Drucksache Nr. 1427/2015:
Förderung von Eigentumserwerb / Hannover-Kinder-Bauland-Bonus

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1427/2015
1
 

Förderung von Eigentumserwerb / Hannover-Kinder-Bauland-Bonus

Antrag, die Richtlinie zur Erleichterung des Eigentumerwerbs zu Wohnzwecken für Haushalte mit mindestens einem Kind (Hannover-Kinder-Bauland-Bonus) zu beschließen.

Die Richtlinie ist in Anlage 1 beigefügt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Hannover-Kinder-Bauland-Bonus richtet sich an alle Haushalte mit Kindern. Die jetzt vorgelegte Richtlinie soll dazu beitragen, dass die Vorteile dieser Regelung gerade auch Familien in atypischen Situationen zu Gute kommen. Männer und Frauen sind davon gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Die Drucksache dient der Klarstellung der Verwaltungspraxis in Sonderfällen und orientiert sich an der bisher erfolgten Handhabung dieser Fälle. Aus diesem Grund sind finanzielle Auswirkungen, die über die bisher üblichen Anwendungen des Hannover-Kinder-Bauland-Bonus hinausgehen, nicht ersichtlich.

Begründung des Antrages


Der Rat hat mit der Drucksache 2456/97 die Einführung des Hannover-Kinder-Bauland-Bonus beschlossen und hierin zugleich die Richtlinien für die Gewährung festgelegt. Danach erhalten Käufer von geförderten Grundstücken 10 % Ermäßigung pro Kind unter 16 Jahren, das im Haushalt lebt, auf den Grundstückskaufpreis. Der Bonus ist auf 40 % für vier oder mehr Kinder begrenzt. Durch die Drucksachen 587/2004 wurde die Förderungsfähigkeit nach dem Hannover-Kinder-Bauland-Bonus auf bebaute Grundstücke und Wohnungseigentum ausgedehnt. Mittels der Drucksache 0189/2005 wurde die Gewährung des Hannover-Kinder-Bauland-Bonus u.a. auch auf Adoptivkinder, Pflegekinder und Kinder über 16 Jahren mit Behinderungen in besonderen Härtefällen erweitert.
Das Förderprogramm des Hannover-Kinder-Bauland-Bonus erfreut sich nach wie vor einer starken Nachfrage. Seit der Einführung im Jahr 1997 konnten bislang rd. 1300 Familien in den Genuss des Hannover-Kinder-Bauland-Bonus kommen. Pro Jahr gibt es – je nach Grundstücksangebot - durchschnittlich 75 Fälle, in denen der Bonus gewährt wird. Das entspricht einer durchschnittlichen Förderung von rd. 150 Kindern pro Jahr. Seit Einführung des Hannover-Kinder-Bauland-Bonus 1997 waren es somit ca. 2550 Kinder insgesamt, deren Familien beim Erwerb von Wohneigentum im Stadtgebiet Hannovers profitiert haben. Die äußerst geringe Quote von durchschnittlich 3 – 4 Rückforderungen pro Jahr – weniger als 5% der Förderfälle - bildet den langanhaltenden Erfolg der Strategie dieses Förderprogramms ab.
In der langjährigen, erfolgreichen Praxis der Anwendung des Hannover-Kinder-Bauland-Bonus-Verfahrens hat sich jedoch gezeigt, dass es gelegentlich Sonderfälle gibt, die in den bestehenden Drucksachen bisher nicht abgebildet waren, aber im Sinne der Drucksachen ausgelegt wurden, wie z. B. die Gewährung des Bonus für Lebensgemeinschaften oder gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit Kindern. Diese Erweiterungen sollen nun mittels Einführung einer Richtlinie, die dann auch als Informationsschrift den Bonusinteressenten zur Verfügung gestellt wird, erfolgen.
Durch die Ergänzung der bisherigen Regelungen und der Aufnahme von Sonderfallentscheidungen soll die Richtlinie für die Gewährung des Hannover-Kinder-Bauland-Bonus der Transparenz der Verwaltungsentscheidung nach Außen, der Verwaltungsvereinfachung für die Mitarbeiter und insbesondere der Rechtssicherheit dienen. Da bisherige Sonderfallentscheidungen nun auch in den Regelungen der Richtlinie festgehalten sind, trägt selbige auch zur Sicherstellung der Gleichbehandlung aller Fälle bei.
23.1 
Hannover / 16.06.2015