Drucksache Nr. 1425/2012:
„Aktion Sonnenstrahl e.V.“
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 06.07.2012: Kommission für Kinder- und Jugendhilfeplanung: Abgesetzt
  • 07.09.2012: Kommission für Kinder- und Jugendhilfeplanung: Empfehlung mit 7 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen
  • 24.09.2012: Jugendhilfeausschuss: 11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen
  • 04.10.2012: Verwaltungsausschuss: 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission für Kinder- und Jugendhilfeplanung
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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1425/2012
3
 

„Aktion Sonnenstrahl e.V.“
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)

Antrag,

zu beschließen, den Verein „Aktion Sonnenstrahl e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75 SGB VIII anzuerkennen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Mainstreaming wird vom Verein „Aktion Sonnenstrahl e.V.“ in den Planungen sowie in den Projekten berücksichtigt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Verein „Aktion Sonnenstrahl e.V.“ hat am 21.05. 2012 beantragt, als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anerkannt zu werden.
Im Antrag sind die Ziele, Aufgaben, Organisationsformen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe ausführlich dargelegt.

Grundsätzlich ist eine Anerkennung möglich, wenn die Arbeit des Vereins zur Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe beiträgt.

Voraussetzungen hierfür sind, dass der betreffende Träger
1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII seit mindestens drei Jahren tätig ist,
2. aufgrund der fachlichen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist und
3. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.



Der Verein wurde 2005 gegründet und hat seit Oktober 2005 im Bereich der Jugendhilfe seine Tätigkeit in verschiedenen Stationen aufgenommen (Auszug aus dem Vereinsregister ist als Anlage 1 beigefügt).

Die Satzung (Anlage 2) des Vereins „Aktion Sonnenstrahl e.V.“ gibt als primäres Ziel an, sich um Kinder in der Region Hannover kümmern zu wollen, speziell im Bereich der Verköstigung und Betreuung. Ferner soll die Vernetzung sozial engagierter Gruppen durchgeführt und andere Institutionen bei Aufgaben der Kinderversorgung und Kinderbetreuung unterstützt werden. Die genannten Aufgaben erfüllt der Verein insbesondere durch:
- Aufbau von Verpflegungsstationen
- Durchführungen von Veranstaltungen
- Einwerbung von Spenden
- Information und Einbeziehung der Bevölkerung und der Medien
- Öffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung

Seit Gründung des Vereins wurden bereits neun Mittagstische in Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie auch in Schulen initiiert und werden seitdem erfolgreich von der "Aktion Sonnenstrahl e.V." gefördert und begleitet. An einigen Standorten kochen die Kinder und Jugendlichen unter fachkundiger Anleitung selbst und werden zudem im Rahmen der Hausaufgabenhilfe betreut. Als weiteres pädagogisches Angebot lässt sich die Kooperation mit Sport- und Tanzvereinen nennen, welche die Kinder und Jugendlichen in die Lage versetzt, in den Einrichtungen zusätzlich aktiv Sport treiben zu können.

Unterstützung durch die Aktivitäten des Vereins steht sowohl Kindern als auch Jugendlichen der Landeshauptstadt wie auch der Region Hannover offen.

Neben der Durchführung eigener Projekte unterstützt "Aktion Sonnenstrahl e.V." auch andere Organisationen, deren Satzungszweck die Beköstigung und Arbeit mit Kindern beinhaltet. Laut dem aktuellem Tätigkeitsbericht besteht das Netzwerk derzeit aus 20 weiteren Stationen, die mit Aktion Sonnenstrahl zusammenarbeiten.

Die positive Resonanz der Kinder und Jugendlichen, der Eltern sowie der Lehrer und Lehrerinnen auf die Betreuung und Versorgung durch "Aktion Sonnenstrahl e.V." hat den Verein dazu bewegt, den Betreuungsauftrag in Zukunft auch auf ältere Kinder auszuweiten.

Die Ziele des Vereins liegen ausschließlich innerhalb der Jugendhilfe und die Tätigkeit des Trägers richtet sich an das Wohl von Kindern und Jugendlichen und dient nicht eigenwirtschaftlichen Interessen.

Die Gemeinnützigkeit ist im Sinne der Förderung der Jugendhilfe anerkannt. Der entsprechende Freistellungsbescheid des Finanzamtes liegt vor (Anlage 3).

Es wird deshalb empfohlen, dem Verein „Aktion Sonnenstrahl e.V.“ die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe zu gewähren.
51.5 
Hannover / 11.06.2012