Drucksache Nr. 1423/2016:
Bebauungsplan Nr. 1723 - Am Steintor -
mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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1423/2016
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1723 - Am Steintor -
mit örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung
Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1723 mit Begründung und Umweltbericht
    zuzustimmen und
  2. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1723 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Die mit der geplanten Bebauung verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Es wird auf die Begründung zum Bebauungsplan, Abschnitt 8. Kosten für die Stadt, verwiesen.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet umfasst den Platz "Am Steintor" am westlichen Rand der Innenstadt im Bereich der Fußgängerzone der Georgstraße. Mit der geplanten Bebauung des Platzes soll die städtebauliche Struktur als Übergang zur Langen Laube und mit Blick auf die angrenzenden Bereiche in Richtung Marstallplatz komplettiert werden. Ein wesentliches städtebauliches Ziel ist die Stärkung und stadträumliche Aufwertung der westlichen Innenstadt. Der Standort Steintor soll nachhaltig positiv gestärkt und zu einem attraktiven Schwerpunkt mit Einzelhandels-, Wohn- und Hotelnutzungen als Gegenpool zum Center am Kröpcke entwickelt werden. Eine Platzierung von modernen und leistungsfähigen Immobilien am Steintor soll eine Initialzündung für die Entwicklung des gesamten Quartiers ermöglichen, insbesondere vor dem Hintergrund des gleichzeitigen barrierefreien Ausbaus der oberirdischen Stadtbahnlinien 10 und 17 sowie der Neugestaltung des Marstallpatzes und der dort entstehenden neuen Gebäude. Mit der Umgestaltung des Klagesmarktkreisels und der Goseriede wurden bereits in diesem Bereich wichtige Akzente gesetzt. In diesem Kontext ist auch die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens für den angrenzenden Bereich des sogenannten Nordmannblocks zu bewerten (Bebauungsplan Nr. 1831 - Nordmannpassage).

Erste Vorschläge für eine Bebauung des Steintorplatzes wurden bereits 2007 diskutiert. Mit DS 0783/2009 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover bereits in 2009 die Aufstellung dieses Bebauungsplanes und damit die Bebauung des Steintorplatzes beschlossen. Die Frage der konkreten Bebauung des Steintorplatzes war in den folgenden Jahren auch Gegenstand eines zweiphasigen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerbes. Die Ergebnisse dieses Planungsprozesses fanden Eingang im Beschluss des Rates zum Innenstadtkonzept Hannover City 2020+ aus dem Jahr 2010. In diesem Konzept ist die Bebauung des Steintorplatzes mit zwei Solitärbaukörpern vorgesehen.

Mit der DS 15-2256/2015 wurden dem Stadtbezirksrat Mitte (STBR Mitte) die "allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung" vorgestellt und der Antrag zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Beschlussfassung vorgelegt. Der STBR Mitte hat in seiner Sitzung am 16.11.2015 diese Beschlussdrucksache mit zuvor zum Teil beschlossenen Änderungsanträgen abgelehnt. Die Teilthemen, die mit den vorgenannten Änderungsanträgen vom STBR Mitte positiv bewertet wurden, finden in der Anlage 2 entsprechende Berücksichtigung sofern eine baurechtliche Reglungsmöglichkeit gegeben ist und das Thema innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes erfasst werden konnte. Einige Teilthemen betreffen das Thema Grundstückskaufvertrag und sind insoweit nicht relevant in Bezug auf die vorliegende Beschlussdrucksache.

Nach der Regelung der Landeshauptstadt Hannover über das Verfahren bei der Aufstellung von Bebauungsplänen entscheidet bei einer Ablehnung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch den Stadtbezirksrat der Verwaltungsausschuss (VA) über das weitere Verfahren. Der Antrag zur Beschlussfassung der "allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung" sowie zur "frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit" für den Bebauungsplan Nr. 1723 wurden deshalb dem VA in seiner Sitzung am 17.12.2015 zur Beschlussfassung vorgelegt (DS 2623/2015). Die DS 2623/2015 wurde vom VA mehrheitlich beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgte vom 04.01.2016 bis 03.02.2016.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen zum vorliegenden Bebauungsplan rd. 120 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern ein. Des Weiteren wurde auf der Internetplattform "openPetition Deutschland" durch die "Neue Liberale Landesverband Niedersachsen" aus Uetze eine Online-Petition unter dem Titel "Keine Bebauung des Steintorplatzes ohne Bürgerentscheid" durchgeführt. An dieser Online-Petition haben sich laut Verfasser 5.025 Personen beteiligt, davon 3.798 Personen aus dem Stadtgebiet von Hannover. Die Originalunterlagen zu dieser Online-Petition wurden im März 2016 der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover übergeben.

Die rechtliche Vorstufe zu einem Bürgerentscheid (§ 33 Niedersächsisches Kommunal- verfassungsgesetz (NKomVG)) ist ein erfolgreiches Bürgerbegehren. Die entsprechenden Regelungen finden sich in § 32 NKomVG. Eine wesentliche Voraussetzung wäre die Unterschrift von mind. 10 Prozent der wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, das wären für Hannover ca. 40.000 Unterschriften.

Zur vorliegenden Online-Petition stellt sich die Sach- und Rechtslage wie folgt dar:
Nach § 34 Satz 1 NKomVG hat jede Person das Recht, sich in der Angelegenheit der Landeshauptstadt Hannover mit Anregungen ("Petitionen") an den Rat zu wenden. Der Rat hat gemäß § 34 Satz 5 NKomVG die verfahrensmäßige Behandlung von Anregungen in
§ 15 der Hauptsatzung geregelt.
Die genannte Petition, mit der beim Rat der Stadt die Durchführung eines Bürgerentscheides (i.S. von §§ 32, 33 NKomVG) zur Frage der Bebauung des Steintorplatzes angeregt wird, richtet sich auf ein kommunalgesetzlich unzulässiges Ziel. Denn der Rat der Stadt kann nicht durch Ratsbeschluss einen Bürgerentscheid herbeiführen. Des Weiteren richtet sich der hier angeregte Bürgerentscheid in der Sache auf die Bauleitplanung der Landeshauptstadt Hannover und damit auf eine gesetzlich gemäß § 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 NKomVG einem Bürgerbegehren nicht zugängliche Angelegenheit.

Neben der eigentlichen Forderung der Online-Petition zur Durchführung eines Bürgerentscheides sind in dem Online-Dialog verschiedene Argumente aufgeführt, die aus Sicht der Verfasser gegen eine Bebauung des Steintorplatzes sprechen. Der eigentlichen Forderung der Online-Petition kann aus vorgenannten Gründen zwar nicht gefolgt werden, gleichwohl wurden die in der Online-Petition vorgetragenen Argumente geprüft und in den Abwägungsprozess zum Bauleitplanverfahren eingestellt (Bewertung als Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung).

Der Abgleich der Online-Petition mit den vorgenannten rd. 120 Stellungnahmen zeigt, dass von den Bürgerinnen und Bürgern im Wesentlichen gleichlautende Argumente angeführt werden. In der Anlage 4 zu dieser Drucksache werden stellvertretend für alle Anregungen sämtliche Argumente aus der Online-Petition, die gegen eine Steintorplatzbebauung angeführt werden, aufgelistet. Dies betrifft auch die Argumente, die schriftlich durch den Verein Pro D-Tunnel an die Landeshauptstadt Hannover herangetragen wurden. Zu jedem Argument nimmt die Verwaltung gesondert Stellung (tabellarische Auflistung). Argumente von Bürgerinnen und Bürgern, die sich in der Online-Petition bzw. dem Schreiben von Pro D-Tunnel nicht wiederfinden, sind in der Anlage 4 ab der fortlaufenden Nr. 35 aufgelistet. Auch hierzu nimmt die Verwaltung entsprechend Stellung. Die Argumente sind entweder zusammengefasst aufgelistet oder im Originalzitat wiedergegeben (Zitate sind entsprechend mit Anführungszeichen gekennzeichnet).

Entsprechend den genannten Zielen soll der vorliegende Bebauungsplan nunmehr öffentlich ausgelegt werden.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.

Um die Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes herbeiführen zu können, sind die beantragten Beschlüsse erforderlich.
61.11 
Hannover / 02.06.2016