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zu beschließen, dass der jeweilige Mittagessenpreis an Ganztagsschulen durch einen Zuschuss der Landeshauptstadt Hannover in Höhe von maximal 0,85 € pro Tellergericht gesenkt wird.
Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern oder Erziehungsberechtigte profitieren gleichermaßen von der Bezuschussung.
Der Rat hat am 19.12.2013 das „Hannoversche Mittagessenkonzept für Ganztagsschulen“
(Drucksache Nr. 2119/2013) beschlossen.
Vorrangiges Ziel ist es dabei, für die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten eine Senkung der Kosten für ein Mittagessen von stadtweit derzeit durchschnittlich 3,50 € pro Tellergericht auf stadtweit durchschnittlich 2,80 € pro Tellergericht (Zieldurchschnittspreis) zu erreichen.
Die Verwaltung hat für 52 Ganztagsschulen Dienstleistungskonzessionen zur Versorgung mit Mittagessen ausgeschrieben. Im Rahmen des Vergabeverfahrens wurden jeweils die Preise für ein oder mehrere Tellergericht(e) sowie die Kosten für die Ausgabe bzw. Vertei- lung des Essens und die Bereitstellung eines elektronischen Abrechnungssystems abge- fragt. Die Bieter haben pro Schule entsprechend der jeweiligen Anforderungen Angebots- preise abgegeben.
Aus diesen Angebotspreisen hat die Verwaltung die durchschnittlichen Einzelpreise (Tellergericht, Verteilung, Abrechnungssystem) ermittelt. Aus der Summe der durchschnitt- lichen Einzelpreise ergibt sich der durchschnittliche Gesamtpreis in Höhe von 3,65 €.
Die Differenz zu dem Zieldurchschnittspreis pro Tellergericht in Höhe von stadtweit 2,80 € beträgt 0,85 €.
Berechnung:
durchschnittlicher Preis pro Tellergericht : 2,66 €
+ durchschnittlicher Preis für die Verteilung: 0,79 €
+ durchschnittlicher Preis für das Abrechnungssystem: 0,20 €
durchschnittlicher Gesamtpreis 3,65 € ./. Zieldurchschnittspreis gem. DS 2119/2013: 2,80 €
Differenz pro Tellergericht: 0,85 €
Eine Aufteilung dieses Zuschussbetrages wird erforderlich, sofern an einzelnen Ganztags- schulen nicht gleichzeitig die Verteilung des Essens und die Bereitstellung eines Abrechnungssystems von demselben Anbieter übernommen werden.
Die Aufteilung erfolgt im gleichen Verhältnis zu den durchschnittlichen Kosten:
Zuschussbetrag pro Tellergericht für die Verteilung: 0,68 €
Zuschussbetrag pro Tellergericht für das Abrechnungssystem: 0,17 €
Die finanziellen Fördermöglichkeiten durch das Bildungs- und Teilhabepaket sind auszuschöpfen.
Die Caterer rechnen das Mittagessen direkt mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und der leistungsgewährenden Behörde, der Region Hannover, ab. Das bedeutet, dass für durch das Bildungs- und Teilhabepaket geförderte Mittagessen kein Zuschuss der Stadt Hannover gewährt wird.