Drucksache Nr. 1423/2005:
Gemeinsames Amtsblatt mit der Region Hannover

Inhalt der Drucksache:

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1423/2005
2
 

Gemeinsames Amtsblatt mit der Region Hannover

Antrag,

die in der Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Von der Änderung sind Frauen und Männer gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen richten sich nach Anzahl und Umfang der Bekanntmachungen in dem Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover.

Begründung des Antrages

Der Rat der Landeshauptstadt hat am 02.12.2004 beschlossen, dass § 3 Abs. 1 S. 1 der Hauptsatzung folgende Fassung erhält: „Satzungen und Verordnungen werden, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, in den hannoverschen Tageszeitungen „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ und „Neue Presse“ bekannt gemacht.“ (Beschlussdrucksache Nr. 2502/2004). Hintergrund dieser Neuregelung ist, dass durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung in Niedersachsen vom 05.11.2004 (Nds. GVBl. S. 394) die Bezirksregierungen mit Wirkung zum 01.01.2005 aufgelöst wurden. Infolge der Auflösung entfiel das Amtsblatt für den Regierungsbezirk Hannover, das bislang als Verkündungsblatt der Landeshauptstadt diente.

Die Neuregelung führt zu einem erheblichen Kostenanstieg. Im Jahr 2004 wurden der Landeshauptstadt ca. 9.000 € für Bekanntmachungen in dem Amtsblatt für den Regierungsbezirk Hannover in Rechnung gestellt. Für die entsprechende Leistung müsste bei einer Bekanntmachung in den Tageszeitungen „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ und „Neue Presse“ ein Betrag von mehr als 50.000 € aufgewendet werden.

Um diesen Kostenanstieg zu vermeiden, wurde überprüft, ob

a) ein eigenes Amtsblatt der Landeshauptstadt oder
b) ein gemeinsames Amtsblatt mit der Region Hannover

im Vergleich zu der Bekanntmachung in den Tageszeitungen wirtschaftlich günstiger ist.

Ergebnis dieser Überprüfung ist, dass die Herausgabe eines eigenen Amtsblattes zu keinen nennenswerten Einsparungen führen würde. Ein eigenes Amtsblatt setzt zusätzliches Personal für die Erfassung, Satzerstellung und Korrektur der Texte sowie für Aufbau und Pflege des Verteilers voraus (zwei halbe Stellen). Die jährlichen Kosten, die hiermit verbunden sind, betragen ca. 45.000 bis 50.000 €.

Bei einer Kooperation mit der Region Hannover kann demgegenüber eine deutliche Kostenreduzierung erzielt werden. Legt man die Bekanntmachungen der Landeshauptstadt im Jahr 2004 zugrunde, ergibt sich bei dieser Variante ein jährlicher Aufwand von ca.
7.400 €.

In Anbetracht der Ergebnisse des Kostenvergleichs wird vorgeschlagen, ab dem 01.10.2005 mit der Region Hannover ein gemeinsames amtliches Verkündigungsblatt herauszugeben. Der Zeitpunkt ist so gewählt, dass die regionsangehörigen Gemeinden, die in dem Amtsblatt der Region veröffentlichen, ausreichend Gelegenheit haben, ihre Hauptsatzungen entsprechend zu ändern.

Als Grundlage für die Kooperation soll die als Anlage 2 beigefügte Vereinbarung abgeschlossen werden, nachdem der Rat über die in der Anlage 1 vorgeschlagene Änderung der Hauptsatzung entschieden hat.



32.5 /10.0/10.1/15.3
Hannover / 23.06.2005