Drucksache Nr. 1422/2011:
Neuverteilung der Mittel für Personalkosten aus dem Haushaltsansatz „Flächendeckende Sprachförderung“

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1422/2011
0
 

Neuverteilung der Mittel für Personalkosten aus dem Haushaltsansatz „Flächendeckende Sprachförderung“

Antrag,

zu beschließen,

aufgrund geänderter Förderbedingungen des Landes Niedersachsen ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 die Mittel für Personalkosten aus dem Haushaltsansatz: „Flächendeckende Sprachförderung“ vorrangig für Personalkosten der am „Rucksackprogramm“ teilnehmenden Kindertagesstätten (siehe Beschlussdrucksache 1771/2005 N1) zu verwenden.
Eine dauerhafte und für die Kindertagesstätten berechenbare Förderung ab dem 1.8.2011 soll damit erreicht werden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Es werden die Belange von Mädchen und Jungen gleichermaßen berücksichtigt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36051
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 722.100,25 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -722.100,25 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -722.100,25 €

Begründung des Antrages

Seit April 2011 ist die neue „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Elementarbereich in Niedersachsen“ Erlass gemäß des. MK v. 1.4.2011 -31 – 51 303/7 in Kraft. Entgegen der alten Richtlinie fördert das Land ab dem 1.8.2011 nicht mehr eine systematische Sprachförderung durch zusätzliche Personalstunden, sondern die systematische Sprachbildung und Sprachförderung im pädagogischen Alltag von Kindertagesstätten. Über den Weg der Fortbildung, Prozessbegleitung und Qualifizierung soll Sprachbildung ein integraler Bestandteil der täglichen Kita-Arbeit werden. Das Land Niedersachsen verfolgt mit dieser Veränderung das Ziel, das Fachwissen über Sprachentwicklung/Sprachbildung, Sprachförderung und die Reflexion des eigenen Sprachverhaltens in Form eines konzeptionellen Prozesses in den jeweiligen Kita-Teams zu verankern. Zusätzliche Sprachförderstunden können nur noch temporär für die Dauer des Prozesses in Kitas eingesetzt werden.

Da die Durchführung des „Rucksackprogramms“ - auch von Seiten des Lizenzgebers ("Regionale Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien" in NRW) - den Einsatz von zusätzlichen Personalstunden erfordert, ist die Koppelung der städtischen Mittel an die Vergabekriterien des Landes Niedersachsen nicht mehr möglich.

Mit der Drucksache Nr.: 1771/2005 N1 beschloss der Rat der Landeshauptstadt Hannover das Projekt „Flächendeckende Sprachförderung für Migrantenkinder und Kinder mit Sprachschwierigkeiten“ und stellte dafür Mittel in den städtischen Haushalt ein. Das Projekt umfasst drei Bausteine, wovon einer die Verankerung des Elternbildungs- und Sprachförderprogramms „Rucksack“ in allen 13 Stadtbezirken ist und ein weiterer die Durchführung systematischer Sprachförderung durch zusätzliches Personal. Entsprechend der Beschlussdrucksache wurden die ab 2006 in den Haushalt eingestellten 800.000 € für Personalstunden analog den Vergabekriterien die der "Richtlinie zur Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Elementarbereich" zugrunde lagen, vergeben. Das Land finanzierte hierüber Sprachförderfachkräfte in Kindertageseinrichtungen.
Da alle Kindertagesstätten die das Programm „Rucksack“ durchführen einen hohen Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund haben, haben diese bisher sowohl von der Landesförderung als auch von der städtischen Förderung durch zusätzliche Personalstunden profitiert.

Von den derzeit 39 „Rucksackkindertagesstätten“ erhalten künftig 29 Kindertagesstätten eine Personalkostenförderung für maximal 19,25 Std. a 1.097,- €/Jahreswochenstunde, was einen jährlichen Gesamtbetrag von 21.117,25 € pro Kita ergibt. Die Gesamtsumme für die 29 Kitas beträgt 612.400,25 €.

Zehn „Rucksackkindertagesstätten“ die bis zum 31.12.2014 eine Förderung von 19,25 Std. aus dem Bundesprogramm "Frühe Chancen" Schwerpunktkitas erhalten, werden mit maximal 10 Personalstunden a 1.097 €/Jahreswochenstunde aus dem städtischen Projekt der „Flächendeckenden Sprachförderung“ gefördert, was einen jährlichen Gesamtbetrag von 10.970 €/Jahr pro Kita ergibt. Die Gesamtsumme für die neun Kitas beträgt 109.700 €.

Insgesamt werden 722.100,25 € dementsprechend aus dem Gesamtansatz für Zuwendungen für Personalkosten von 800.000 € für die „Rucksackkitas“ verwendet.

77.899,75 € des Gesamtansatzes werden entsprechend der seit April 2011 neuen Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen verwendet.
51.4 
Hannover / 23.06.2011