Drucksache Nr. 1421/2005:
Rechtsverordnung über die Öffnung der Verkaufsstellen im Gewerbegebiet Hainholz am Sonntag, den 16.10.2005 aus Anlass des Festes in Hainholz

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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1421/2005
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Rechtsverordnung über die Öffnung der Verkaufsstellen im Gewerbegebiet Hainholz am Sonntag, den 16.10.2005 aus Anlass des Festes in Hainholz

Antrag,

die in der Anlage beigefügte Rechtsverordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen im Bereich des Gewerbegebietes Hannover-Hainholz am Sonntag, den 16.10.2005 aus Anlass des Festes in Hannover-Hainholz in der Zeit von 12.00 bis 17.00 Uhr zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden beim Erstellen der Drucksache berücksichtigt.
Es wurden keine geschlechtsdifferenzierten Daten erhoben und ausgewertet.
Frauen und Männer sind von dem Erlass der Verordnung gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Nach § 3 des Gesetzes über den Ladenschluss (LSchlG) müssen Verkaufsstellen u.a. an Sonn- und Feiertagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geschlossen sein.

§ 14 Abs. 1 LSchlG regelt die abweichende Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen. Diese Tage müssen durch Rechtsverordnung freigegeben werden.

Nach § 14 Abs. 2 LSchlG kann die Offenhaltung auf bestimmte Bezirke und Handelszweige beschränkt werden.
Der Zeitraum darf 5 zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um 18.00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.

Zuständig für den Erlass derartiger Rechtsverordnungen sind die Gemeinden.

Die Fa. Möbel-Staude GmbH & Co. KG hat als Vertreterin der Interessen der übrigen Gewerbetreibenden die Öffnung der Verkaufsstellen am 16.10.2005 in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr beantragt.

Nach einem Erlass des Nds. Sozialministeriums vom 08.07.1994 sind an den Begriff der „ähnlichen Veranstaltung“ im Sinne des § 14 Abs. 1 LSchlG strenge Anforderungen zu stellen. Ein Ausnahmegrund liegt nur dann vor, wenn eine Veranstaltung überregionale Bedeutung hat und einen außerordentlichen Besucherstrom auch von außerhalb hervorruft.

Die Gewerkschaften und Verbände, die nach dem o. g. Erlass des Nds. Sozialministeriums anzuhören sind, haben wie folgt zu der beabsichtigten Sonntagsöffnung Stellung genommen:
Die Industrie- und Handelskammer Hannover-Hildesheim,
die Handwerkskammer Hannover,
der Deutsche Hausfrauenbund Ortsverband Hannover e.V.,
der Einzelhandelsverband,
der Landesverband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels in Niedersachsen e.V.,
die Verbraucherzentrales sowie
der Ev.-luth. Stadtkirchenverband Hannover

erheben keine Einwände.

Die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di weist aus grundsätzlichen Erwägungen darauf hin, dass die Voraussetzungen des § 14 LSchlG nicht erfüllt sind. Die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di äußert die Befürchtung, dass der Besucherstrom nicht durch die Veranstaltung selbst, sondern erst durch das Offenhalten der Verkaufsstellen ausgelöst und damit das „Anlass-Folge-Verhältnis“ in sein Gegenteil verkehrt wird

Die Gewerkschaft NGG, die auch angehört wurde, hat sich bislang noch nicht geäußert.

Die Verwaltung ist nach Auswertung der Stellungnahmen und nach Abwägen der unterschiedlichen Interessen der Auffassung, dass die Verordnung erlassen werden sollte. Die rechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt.

Der geplante verkaufsoffene Sonntag soll am 16.10.2005 aus Anlass des 6. Stadteilfestes des Gewerbegebietes Hannover-Hainholz durchgeführt werden. Geplant ist ein buntes Programm auf den Außenanlagen und in den teilnehmenden Verkaufsstellen. Ferner sind ein Eichsfelder Bauernmarkt sowie Kinderanimationen geplant. Die Hauptattraktion soll an diesem Tag das bundesoffene Cross-Radrennen des Radsportverbandes Hannover sein. Auf die Veranstaltung soll in den überregionalen Radiosendern sowie in der Tagespresse hingewiesen werden, damit auch Besucher aus den überregionalen Bereichen angesprochen werden. Der Veranstalter erwartet ca. 25.000 bis 30.000 Besucher aus der Stadt Hannover sowie aus der Region Hannover.
32.2 
Hannover / 23.06.2005