Antrag Nr. 1420/2013:
Änderungsantrag der Piraten-Fraktion zu Drucks. Nr. 0410/2013 (Einführung Gender Budgeting)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1420/2013 (Originalvorlage)
0410/2013 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Piraten-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Änderungsantrag der Piraten-Fraktion zu Drucks. Nr. 0410/2013 (Einführung Gender Budgeting)

Antrag zu beschließen:

Der Antragstext wird wie folgt geändert:

Die Gleichstellungsbeauftragte definiert probeweise für zwei von ihr zu wählende wesentliche Produkte solche Produktziele und Kennzahlen, die ihr zur Erreichung gleichstellungspolitischer Ziele sinnvoll erscheinen.

Diese werden in den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2014 aufgenommen.

Die Gleichstellungsbeauftragte informiert im Rahmen ihrer regelmäßigen Berichte im Gleichstellungsausschuss über die entwickelten Ziele und Kennzahlen sowie die Ergebnisse der praktischen Umsetzung.

Begründung:

Das neue kommunale Rechnungswesen bietet die notwendigen Instrumente, gleichstellungspolitische Ziele im Haushalt zu definieren und zu kontrollieren. Genderpolitische Ansätze mittels Produktzielen und Kennzahlen in den Haushalt aufzunehmen, wurde bereits vor fünf Jahren in Drs. 1748/2008 angekündigt. Eine Umsetzung ist somit überfällig.

In der Antwort auf die Anfrage der PIRATEN-Fraktion zum Thema Gender Mainstreaming in der Haushaltsplanung Drs. 0896/2013 geht die Verwaltung bei einer konsequenten Einführung von Gender Budgeting von hohem personellen und finanziellen Aufwand aus. Durch die Beschränkung auf zwei von der Gleichstellungsbeauftragten selbst gewählte Produkte kann dieser Aufwand auf ein Mindestmaß begrenzt werden. Sie ist in der Lage Produkte auszuwählen, die sich auf Grund bereits vorhandener Datenbasis am besten eignen, um rasch gleichstellungspolitische Ziele zu definieren. Anders erscheint selbst probeweise eine Einführung zum Haushalt 2014 zeitlich nicht umsetzbar.

Zum Haushalt 2015 kann der Rat über Erfolg oder Misserfolg der Testeinführung beraten und über das weitere Vorgehen entscheiden.

Da die Gleichstellungsbeauftragte ohnehin regelmäßig im federführenden Gleichstellungsausschuss ausführlich berichtet, ist die Vorgabe zusätzlicher Berichtspflichten entbehrlich.

Dr. Jürgen Junghänel
(Fraktionsvorsitzender)



























- 2 -