Drucksache Nr. 1419/2011:
Neufassung der Betriebssatzung für das Hannover Congress Centrum

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Betriebsausschuss Hannover Congress Centrum
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1419/2011
1
 

Neufassung der Betriebssatzung für das Hannover Congress Centrum

Antrag,

die in der Anlage beigefügte Neufassung der Betriebssatzung zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (s. DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant.

Kostentabelle

Die finanziellen Änderungen ergeben sich aus dem Begründungstext. Das Stammkapital beträgt nach einer Glättung (in Höhe von 74.162,38 €) nun 10,3 Mio. € .

Begründung des Antrages

Anlass für die Neufassung der Betriebssatzung ist die zum 1. Januar 2011 in Kraft getretene neue Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO). Entsprechend den Übergangsbestimmungen des § 36 EigBetrVO bleiben bestehende Betriebssatzungen zwar wirksam, sind aber vor dem 1. Januar 2012 der neuen Eigenbetriebsverordnung anzupassen.


Die Änderungen der Betriebssatzung betreffen zum einen die sprachliche Anpassung der Begrifflichkeiten, die auf den Austausch der „Werkleitung“ durch die „Betriebsleitung“ in der Neufassung der Eigenbetriebsverordnung zurückzuführen sind.

Zum anderen vollzieht die Neufassung der Betriebssatzung in Bezug auf die kommunalverfassungsrechtlichen Anknüpfungspunkte die Anpassung an das zum 1. November in Kraft tretende Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), das an die Stelle der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) treten wird.

Die Betriebssatzung hat aus Gründen der formalen Ordnungskriterien sowie der gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Ergänzungen erfahren.
· § 2 (1) enthält die Änderung „nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Niedersächsischen Eigenbetriebsverordnung“.
· § 2 (2a) enthält die Ergänzung „einschließlich der Gesamtdurchführung von Veranstaltungen“ sowie in 2 b) die Ergänzung in den Ausführungen zu den Aufgaben des Tourismus „ in Hannover tätig werden“ und nicht auf wirtschaftlichen Gewinn ausgerichtet „sind“.
· § 2 (3) enthält die Änderung „darf alle mit dem Betriebszweck zusammenhängenden Geschäfte betreiben“.
· § 3 enthält die Änderung/Ergänzung zum Stammkapital und der Art der Wirtschaftsförderung und des Rechnungswesens.
· § 3 (1) enthält die Änderung im Rahmen Glättung des Stammkapitals auf
10,3 Mio. €.
· § 3 (2) enthält die Ergänzung der in § 5 EigBetrVO ausdrücklich geforderten Bestimmung der Art der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens. Der Eigenbetrieb Hannover Congress Centrum hat sich entschieden, das Handelsgesetzbuch als Grundlage der Wirtschaftführung und des Rechnungswesens weiterhin beizubehalten. Die Grundlage des Handelsgesetzbuches hat sich in der Vergangenheit bewährt und ermöglicht es dem Eigenbetrieb, sich auch zukünftig mit anderen Betrieben, insbesondere im Rahmen des Benchmarkings, zu vergleichen.
· § 4 enthält die Ausführungen/Regelungen zur Betriebsleitung (vorher in § 5
geregelt), mit den entsprechenden Anpassungen der Begrifflichkeiten.

· § 4 (3) wurde um die Nr. 1 „Bestimmung der inneren Organisation“ sowie der Nr. 2 „Aufstellung des Wirtschaftsplanes etc.“, Nr. 4 „Verweis auf die Eigenbetriebsverordnung“, Nr. 5 Änderung „Streichung ohne Rücksicht auf den Wert“ sowie Ergänzung der Nr. 6 „Vertretungsbefugnis“ ergänzt.
· § 4 (6) wurde separat als Unterpunkt, vorher in Abs. 5 dargestellt, ergänzt.
· § 4 (7) Anpassung gem. EigBetrVO auf 3 Monate.

· § 5 Betriebsausschuss wurde ergänzt sowie die Aufgaben des Betriebsausschusses daraufhin mit der Anpassung gemäß ADA 20/34 der LHH mit der Erhöhung der Wertgrenzen bei Niederschlagung oder Erlass von Forderungen von 20 T€ auf 25 T€ zu § 6(2) d) angepasst.
· § 7 (1) und (2) Wirtschaftsplan, Finanzplanung wurden ergänzt.
· § 8 Kassenwesen wurden ergänzt
· § 9 Inkrafttreten wurde entsprechend ergänzt.
83 
Hannover / 21.06.2011