Antrag Nr. 1418/2026:
Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei zur Entwicklung einer tragfähigen Lösung des Konflikts zwischen Jugendzentrum und Kulturtreff im Roderbruch

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1418/2026 (Originalvorlage)
1980/2026 (Änderungsantrag)

Beratungsverlauf:

  • 22.06.2026: Jugendhilfeausschuss: Eine Erweiterung der TO fand bei 4 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen nicht die dafür erforderliche 2/3 Mehrheit - eine Zuerkennung der Dringlichkeit war damit obsolet. Der Antrag wird nunmehr in der nächsten Sitzung am 24.08.2026 behandelt.
  • 24.08.2026: Jugendhilfeausschuss: Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen
  • 28.08.2026: Kulturausschuss: Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen
  • 28.09.2026: Jugendhilfeausschuss: Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei in die Fraktionen gezogen
  • 26.10.2026: Jugendhilfeausschuss
  • Zukünftig: Verwaltungsausschuss
  • Zukünftig: Kulturausschuss

Antragsteller(in):

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei zur Entwicklung einer tragfähigen Lösung des Konflikts zwischen Jugendzentrum und Kulturtreff im Roderbruch

Antrag



Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert,

die räumlichen und funktionalen Belange des städtischen Jugendzentrums Roderbruch als Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gemäß §§ 11 und 79 SGB VIII in seiner bestehenden Größe dauerhaft zu sichern. Ebenso soll der Kulturtreff weiterhin seinen Tätigkeiten nachgehen können.

Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Nutzungsvereinbarungen zwischen dem Jugendzentrum Roderbruch und dem Kulturtreff Roderbruch hinsichtlich der gemeinsamen Nutzung von Verkehrsflächen, Sanitäranlagen und sonstigen Räumen zu überprüfen und dem Jugendhilfeausschuss darzustellen.

Dabei ist sicherzustellen, dass die pädagogischen Schutzräume des Jugendzentrums sowie die Vertraulichkeit, Sicherheit und Unversehrtheit der Besucher*innen des Jugendzentrums jederzeit gewährleistet bleiben.

Die Verwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit allen Beteiligten eine tragfähige Lösung für die Nutzung der Räumlichkeiten zu entwickeln, die die gesetzlichen Aufgaben der Offenen Kinder- und Jugendarbeit nicht beeinträchtigt und zusätzliche Belastungen für das Jugendzentrum vermeidet.

Dem Jugendhilfeausschuss ist bis zum Ende des Jahres ein Bericht vorzulegen, der
die aktuelle Raumsituation des Jugendzentrums darstellt,
die Auswirkungen der bisherigen Flächenüberlassungen auf die Jugendarbeit bewertet,
den zukünftigen Raumbedarf des Jugendzentrums ermittelt und
Lösungsvorschläge für eine langfristige Entflechtung der Nutzungsinteressen enthält.

Unabhängig von der berechtigten Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements des Kulturtreffs ist festzustellen, dass das Jugendzentrum eine kommunale Pflichtaufgabe im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erfüllt. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit benötigt verlässliche Schutz- und Freiräume, in denen junge Menschen sich ohne Beobachtungsdruck, Nutzungskonflikte oder ständige Fremdnutzung aufhalten können.
Insbesondere Jugendliche haben wiederholt den Wunsch nach geschützten Räumen formuliert. Dies ist fachlich nachvollziehbar und entspricht den Anforderungen moderner Jugendarbeit. Die Schaffung und Sicherung solcher Schutzräume darf nicht durch räumliche Überlagerungen oder Nutzungskonflikte beeinträchtigt werden.
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die in der Vergangenheit erfolgten Flächenüberlassungen an andere Nutzungen noch mit dem aktuellen Bedarf der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vereinbar sind. Die Interessen von Kindern und Jugendlichen müssen bei kommunalen Abwägungsentscheidungen besonderes Gewicht erhalten.

Begründung

Ziel des Antrags ist daher nicht die Benachteiligung anderer Nutzergruppen, sondern die Sicherstellung, dass die gesetzlich verankerten Aufgaben der Jugendhilfe uneingeschränkt erfüllt werden können und zukünftige Konflikte durch klare räumliche und organisatorische Regelungen vermieden werden. 

Die aktuelle öffentliche Debatte um die Nutzung von Verkehrswegen und Sanitäranlagen zwischen dem Kulturtreff Roderbruch und dem Jugendzentrum Roderbruch macht deutlich, dass es einen grundlegenden Nutzungskonflikt in einem städtischen Gebäude gibt. Nach Medienberichten bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, wie gemeinsam genutzte Flächen künftig verwendet werden sollen.