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Erweiterung der Öffnungszeiten der Regelgruppe im Kindergarten Mühlenweg 4 in Betriebsführung der Lebenshilfe für Behinderte gGmbH
Antrag,
zu beschließen,
ab dem 01.08.2008 die täglich sechs-stündige Betreuungszeit der Regelgruppe in der Kindertagesstätte Mühlenweg auf eine ganztägige Betreuungszeit auszuweiten sowie laufende Zuwendungen auf Basis der Fördergrundsätze über den Betriebskostenersatz für Kindertagesstätten (BKE) zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Kindertagesstätten immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | 7.200,00 € | *4641.000/678000 |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 7.200,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -7.200,00 € | |
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
Im Kindergarten Mühlenweg besteht in der Regelgruppe gegenwärtig eine starke Nachfrage nach Ganztagsplätzen, die derzeitig mit der angebotenen 3/4-Betreuung nicht gedeckt werden kann. Die Einrichtung verfügt lediglich in den so genannten Fördergruppen über eine Ganztagsbetreuung.
Um diesen Elternnachfragen auch in der Regelgruppe begegnen zu können, strebt der Träger der städtischen Kindertagesstätte Mühlenweg, in Betriebsführung der Lebenshilfe für Behinderte, eine zeitnahe umsetzbare Lösung an, indem zum 01.08.2008 die Regelgruppe mit 22 Plätzen zur Hälfte von einer 3/4- auf eine Ganztagsbetreuung angehoben werden soll. Zum nächsten Kindergartenjahr beabsichtigt der Träger die Betreuungsverträge grundsätzlich für die gesamte Gruppe als Ganztagsangebot abzuschließen. Auf Grund von Bedarfen beantragt der Träger darüber hinaus die Einrichtung eines halbstündigen Frühdienstes.
Die Lebenshilfe für Behinderte hat beim Nds. Kultusministerium die Erlaubnis zur Ausweitung der Betreuungszeit beantragt.
Die Finanzierung der laufenden Kosten (Personal- und Sachkosten) stehen im Kita-Budget für die Aufstockung von Betreuungsstunden zur Verfügung.
51.4
Hannover / 02.06.2008