Informationsdrucksache Nr. 1417/2025:
Informationsdrucksache
Investitionsplanung des Fachbereichs Gebäudemanagement

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
An den Schul- und Bildungsausschuss (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung (zur Kenntnis)
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1417/2025
3 (online)
 

Informationsdrucksache
Investitionsplanung des Fachbereichs Gebäudemanagement



Mit dieser Informationsdrucksache informiert der Fachbereich Gebäudemanagement über seine mittel- und langfristige Investitionsplanung. Die Darstellung des Projektstandes bezieht sich auf den Stichtag 31.05.2025 und wird in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben. Die Darstellung umfasst alle investiven Projekte oberhalb der Drucksachengrenze von 400.000 Euro, die über den Teilfinanzhaushalt 19 finanziert werden. Konsumtive Projekte aus dem Teilergebnishaushalt 19 sowie investive oder konsumtive Bauvorhaben, die aus anderen Teilfinanzhaushalten finanziert werden (z.B. aus den Teilfinanzhaushalten von OE 52 (Sportstätten) oder OE 56 (Unterkünfte für Geflüchtete)) sind nicht Gegenstand dieser Drucksache.

Die mittel- und langfristige Investitionsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, in dem stetig auf Veränderungen beim Bauprogramm, bei den projektbezogenen Kosten oder auf Terminverschiebungen in den einzelnen Bauvorhaben reagiert werden muss. Es liegt daher in der Natur der Sache, dass es von Stichtag zu Stichtag zu im Einzelfall auch erheblichen Veränderungen bei den Prognosen für die Kostenentwicklung und die Fertigstellung kommen kann.

In der Anlage 1 werden alle investiven Bauvorhaben aufgelistet, die nach aktueller Planung für den Prognosezeitraum über die jeweiligen Teilfinanzhaushalte von OE 19 finanziert werden können und die zumindest planerisch bereits begonnen wurden.



In der oberen Hälfte der Tabelle sind dabei aufsteigend nach dem jeweiligen Planungsfortschritt diejenigen investiven Bauvorhaben dargestellt, für die es noch keine Beschlussdrucksache über die Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) gibt. Neu in 2025 in diese Liste aufgenommene Projekte sind in der Bemerkungsspalte markiert inkl. einer Begründung, warum diese Projekte von der Warteliste in die Umsetzung gewechselt sind.

Dargestellt sind weiterhin die geschätzten Mittelabflüsse aus dem Investitionshaushalt des Fachbereichs Gebäudemanagement je Kalenderjahr bis einschließlich 2034ff.. Die erwarteten Mittelabflüsse enden in der Prognose bewusst jeweils ein bis zwei Jahre nach der geplanten Fertigstellung. Hintergrund dafür ist, dass die letzten projektbezogenen Mittel typischerweise erst im Kalenderjahr nach der Fertigstellung des Objektes abfließen, u.A. weil die Schlussrechnungsprüfungen nach der Abnahme der Bauleistungen einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus haben die Auftragnehmer auch die Option, ihre Rechnungen erst bis zu drei Jahre nach Leistungserbringung zu stellen. Durch die geplante Streckung des projektbezogenen Mittelabflusses über die Fertigstellung hinaus wird erreicht, dass die in den früheren Projektstadien erfahrungsgemäß noch nicht benötigten Projektmittel bereits als Anschubfinanzierung für nachfolgende Projekte eingesetzt werden können.

In der unteren Hälfte der Tabelle sind aufsteigend nach Planungs- oder Baufortschritt diejenigen Bauvorhaben dargestellt, für die bereits eine beschlossene Drucksache über die HU-Bau vorliegt und die sich dementsprechend bereits in einer fortgeschrittenen Planungsphase (mindestens Genehmigungsplanung) bzw. in der Bauphase befinden. Aufgelistet sind auch diejenigen Bauvorhaben, die baulich bereits fertiggestellt, aber noch nicht abschließend abgerechnet wurden. Die Bauvorhaben in der unteren Hälfte kommen für eine Verschiebung oder Zurückstellung zugunsten anderer Bauvorhaben grundsätzlich nicht mehr in Frage, da dort bereits erhebliche Projektmittel verausgabt oder zumindest in Form von vertraglichen Verpflichtungen aus Bau- oder Planungsaufträgen gebunden sind.

Neben den in der Anlage 1 einzeln dargestellten Bauvorhaben werden in der Investitionsplanung jährlich pauschale Mittel für diverse Sammler und ÖPP-Projekte veranschlagt. Über diese Sammler werden eine Vielzahl von investiven Projekte unterhalb der Drucksachengrenze von 400.000 Euro finanziert. In dieser Pauschale sind ferner die aus dem Teilfinanzhaushalt 19 zu finanzierenden Vorkosten für ÖPP-Projekte enthalten, z.B. für Planungskosten bis zur Leistungsphase 2, für die Durchführung der Vergabeverfahren oder für eine externe Qualitätssicherung. Diese Vorkosten betragen erfahrungsgemäß ca. 10 Prozent der Gesamtinvestitionskosten der einzelnen ÖPP-Projekte. Die Endfinanzierung der ÖPP-Projekte selbst erfolgt über den Teilfinanzhaushalt 99.

Aus der Summe der einzelnen Jahresscheiben und dem pauschalen Ansatz für Sammler und ÖPP-Vorkosten ergeben sich dann die gesamten investiven Mittel, deren Verausgaben in den jeweiligen Kalenderjahren durch OE 19 geplant wird. Dieser geplante Mittelabfluss liegt in der Regel knapp oberhalb der im Haushalt oder in der mittelfristigen Finanzplanung für den Teilfinanzhaushalt 19 tatsächlich eingestellten Investitionsmittel, da erfahrungsgemäß nicht alle Mittel wie innerhalb der jeweiligen Jahresscheiben eingeplant abfließen. Rechnerisch sind damit bis einschließlich 2030 alle verfügbaren Investitionsmittel verplant. Eine Finanzierung zusätzlicher Bauvorhaben kann daher nur zu Lasten der bereits geplanten Mittel­verausgabungen erfolgen.





In der Anlage 2 werden alle investiven Projekte im Teilfinanzhaushalt 19 dargestellt, deren Finanzierung im Teilfinanzhaushalt bisher noch nicht gesichert ist. Diese Projekte können erst dann umgesetzt werden, sobald wieder freie Mittel zur Verfügung stehen. Im größeren Umfang wird dies voraussichtlich erst wieder nach dem Jahr 2030 möglich sein, sofern nicht zusätzliche Bundes- und / oder Landesmittel zur Verfügung gestellt werden und diese nicht gleichzeitig durch Kostensteigerungen bei den geplanten und in Bau befindlichen Projekten aufgezehrt werden.

In Anlage 2 sind die Maßnahmen nach Abstimmung zwischen den Fachverwaltungen in drei Dringlichkeitsstufen eingeteilt, die im Rahmen freiwerdender Kapazitäten nacheinander umgesetzt werden sollen. Innerhalb der Kategorie ist die Reihenfolge der Bauvorhaben alphabetisch gewählt und lässt noch keine Rückschlüsse auf die Reihenfolge der Projekte zu. Besonders dringliche Maßnahmen könnten ggf. durch Umstrukturierungen in der Tabelle 1 vorgezogen werden, etwa indem bereits in Planung befindliche Projekte erst verzögert in die bauliche Umsetzung gehen und/oder über einen längeren Zeitraum gestreckt in einzelnen Bauabschnitten umgesetzt werden.

Grundsätzlich erfolgt die Priorisierung der nachrückenden Projekte nach baufachlichen Kriterien wie etwa Brandschutz, aber auch anhand zwingend nutzungsbezogener Bedarfe aufgrund gesetzlicher Vorschriften wie z.B. der Ganztagsausbau im Grundschulbereich. Schulen aus dem Startchancenprogramm sind nachrichtlich markiert. Weitere Aspekte bei der Priorisierung sind eine möglichst gleichmäßige Verteilung über die einzelnen Stadtbezirke, die Einwerbung von Fördermitteln und die verfügbaren personellen Kapazitäten des Gebäudemanagements.


Anlage 3 zeigt eine Übersicht über die aktuell laufenden und die geplanten ÖPP-Projekte. Die Finanzierung dieser Projekte erfolgt in der Regel – abgesehen von den Vorkosten - aus dem Teilhaushalt 99.

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Hannover / Jun 20, 2025