Drucksache Nr. 1417/2018:
Errichtung gymnasialer Oberstufen an der IGS Bothfeld und der IGS Südstadt

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1417/2018 (Originalvorlage)
1554/2018 (Änderungsantrag)

Beratungsverlauf:

  • 13.06.2018: Schul- und Bildungsausschuss: getrennte Abstimmung: Punkt 1: einstimmig Punkt 2: in der durch den Änderungsantrag Nr. 1554/2018 geänderten Fassung mit 8 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen beschlossen
  • 21.06.2018: Verwaltungsausschuss: Einschl. Drucks. Nr. 1554/2018 mit 7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung beschlossen.

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1417/2018
0
 

Errichtung gymnasialer Oberstufen an der IGS Bothfeld und der IGS Südstadt

Antrag,

zu beschließen,
1. vorbehaltlich der Genehmigung durch die Landesschulbehörde an der IGS Bothfeld nach § 106 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) eine vierzügige gymnasiale Oberstufe - beginnend zum Schuljahr 2019/2020 – einzurichten sowie
2. vorbehaltlich einer weiter steigenden Nachfrage nach gymnasialen Oberstufenplätzen an Integrierten Gesamtschulen eine weitere vierzügige Oberstufe an der IGS Südstadt frühestens nach Abschluss (voraussichtlich Herbst 2021) des aktuellen Ausbaus der Sekundarstufe I ,nach § 106 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) und der Genehmigung durch die Landesschulbehörde einzurichten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sind von diesen Planungen gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Die entstehenden finanziellen Auswirkungen für die baulichen Maßnahmen sowie die erforderlichen Ausstattungskosten und Personal- und Betriebskosten werden ermittelt und im Rahmen der entsprechenden Drucksachen dargestellt. Zurzeit stehen im Haushaltsplan keine entsprechenden Mittel zur Verfügung.

Begründung des Antrages

Die Errichtung einer gymnasialen Oberstufe ist an gesetzliche Mindestanforderungen gebunden und bedarf der Genehmigung durch das Land. Das niedersächsische Schulgesetz fordert für die Errichtung einer Oberstufe eine Mindestgröße von 54 entsprechend leistungsstarken Schülerinnen und Schüler aus drei Zügen mit je 18 Schülerinnen und Schülern.

Sowohl die IGS Bothfeld als auch die IGS Südstadt haben das Potenzial, aus ihrem eigenen Sekundarbereich I diese Mindestschülerzahl von 54 Schülerinnen und Schülern zur Errichtung einer gymnasialen Oberstufe zu erreichen.

Gleichzeitig muss der Bedarf an Oberschulplätzen nachhaltig sein und für eine Mindestdauer von 10 Jahren prognostiziert werden.




Im Schuljahr 2017/18 stehen an den IGSen mit Oberstufe im 11. Jahrgang insgesamt 754 Schulplätze (29 Züge) zur Verfügung. Bei aktuell 766 Schülerinnen und Schüler (inkl. Doppelzählung) sind die Schulen bis über ihre Kapazitätsgrenzen hinaus ausgelastet.




Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover geht davon aus, dass weiterhin eine hohe Nachfrage nach Oberstufenplätzen an den IGSen besteht. Bis zum Schuljahr 2019/20 steigt der Bedarf von heute 766 auf 853 Schülerinnen und Schüler. Auf Basis dieser Prognose kann demnach ein struktureller Bedarf von mindestens einer zusätzlichen gymnasialen Oberstufe nachgewiesen werden.

Die IGS Bothfeld verfolgt das Ziel, zum Schuljahr 2019/20 eine eigene gymnasiale Oberstufe einzuführen. Eine Umsetzung dieses Vorhabens ist baulich im Zusammenhang mit der Überplanung der Schule zu betrachten und ist räumlich zunächst im Rahmen einer Übergangslösung realisierbar.



Die IGS Südstadt verfolgt gleichermaßen das Ziel eine eigene gymnasiale Oberstufe an ihrem Standort zu etablieren. Es besteht gesamtstädtisch kurzfristig nur der Bedarf an einer vierzügigen gymnasialen Oberstufe. Aufgrund der aktuellen Baumaßnahmen an der IGS Südstadt für den Ausbau des Sekundarbereiches I ist die Einrichtung einer vierzügigen Oberstufe zum Schuljahr 2019/20 räumlich nicht abbildbar. Bei einer weiter steigenden Nachfrage an IGS Oberstufenplätzen sollte an der IGS Südstadt nach Abschluss der Baumaßnahmen eine Oberstufe eingerichtet werden.

Neben der Bereitstellung eines auskömmlichen Schulplatzangebotes verfolgt der Schulträger das Ziel, der Grundidee der IGSen entsprechend, an den Schulen eine möglichst heterogene Schülerschaft herzustellen. Infolge der Abschaffung der Haupt- und Förderschulen sehen sich die IGSen in diesem Zusammenhang mit großen Herausforderungen konfrontiert und die Gruppe der leistungsstarken Kinder ist oft unterrepräsentiert. An Schulen mit Abiturperspektive ist dieser Trend weniger stark ausgeprägt.
Weiterhin bieten die Oberstufen der IGSen eine Abiturperspektive auch für Schülerinnen und Schüler von anderen weiterführenden Schulen wie den Realschulen oder den Oberschulen. Während der Wechsel auf ein Gymnasium unter Umständen als große Hürde empfunden wird und die Gymnasien ihre Oberstufen daher größtenteils aus eigenen Schülerinnen und Schülern füllen, melden sich an den bestehenden Oberstufen der IGSen vermehrt Realschülerinnen und Realschüler an.

Die Verwaltung sieht die grds. Erweiterung des Oberstufenangebots an Gesamtschulen als Beitrag zur Durchlässigkeit des Bildungssystems an.




Die Verwaltung schlägt daher vor, die IGS Bothfeld um eine vierzügige gymnasiale Oberstufe ab dem Schuljahr 2019/2020 zu erweitern und eine entsprechende Option für die IGS Südstadt festzuschreiben.

40.11 
Hannover / 04.06.2018