Informationsdrucksache Nr. 1415/2023:
Überprüfung der bereits eingerichteten Fahrradstraßen im Stadtbezirk Südstadt / Bult unter Berücksichtigung des Urteils des Verwaltungsgerichtes vom 21.12.2021

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
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1415/2023
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Überprüfung der bereits eingerichteten Fahrradstraßen im Stadtbezirk Südstadt / Bult unter Berücksichtigung des Urteils des Verwaltungsgerichtes vom 21.12.2021

Ausgangslage

Eine bereits im Jahr 2013 eingerichtete und verkehrsbehördlich angeordnete Fahrradstraße in der Kleefelder Straße wurde aufgrund von Klagen eines Anliegers gegen die Ausweisung als Fahrradstraße vom Verwaltungsgericht Hannover auf deren Rechtmäßigkeit überprüft.

Das Verwaltungsgericht Hannover hat im letzten Verfahren im Zusammenhang mit der Anordnung der Fahrradstraße klargestellt, dass die für die Entscheidung notwendigen Grundlagen und Abwägungsprozesse, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Fahrradstraße eingerichtet werden kann, gegenüber der bisherigen Praxis viel umfangreicher und detaillierter durchzuführen und zu dokumentieren sind.



Das Gericht hat zudem deutlich gemacht, dass es (auch) für die Anordnung einer Fahrradstraße der zwingenden Erforderlichkeit hierfür gem. § 45 Abs. 9, Satz 1 StVO bedarf. Diese zwingende Erforderlichkeit kann aber grundsätzlich unterstellt werden, wenn es sich – gemäß Neufassung der VwV-StVO - um eine Straße mit einer hohen oder zu erwartenden hohen Radverkehrsdichte oder einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr, in der der Kraftfahrzeugverkehr lediglich untergeordnete Bedeutung hat oder haben soll, handelt. Die Anordnung kann aber nur dann als rechtmäßig qualifiziert werden, wenn insbesondere die Sicherheit für den Radverkehr eindeutig gegeben ist oder durch entsprechende Maßnahmen im Vergleich zur Verkehrssituation vor der Anordnung klar verbessert wird. Insgesamt ist dies verbunden mit der Abwägung, ob die Einrichtung der Fahrradstraße sachgerecht und zweckmäßig ist.

Solche Verbesserungen können jedoch auch mit Maßnahmen erzielt werden, die nicht so weit gehen, wie sie vom Gericht speziell für die Kleefelder Straße festgesetzt wurden. Dies wurde im Rahmen der Verhandlung sehr deutlich.


Als Fazit ist festzustellen, dass im Zuge der Anordnung von Fahrradstraßen insb. ein Sicherheitsgewinn für den Radverkehr z. B. durch eine Verminderung der Kfz-Verkehrsstärke erreicht werden sollte (wenn der Kfz-Verkehr weiterhin ausnahmsweise zugelassen werden muss) und ausreichend lange und breite Bereiche vorhanden sein müssen, wo sich die Verkehre (auch nebeneinanderfahrende Radfahrende) konfliktfrei begegnen können.

Auf Grund des Urteils zur Kleefelder Straße hat sich die Verwaltung entschlossen, alle bereits eingerichteten und verkehrsbehördlich angeordneten Fahrradstraßen im Stadtgebiet der LHH hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit im Sinne des Gerichtsurteils des Verwaltungsgerichtes sukzessive zu überprüfen. Sofern sinnvoll und möglich soll die Situation dann jeweils durch geeignete Maßnahmen entsprechend angepasst werden, auch wenn sich aus dem Urteil keine rechtliche Verpflichtung hierzu ergibt, da es sich um eine Entscheidung im Einzelfall handelt.

Dazu wurde auf Basis des Urteils ein Prüfschema entwickelt, mit dem die vorhandenen Fahrradstraßen überprüft werden:


1. Der Radverkehr ist aufgrund von erhobenen Verkehrsdaten als die vorherrschende Verkehrsart in dem zu untersuchenden Straßenabschnitt dokumentiert oder es bestehen Planungen, wie der Radverkehr zur vorherrschenden Verkehrsart werden soll.

2. Es ist zu prüfen, ob der Kfz-Verkehr weiterhin zugelassen werden muss. Gegebenenfalls sind die Kfz-Ströme wesentlich z.B. durch Anordnung von Einbahnstraßenregelungen oder Installieren von sog. Modalfiltern zum Unterbinden der Durchgangs- und Schleichverkehre zu reduzieren.

3. Es sind ausreichend breite Fahrgassen unter der Berücksichtigung von nebeneinanderfahrenden Radfahrenden (auch im Begegnungsfall) anzubieten. Auf Basis des Gerichtsurteils ergibt sich für die Fahrgasse nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RAST 06, Ziffer 4.3) eine Breite von 4,00 m im Begegnungsfall (ggf. zzgl. 0,75 m Sicherheitsraum zu parkenden Fahrzeugen). Bei nicht ausreichender Breite der Fahrgasse (und wenn sich diese z.B. aufgrund des sehr hohen Parkdrucks auch nicht überall herstellen lässt) kann dies auch durch ausreichend lange Ausweichstellen in regelmäßigen und nicht zu großen Abständen nach Abwägung der unterschiedlichen verkehrlichen Belange der Verkehrsteilnehmenden ermöglicht werden.


Zusätzlich ist beabsichtigt, alle überprüften und bereits eingerichteten Fahrradstraßen in der Landeshauptstadt Hannover in ihrem Verlauf für den Radverkehr (und damit auch für den Kfz-Verkehr) zu bevorrechtigen. Dies soll durch Rotmarkierungen der Kreuzungs-/ Einmündungsbereiche für die einbiegenden oder kreuzenden Verkehre deutlich gemacht werden. Beispielhaft wurde dies bereits in der Edenstraße in der List und in der Noltestraße in Linden umgesetzt.

Die nach den o.g. Kriterien durchgeführte Überprüfung aller bestehenden Fahrradstraßen wird derzeit sukzessive stadtbezirksweise im gesamten Stadtgebiet durchgeführt. Gleichzeitig werden auf Basis der Ergebnisse der Überprüfung die ggf. notwendigen Überplanungen der Fahrradstraßen vorgenommen, die dann mit Informationsdrucksachen stadtbezirksweise vorgestellt und danach in den folgenden Monaten umgesetzt werden sollen.

Fahrradstraßen im Stadtbezirk Südstadt / Bult:

Im Stadtbezirk Südstadt / Bult (7) befinden sich die Fahrradstraßen Akazienstraße, Alte Döhrener Straße – Meterstraße – Maschstraße, Brehmstraße – Menschingstraße, Bürgermeister-Fink-Straße, Große Barlinge, Kortumstraße, Umfahrung des Parkplatzes Maschsee/Strandbad und Stolzestraße.

Die Ergebnisse der Überprüfung und die sich ggf. daraus ergebenden notwendigen Maßnahmen in den Fahrradstraßen im Stadtbezirk Südstadt / Bult sind im Folgenden textlich sowie in den digital online beigefügten Anlagen dargestellt:

Akazienstraße (Anlage 1, Blatt 1):

Die Akazienstraße verläuft in Ost-West-Richtung von der Hildesheimer Straße zur Meterstraße (ebenfalls eine Fahrradstraße). Sie ist seit 2016 als Fahrradstraße verkehrsbehördlich angeordnet und mit Beschilderung entsprechend kenntlich gemacht. Die Akazienstraße in Verbindung mit der Straße Auf dem Emmerberge stellt eine kurze Verbindung zwischen Hildesheimer Straße und Maschsee dar. Im Bestand wird in der Akazienstraße beidseitig am Fahrbahnrand mit zeitlichen Einschränkungen geparkt. Die somit zur Verfügung stehende Fahrgassenbreite ermöglicht selten Begegnungsverkehr im notwendigem Umfang. Nach der Überprüfung auf Basis des o.g. Kriterienkataloges ist es erforderlich, die Fahrgassenbreite so zu optimieren, dass ein Begegnungsfall von zwei nebeneinanderfahrenden Radfahrenden mit einem Fahrzeug angeboten werden kann.

Es ist vorgesehen auf der Südseite das Fahrbahnrandparken zu untersagen, um dies zu gewährleisten. Auf der Nordseite ist weiterhin das Fahrbahnrandparken zulässig. Somit entfallen zur regelgerechten Gestaltung der Fahrradstraße Akazienstraße ca. 21 Stellplätze.

Östlich der Einmündung zur Meterstraße entfällt auf der Nordseite der Straße ein weiterer Stellplatz zur Verbesserung der Sichtbeziehungen. Diese Fläche wird mit 3 Fahrradanlehnbügel zum Abstellen von 6 Fahrrädern belegt.

Die Beschilderung und Markierung wird entsprechend angepasst.

Alte Döhrener Straße / Meterstraße / Maschstraße (Anlage 1, Blatt 2 und 3):

Der Straßenzug Alte Döhrener Straße / Meterstraße / Maschstraße verläuft in Nord-Süd-Richtung und stellt mit dem parallelen Verlauf zur Hildesheimer Straße eine komfortabel für Radfahrende zu nutzende Fahrradroute vom Aegidientorplatz zum Altenbekener Damm (und weiter zum Döhrener Turm) dar. Mit ca. 1,5 km Länge ist dieser Straßenzug die längste Fahrradstraße auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover.

In diesem Straßenzug werden folgende Anpassungen erforderlich:



Maschstraße (Anlage 1, Blatt 2):

In der Maschstraße wird im Bestand beidseitig der Fahrgasse geparkt. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Flächen kann diese Parksituation auch nach der Überprüfung weitestgehend beibehalten werden. Ein Begegnungsfall zwischen nebeneinanderfahrenden Radfahrenden und einem Fahrzeug ist bei über 5,00 m Fahrbahnbreite möglich. Auf Höhe des Hauses des Sportes sind ausreichend Ausweichstellen vorhanden.
Die Fahrradstraße wird bevorrechtigt an den einmündenden Straßen geführt, beschildert und in den Einmündungsbereichen zur Verdeutlichung im Fahrbahnbereich rot eingefärbt.

Meterstraße (Anlage 1, Blatt 2):



Der Übergangsbereich von der Meterstraße in die Maschstraße ist derzeit schon für den Kfz-Verkehr durch einen Modalfilter unterbrochen, der Radverkehr kann ungehindert passieren. Dieser Bereich wird im Zusammenhang mit der Optimierung durch eine deutliche Rotmarkierung im Fahrbahnbereich, entsprechende Beschilderung und Vorfahrtsmarkierung hervorgehoben, zudem sind bauliche Anpassungen mit Veränderung des Bordverlaufes zur Verbesserung der Linienführung im Bereich des Modalfilters notwendig. Im Übergangsbereich zwischen Meterstraße und Maschstraße entfallen zur Verbesserung der Sichtbeziehungen 5 Stellplätze.

Im weiteren Verlauf der Meterstraße wird beidseitig der Fahrbahn in baulich von der Fahrbahngetrennten Längsstellplätzen geparkt. Die Parkordnung wird auch nach der Optimierung beibehalten.

Im Einmündungsbereich der Sextrostraße wird die Vorfahrt auf der Meterstraße durch eine Rotmarkierung der Fahrbahn, Beschilderung und vorgezogene, markierte Einmündungsradien verdeutlicht.

Alte Döhrener Straße (Anlage 1, Blatt 3):



Der lichtsignalgeregelte Knotenpunkt mit der Bürgermeister-Fink-Straße bleibt im Bestand erhalten. Der Abschnitt bis zur Einmündung Am Graswege ist durch beidseitiges Fahrbahnrandparken begleitet. Durch die zur Verfügung stehende Fahrgassenbreite kann auch nach Optimierung der Fahrradstraße das Parken beibehalten werden.

Im Abschnitt zwischen den Einmündungen Am Graswege und Torstraße wird die Durchfahrt für den Kfz-Verkehr durch Poller gesperrt, um durch diesen Modalfilter unerwünschten Durchgangsverkehr auf der Alten Döhrener Straße zu unterbinden und das Kfz-Aufkommen auf der Fahrradstraße auf ein notwendiges Mindestmaß zu reduzieren. Die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr oder Rettung wird durch den Einsatz von Feuerwehrpollern ermöglicht. Da in diesem Bereich der öffentliche Straßenraum dem Kfz-Verkehr entzogen werden soll, ist eine Teileinziehung in einem gesonderten Verfahren durchzuführen.

Die Vorfahrt für den Radverkehr in den Einmündungen/Kreuzungen werden durch eine Rotmarkierung der Fahrbahn, entsprechende Beschilderung und durch Markierung vorgezogene Fahrbahnränder verdeutlicht. Somit besteht die Möglichkeit auf der Westseite Platz für mehr Aufenthalt und auf der Ostseite für zusätzliches Fahrradparken mit 6 Fahrradbügeln für 12 Fahrräder anzubieten. In diesem Bereich entfallen 7 Stellplätze.

Im Bereich zwischen Torstraße und Freytagstraße wird das halbhohe Parken auf der Westseite der Straße auf die Fahrbahn verlegt. Die Fahrgassenbreite ist auch dann noch für den Begegnungsverkehr ausreichend. Es werden keine Stellplätze entfallen und der Gehweg wird in einer Breite von ca. 2,50 m dem Fußverkehr zur Verfügung gestellt. Der Einmündungsbereich der Freytagstraße wird im Zuge der Alten Döhrener Straße in Rot markiert und mit entsprechender Vorfahrtsbeschilderung versehen.

Vor der lichtsignalgeregelten Querung der Geibelstraße wird für den Radverkehr ein rot markierter Aufstellbereich (ein sogen. ARAS) mit Einfädelungsspur markiert. Die Lichtsignalanlage bleibt im Bestand erhalten.

Auch auf der Südseite der Querung der Geibelstraße wird für den Radverkehr entsprechend ein Aufstellbereich mit Einfädelungsstreifen in Rot markiert. Um dies realisieren zu können, müssen auf der Ostseite vor dem Gebäude Nr. 27 insgesamt 3 Stellplätze entfallen. Ein weiterer Stellplatz entfällt, um in diesem Bereich 5 Fahrradanlehnbügel mit 10 Abstellmöglichkeiten für Fahrräder aufstellen zu können. Insgesamt entfallen im Abschnitt von der Geibelstraße bis zur Devrientstraße 7 Stellplätze. In diesem Bereich werden zukünftig 13 Anlehnbügel für Fahrräder mit 26 Stellplätzen zur Verfügung gestellt.

Auch die Einmündungsbereiche Devrientstraße und Raimundstraße werden vorfahrtsberechtigt ausgeführt, im Fahrbahnbereich im Zuge der Fahrradstraße rot markiert und entsprechend beschildert.

Im Abschnitt zwischen Raimundstraße und Siemensstraße wird das halbhohe Parken auf der Westseite der Alten Döhrener Straße auf die Fahrbahn verlegt. Dadurch entfallen hier aber keine Stellplätze für den Kfz-Verkehr und der Gehweg steht zukünftig in einer Breite von ca. 2,50 m dem Fußverkehr zur Verfügung.

Im Kreuzungsbereich mit der Siemensstraße ist zukünftig ein zweiter Modalfilter in Form einer Diagonalsperre wie in der Edenstraße zur Unterbrechung des Kfz-Durchgangsverkehrs auf der Alten Döhrener Straße vorgesehen. Der Radverkehr kann weiterhin ungehindert queren. Zusätzlich wird auch dieser Bereich durch eine deutliche Rotmarkierung und Beschilderung hervorgehoben.

Vor dem lichtsignalgeregelten Knotenpunkt mit dem Altenbekener Damm wird analog der Querung Geibelstraße ein rotmarkierter Aufstellbereich mit Einfädelungsspur für den Radverkehr vorgesehen.

Brehmstraße – Menschingstraße (Anlage 1, Blatt 4 und 5):

Der Fahrradstraßenzug Brehmstraße / Menschingstraße verläuft über den Robert-Koch-Platz in Nord-Süd-Richtung zwischen Bischofsholer Damm und Lindemannallee.

Im Bereich der Brehmstraße zwischen Bischofsholer Damm und Brehmhof wird im Bestand beidseitig der Fahrbahn geparkt. Auf der Westseite findet der ruhende Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn als Fahrbahnrandparken statt, auf der Ostseite wird halbhoch geparkt. Aufgrund einer erforderlichen Fahrgassenbreite der Fahrradstraße von 4,00 m und den erforderlichen Sicherheitsabständen zu parkenden Fahrzeugen von 0,75 m ist das halbhohe Parken in diesem Bereich nicht mehr möglich. In diesem Abschnitt entfallen deshalb künftig ca. 30 Stellplätze.

In Einmündungsbereich Brehmhof wird die Brehmstraße zukünftig vorfahrtsberechtigt geführt. Dies wird mit einer Rotmarkierung der Fahrbahn und entsprechender Beschilderung verdeutlicht.

Auch im Abschnitt zwischen Brehmhof und Robert-Koch-Platz muss aufgrund der fehlenden Breite das halbhohe Parken auf der Ostseite zur Bereitstellung einer für Fahrradstraßen ausreichend breiten Fahrgasse zurückgenommen werden. In diesem Abschnitt werden ca. 17 Stellplätze für den ruhenden Kfz-Verkehr entfallen.

Im Bereich Robert-Koch-Platz wird die Fahrradstraße westlich des Platzes vorfahrtsberechtigt mit entsprechender Rotmarkierung der Fahrbahn und Beschilderung geführt. In diesem Bereich müssen ebenfalls 4 Stellplätze für den ruhenden Verkehr entfallen.

Auf der östlichen Platzseite des Robert-Koch-Platzes wird durch eine Pollerreihe die Verbindung zur Menschingstraße für den Durchgangs-Kfz-Verkehr komplett gesperrt. Der Einmündungsbereich ist hier zum Wenden für Kfz groß genug.

In der Menschingstraße wird im Abschnitt zwischen Robert-Koch-Platz und Querung Rimpaustraße / Gerlachstraße der ruhende Kfz-Verkehr ausschließlich auf der Westseite zugelassen. In den Einmündungen wird die Fahrradstraße im Zuge der Menschingstraße vorfahrtsberechtigt geführt und dies durch eine Rotmarkierung der Fahrbahn und entsprechende Beschilderung verdeutlicht.

Im Abschnitt zwischen Gerlachstraße und Lindemannallee ist aufgrund der fehlenden Fahrbahnbreite das Parken ausschließlich auf der Ostseite als Fahrbahnrandparken möglich. Auch in diesem Bereich wird der Radverkehr auf der Fahrradstraße im Zuge der Menschingstraße vorfahrtsberechtigt geführt, die Fahrbahn im Zuge der Fahrradstraße rot markiert und entsprechend beschildert.

Bürgermeister Fink Straße (Anlage 1, Blatt 6):

Die Bürgermeister Fink Straße verläuft in West-Ost-Richtung von der Wiesenstraße bis zur Hildesheimer Straße.

Im Abschnitt von der Wiesenstraße bis zur Ifflandstraße wird heute beidseitig der Fahrbahn geparkt. Aufgrund der fehlenden Breite der Fahrbahn für den Begegnungsfall zwei Radfahrende / PKW müssen die Stellplätze in diesem Abschnitt auf der Südseite entfallen. Zusätzlich wird zur Verbesserung der Sichtbeziehungen im Einmündungsbereich ein Stellplatz auf der Nordseite durch 3 Fahrradanlehnbügel mit 6 Abstellmöglichkeiten ersetzt. Somit entfallen hier insgesamt 11 Stellplätze für den ruhenden Kfz-Verkehr.

Der Abschnitt zwischen Ifflandstraße und Alte Döhrener Straße bleibt im Bestand erhalten. Die Vorfahrtsberechtigung der Fahrradstraße wird in den Einmündungen durch eine Rotmarkierung der Fahrbahn und eine entsprechende Beschilderung verdeutlicht.

Auch im Abschnitt der Bürgermeister Fink Straße zwischen Alte Döhrener Straße und Hildesheimer Straße bleibt der ruhende Kfz-Verkehr bis auf die Entnahme eines Stellplatzes zur Bereitstellung von 3 Fahrradbügeln mit 6 Abstellmöglichkeiten für Fahrräder erhalten.

Große Barlinge (Anlage 1, Blatt 7):

Die Fahrradstraße Große Barlinge verläuft in Nord-Süd-Richtung von der Marienstraße bis zur Krausenstraße. Der Straßenzug wurde in 2014/15 grunderneuert und mit baulich abgesetzten Längsparkständen sowie (aus gestalterischen Gründen) breiten aber gut befahrbaren Entwässerungsrinnen aus gesägtem Natursteinpflaster mit ebener Oberfläche hergestellt. Die asphaltierte Fahrgassenbreite beträgt zwischen 2,00 m und 2,50 m. Aufgrund der sehr geringen Gesamtbreite der Fahrbahn von z. T. in nur ca. 3,00 – 3,50 m besteht nicht die Möglichkeit die Große Barlinge mit den Anforderungen aus dem genannten Urteil des Verwaltungsgerichtes zur verkehrsbehördlichen Einrichtung von Fahrradstraßen weiterhin als Fahrradstraße aufrecht zu erhalten.

Somit muss die verkehrsbehördliche Anordnung der Fahrradstraße aufgehoben werden. Die Große Barlinge wird zukünftig nicht mehr als Fahrradstraße ausgewiesen werden können.

Kortumstraße (Anlage 1, Blatt 8):

Die Kortumstraße verläuft in West-Ost-Richtung von der Großen Barlinge bis zur Sallstraße. Eine Durchfahrt für den Kfz-Verkehr in Richtung Sallstraße ist nicht möglich. Beidseitig der Kortumstraße befinden sich von der Großen Barlinge bis zur Wendemöglichkeit baulich durch Pflasterbefestigung abgesetzte Längsparkstände. Die Überfahrtmöglichkeit für den Radverkehr ist ebenfalls beidseitig mit Längsparkständen mit Einfahrt von der Sallstraße besetzt.

Zur Optimierung der Kortumstraße als Fahrradstraße im Sinne des Gerichtsurteiles sind umfangreiche (bauliche) Maßnahmen erforderlich.

Im Bereich bis zur Wendeanlage ist geplant, aufgrund der sehr geringen Breite der Straße den halbaufgesetzten Längsparkstreifen auf der Südseite aufzugeben. Damit stehen dann eine breitere Fahrbahn für den Begegnungsverkehr Rad/Kfz sowie ein Gehweg von 1,90 m Breite für den Fußverkehr zur Verfügung.

Der heute als Kfz-Längsparkstreifen genutzte Pflasterstreifen auf der Südseite der Fahrbahn soll mittelfristig mit Asphalt befestigt werden, damit er gut für den Radverkehr nutzbar ist.

Im Abschnitt von der Sallstraße in Richtung Große Barlinge bis zur Wendeanlage kann das Fahrbahnrandparken ausschließlich im vorderen Bereich zur Sallstraße beidseitig zugelassen werden, da in diesem Bereich ausreichend breite Flächen für den Begegnungsfall zur Verfügung stehen.

Umfahrung Parkplatz Strandbad Maschsee (Anlage 1, Blatt 9):

Derzeit ist die Umfahrung des Parkplatzes am Strandbad als Fahrradstraße ausgewiesen.

Aufgrund der Umbauabsichten im Zusammenhang mit der Veloroute 08 nach Laatzen und einer Verbreiterung der Seitenanlagen am Rudolf-von-Bennigsen-Ufer zu Lasten der Linksabbiegespur für den Kfz-Verkehr ist die Beibehaltung der Fahrradstraße nicht erforderlich. Deshalb soll diese kurze Fahrradstraße aufgehoben werden.

Stolzestraße (Anlage 1, Blatt 10):

Die Stolzestraße verläuft in West-Ostrichtung zwischen der Sallstraße und der Straße Am Südbahnhof.

Im Bestand ist in der vorhandenen Fahrradstraße der ruhende Verkehr am Fahrbahnrand beidseitig organisiert. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Restfahrbahnbreite kann auch nach Überprüfung der Rahmenbedingungen für eine Fahrradstraße die Einrichtung von beidseitigem Fahrbahnrandparken bestehen bleiben. Die Fahrgasse ist im gesamten Bereich deutlich über 5,00 m breit. Zur Optimierung der Gesamtsituation sollen für den Radverkehr in einigen Abschnitten Stellplätze (insgesamt ca. 20) entfallen. In diesen Bereichen werden aufgrund des bestehenden Bedarfs Fahrradanlehnbügeln für Lastenräder und andere Fahrräder zur Verfügung gestellt werden.

Die Bevorrechtigung der Fahrradstraße wird mit einer deutlichen Rotmarkierung in den Kreuzungsbereichen sowie entsprechende Beschilderung optimiert.

Weiteres Vorgehen:

Die geplanten Baumaßnahmen, verkehrsbehördliche Anpassungen und Einschränkungen des Stellplatzangebotes werden im 3.und 4. Quartal 2023 sowie im 1 Quartal 2024 (bis auf die Umbaumaßnahmen in der Kortumstraße) nach und nach sukzessive im Stadtbezirk Südstadt-Bult umgesetzt.

Nach erfolgter Überprüfung aller bestehenden Fahrradstraße im gesamten Stadtgebiet in allen Stadtbezirken werden auch noch die bereits politisch beantragten Straßen zur Einrichtung als Fahrradstraße überprüft und bei positivem Ergebnis eingerichtet.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die barrierefreie Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als positiv bewertet, denn durch die Optimierung der Fahrradstraßen wird der Radverkehr gefördert, das Mobilitätsverhalten wird somit durch Mehrnutzung eines klimaneutralen Fahrzeuges, positiv zu Gunsten des Umweltverbandes verändert.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen werden im Rahmen der jährlichen Aufgabenerbringung der Verwaltung finanziert.

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Hannover / Jun 16, 2023