Drucksache Nr. 1415/2019:
Verlängerung der Gewährung einer erhöhten Mietzahlung und der laufenden Förderung für die Kindertagesstätte Elfriede-Westphal-Haus in Trägerschaft der gemeinnützigen Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbH (GIB)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1415/2019 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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1415/2019
1
 

Verlängerung der Gewährung einer erhöhten Mietzahlung und der laufenden Förderung für die Kindertagesstätte Elfriede-Westphal-Haus in Trägerschaft der gemeinnützigen Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbH (GIB)

Antrag,

zu beschließen,
  • die zwei integrativen Kindergartengruppen (je 15 Plätze in Ganztagsbetreuung, 3 Jahre bis Schuleintritt), Waldstraße 9, 30629 Hannover, in Trägerschaft der GIB fortlaufend zu fördern und

  • bis zum 31.07.2024, die entstehenden monatlichen Mietkosten in voller Höhe zu gewähren und
  • dem Träger ab dem 01.08.2019, eine laufende Förderung nach den Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 214.800,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -214.800,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -214.800,00 €
In den in der Kostentabelle dargestellten Transferaufwendungen in Höhe von 214.800 € ist der zusätzliche Mietzuschuss in Höhe von 8.932,56 € (744,38 € * 12 Monate) bereits enthalten. Bei dem Mietzuschuss handelt es sich um Kosten, die zusätzlich zu den im Rahmen der Förderrichtlinie für Elterninititatitiven vorgesehenen Mietpauschalen übernommen werden. Der restliche Betrag in Höhe von 205.867,44 € stellt die laufende Förderung der zwei integrativen Kindergartengruppen dar.
Die Finanzierung der Plätze erfolgt als Zuwendung an den Träger. Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen vom 01.08.2018 abgesetzt.

Begründung des Antrages

Der Träger GIB betreibt die integrative Kindertagesstätte Elfriede-Westphal-Haus seit vielen Jahren in den Räumen des ehemaligen Misburger Rathauses. Die derzeit gültige Förderrichtlinie sieht vor, dass für eine zwei-gruppige Kindertagesstätte ein Mietzuschuss in Höhe von monatlich 2.200 € gewährt wird. Dieser Betrag ist nicht kostendeckend. Für die Räume der Kindertagesstätte wird eine monatliche Miete in Höhe von derzeit 2.944,38 € fällig. Die GIB hat eine kostendeckende Übernahme der Miete beantragt, weil der Träger nicht in der Lage ist die Mietzahlungen in dieser Höhe zu leisten. Nähere Ausführungen dazu befinden sich in der Drucksache 0095/2017 (siehe Anlage). Die damalige Planung sah vor, dass die zwei-gruppige Einrichtung zum 01.08.2019 in der fünf-gruppigen Neubau "Am Forstkamp" aufgeht. Somit wurde der Mietzuschuss damals mit einer Befristung zum Zeitpunkt des Gebäudewechsels beschlossen.
Aufgrund der hohen Nachfrage an Betreuungsplätzen im Stadtbezirk Misburg-Anderten, gerade auch im integrativen Bereich, empfiehlt die Verwaltung den Betrieb der zwei-gruppigen Einrichtung trotz des Neubaus "Am Forstkamp" weiterhin aufrecht zu erhalten. Dies beinhaltet neben der Fortführung der laufenden Förderung der zwei integrativen Kindergartengruppen auch die Verlängerung der Übernahme der tatsächlichen Mietkosten bis zum 31.07.2024. Langfristig soll das Gesamtkonzept des Misburger Rathauses noch einmal überdacht werden.
51.42 
 / 21.05.2019