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Jahresabschluss 2004 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
Antrag,
1. Den Jahresabschluß 2004 mit den Teilen:
A1-Bilanz,
A2-Gewinn-und Verlustrechnung,
A3 Anhang für das Wirtschaftsjahr 2004 und
A4 Lagebericht 2004
festzustellen.
2. Dem Vorschlag des Werkleiters zuzustimmen, den Bilanzgewinn in Höhe von
3.550.265,34 € wie folgt zu verwenden:
a) 3.342.389,70 € Abführung an den allgemeinen Haushalt der
Landeshauptstadt Hannover für Eigenkapitalverzinsung.
b) Den Restbetrag von 207.875,64 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Somit beträgt der Gewinnvortrag insgesamt 1.478.253,31 €.
3. Die Entlastung des Werksleiters zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03. Juli 2003
(s. DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch
nicht näher ausgeführt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Nach § 30 der Nds. Eigenbetriebsverordnung stellt der Rat den Jahresabschluß und den Lagebericht fest, beschließt über die Entlastung der Werksleitung sowie über die Ver- wendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes.
68.0
Hannover / 22.06.2005