Drucksache Nr. 1411/2024:
Stadtbahnstrecke C-Nord, Umsteigeanlage Bahnhof Nordstadt - Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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1411/2024
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Stadtbahnstrecke C-Nord, Umsteigeanlage Bahnhof Nordstadt - Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens

Antrag,

zuzustimmen, dass die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) die planrechtlichen Voraussetzungen für den barrierefreien Ausbau der Umsteigeanlage Bahnhof Nordstadt auf Grundlage der als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Planunterlagen schafft.
- Anhörungsrecht der Stadtbezirke gemäß § 94 (1) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß 76 (2) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Im Rahmen der Begleitmobilität mit Kindern sind besonders Frauen und ältere Menschen auf die Nutzung von öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) angewiesen. Ein barrierefreier Ausbau von Stadtbahnhaltestellen bietet eine wesentliche Verbesserung beim Ein- und Ausstieg.

Die vorgelegte Planung berücksichtigt zudem ein besonderes Sicherheitsbedürfnis von Frauen. Neben den Einbauten von Notruf- und Informationssprechzellen erhält der geplante Hochbahnsteig auch barrierefreie Zugänge für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als positiv bewertet.

Die Angebotsverbesserung im ÖPNV fördert die Verkehrsverlagerung vom motorisierten Individualverkehr auf den Umweltverbund und führt dadurch zu einer Verringerung von Treibhausgasemissionen.

Kostentabelle

Bezüglich des barrierefreien Ausbaus der Umsteigeanlage Bahnhof Nordstadt entstehen in diesem Bauabschnitt keine finanziellen Auswirkungen, da die Stadt Hannover nicht Maßnahmenträgerin ist.

Begründung des Antrages

1. Ausgangssituation

Der aktuelle Nahverkehrsplan der Region Hannover sieht den barrierefreien Ausbau der Umsteigeanlage Bahnhof Nordstadt vor. Dieses Vorhaben ist darüber hinaus der letzte Bahnsteig des barrierefreien Ausbaus der Haltestellen auf dem Streckenast C-Nord und damit auch auf der gesamten Linie 6.

Das von der infra mit der Planung des Vorhabens beauftragte Planungsbüro TransTecBau hat eine Machbarkeitsstudie für die Umsteigeanlage Bahnhof Nordstadt erstellt, in der Varianten für die zukünftige Anlage mit Hochbahnsteig und Bushaltepositionen untersucht, bewertet und mit der Region Hannover sowie der Üstra abgestimmt wurden. Die Ergebnisse sind in dieser Drucksache zusammengefasst.

Bevor die infra den entsprechenden Antrag zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens einreicht, sind die politischen Gremien der Landeshauptstadt Hannover damit zu befassen.


2. Beschreibung der Maßnahme

Die Umsteigeanlage Bahnhof Nordstadt befindet sich auf der Stadtbahnstrecke C-Nord unmittelbar nördlich der Straßenüberführung der Schulenburger Landstraße über die S-Bahn-Gleise mit dem Haltepunkt Hannover-Nordstadt. Sie wird auch von der Buslinie 121 bedient. Nach Erhebungen der Üstra aus dem 1. Quartal 2019 wird die Stadtbahnhaltestelle von insgesamt ca. 2.600 Fahrgästen je durchschnittlichem Werktag genutzt. Der Einstieg erfolgt heute vom Straßenniveau aus. Eine so genannte Zeitinsel sorgt mittels Lichtsignalanlage dafür, dass die Fahrgäste ohne Gefährdung durch Kraftfahrzeuge die Fahrbahn zum Ein- und Aussteigen betreten können.

In der Machbarkeitsuntersuchung des Büros TransTecBau wurden zahlreiche Basisvarianten einschließlich Untervarianten für den Ausbau untersucht und bewertet. Dabei hat sich herausgestellt, dass eine Integration eines Hochbahnsteigs in den vorhandenen Straßenraum nicht möglich ist, ohne wesentliche Aspekte der übrigen Verkehrsarten zu vernachlässigen. Dazu gehören z.B. die geplante Veloroute 13 und die zwingend notwendige stadtauswärtige Durchlässigkeit für Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr bei gleichzeitig haltender Stadtbahn. Als Folge des barrierefreien Ausbaus ist demnach der Straßenraum gesamthaft umzugestalten. Als Ergebnis der Machbarkeitsuntersuchung ergibt sich die in Anlage 2 dargestellte Vorzugsvariante 12, die als einzige alle aktuellen Randbedingungen und Anforderungen berücksichtigt.

Beschreibung der Vorzugsvariante:

Der künftige Hochbahnsteig der Umsteigeanlage Bahnhof Nordstadt wird der heutigen Haltestellenlage entsprechend zwischen der Straßenüberführung der Schulenburger Landstraße über die S-Bahn-Gleise und der etwas weiter nördlich gelegenen Eisenbahnüberführung der Fernbahngleise über die Schulenburger Landstraße angelegt. Hier verläuft die Straße mit den straßenbündig verlegten Stadtbahngleisen in Dammlage und weist spürbares Gefälle auf.

Ab dem Jahr 2027 plant die Deutsche Bahn AG den Neubau der Fernbahnüberführung, bei dem ein breiterer lichter Querschnitt, der Verzicht auf Zwischenstützen und eine Absenkung des Straßenniveaus dazu führen, dass hier zukünftig ein besonderer Bahnkörper für die Stadtbahn angelegt werden kann. Dies soll im Rahmen eines zweiten Bauabschnitts geschehen, der Gegenstand einer gesonderten Beschlussdrucksache sein wird. Der erste Bauabschnitt, auf den sich diese Beschlussdrucksache bezieht, schließt südlich der Eisenbahnüberführung zunächst provisorisch an den bestehenden Straßenraum an und beinhaltet nur den barrierefreien Ausbau der Umsteigeanlage inklusive der danebenliegenden Fahrbahnen und Nebenanlagen sowie der Bushaltepositionen.

Aufgrund der Breite des derzeitigen Straßenraumes und der Notwendigkeit, für Einsatzfahrten der Feuerwehr, von der Feuerwache 1 in Stadtteile nördlich der Bahnstrecke, eine Überholung an der Haltestelle stehender Stadtbahnzüge zu ermöglichen, kann der Hochbahnsteig nicht zwischen den bestehenden Straßenborden errichtet werden. Durch die erforderliche Aufweitung des Straßenraumes müssen sowohl die beidseitig zwischen Fahrbahn und Radweg stehenden Baumreihen entfernt als auch die Nebenanlagen neu angelegt werden.

Weil zukünftig die Veloroute 13 entlang der Schulenburger Landstraße über die Gleise der S-Bahn-Strecke hinweg und unter der Fernbahnbrücke hindurchgeführt werden soll, sind die Radwege in größerer Breite neu herzustellen. Um sowohl in und aus Richtung Norden als auch in und aus Richtung Süden geordnete Abbiegebeziehungen des Radverkehrs aus und in die Petersstraße, die östlich des Hochbahnsteigs in die Schulenburger Landstraße einmündet, zu ermöglichen, werden die Radwege zwischen Petersstraße und der nächstgelegenen LSA-gesicherten Querung über die Schulenburger Landstraße als Zweirichtungsradwege ausgeführt. Auch die Gehwege erhalten die Standardbreite von 2,50 m.

Als Folge des deutlichen Mehrbedarfes an Gesamtbreite wird das Dammprofil grundlegend angepasst und die vorhandene Böschung beidseitig der Straße durch Stützmauern ersetzt. Dies führt zu umfangreichem Verlust im Baum- und Strauchbestand, mit dem die Böschungen derzeit besetzt sind. Insgesamt müssen in der Vorzugsvariante rund 75 Bestandsbäume gefällt werden. Diese können mit 20 Baumneupflanzungen vor Ort nur zum Teil ersetzt werden (davon auch nur ein Teil im ersten Bauabschnitt), so dass darüber hinaus notwendiger Ersatz an anderer Stelle geschaffen werden muss. Durch die Verbreiterung des Straßenraumes wird zudem zusätzliche Fläche versiegelt, was zwar negativ bewertet, aber in diesem Fall als unvermeidbar angesehen wird.

Neben der Stadtbahn wird die Umsteigeanlage Bahnhof Nordstadt auch von der Buslinie 121 bedient. Die entsprechenden Haltepositionen werden ebenfalls barrierefrei ausgebaut. Aufgrund der räumlichen Verhältnisse kann nur die Halteposition in Fahrtrichtung Norden auf Höhe des Hochbahnsteigs angeordnet werden. Die Position in Fahrtrichtung Süden wird südlich der Straßenüberführung errichtet. Um dafür keine weiteren Bäume entfernen zu müssen, wird die Wartefläche zwischen zwei Bestandbäumen positioniert. Auf der Straßenüberführung selber besteht keine Möglichkeit für Bushaltepositionen, weil der bestehende Straßenbord als statischer Bestandteil der Brückenkonstruktion zu hoch für das barrierefreie Anfahren mit Bussen ist und nicht verändert werden kann. Damit kann die Position nicht in kürzerer Entfernung zum Hochbahnsteig und zum Zugang zur S-Bahn-Station angelegt werden.

Aufgrund seiner Lage auf der Rampe der Straßenüberführung beträgt die Längsneigung des Hochbahnsteigs Bahnhof Nordstadt knapp 3 %. Dadurch kann die südliche Zugangsrampe als zweiteilige Rampe mit einem Gefälle von 6 % sowie einem Zwischenpodest mit 3 % angelegt werden. Am nördlichen Zugang ist eine Rampe nicht sinnvoll, weil sie aufgrund der Gefällesituation extrem lang sein müsste und erst an der Eisenbahnüberführung das Straßenniveau erreichen würde. In diesem Bereich bleibt zudem der Gleisachsabstand zunächst unverändert, so dass kein ausreichender Raum für eine Rampe vorhanden ist. Deshalb ist an diesem Bahnsteigende lediglich eine Treppe vorgesehen.

Mit dem barrierefreien Ausbau erhält die Umsteigeanlage Bahnhof Nordstadt einen 70 m langen Mittelhochbahnsteig für den Einsatz von 2-Wagen-Zügen der Serie TW6000 und 3-Wagen-Zügen der Serien TW2000, TW3000 und zukünftig auch TW4000. Die Bahnsteighöhe liegt 81,5 cm über der Schienenoberkante. Der Hochbahnsteig weist aufgrund seiner Lage in einer Gleiskurve mit 800 m Radius eine Breite von durchschnittlich 4,20 m auf und damit etwas mehr als die Standardbreite von 4 m. Er wird mit Witterungsschutz, Sitzmöglichkeiten, Fahrkartenautomat, Notruf- und Infosäulen sowie Zugzielanzeigern ausgestattet.

An beiden Bahnsteigenden kann die Schulenburger Landstraße signalgesichert gequert werden.

Bereits im derzeitigen Zustand nutzen viele Fahrgäste ihr Fahrrad, um die Umsteigeanlage zu erreichen. Mangels geeigneter Abstellmöglichkeiten schließen viele Personen das Rad an vorhandenen Geländern etc. an. Daher soll unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten eine möglichst große Anzahl an Fahrradbügeln in Bahnsteignähe installiert werden.



3. Kosten und Finanzierung

Für den barrierefreien Ausbau der Umsteigeanlage Bahnhof Nordstadt hat die infra im Mai 2024 bei der LNVG den Finanzierungsantrag zur Förderung durch das Land Niedersachsen nach dem Entflechtungsgesetz gestellt. Danach sollen 75 % der zuwendungsfähigen Kosten vom Land getragen werden. Die verbleibenden 25 % der zuwendungsfähigen sowie 100 % der nicht zuwendungsfähigen Kosten (größtenteils Planungskosten) stellen den Finanzierungsanteil der Region Hannover dar.

5. Weiteres Verfahren, Realisierung

Die Planung des Vorhabens erfolgt in enger Abstimmung mit der Region Hannover, infra und ÜSTRA. Sobald der Regionsausschuss zugestimmt hat, wird die infra die Planfeststellungsunterlagen erstellen und die Planfeststellung bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Genehmigungsbehörde beantragen.

Nach Einleitung des Planfeststellungsverfahrens durch die NLStBV erfolgt eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen.
Alle betroffenen Anliegerinnen und Anlieger können im Rahmen des Verfahrens ihre Einwände vorbringen. Sollten sich im Verfahren grundlegende Änderungen ergeben, so werden die politischen Gremien der Region und der Stadt darüber informiert.

Die Planung der infra sieht vor, im Herbst 2025 mit dem barrierefreien Ausbau zu beginnen. Die Umsteigeanlage Bahnhof Nordstadt soll bis zum Fahrplanwechsel im Jahr 2027 in Betrieb genommen werden. Dann können auch Fahrzeuge der Typen TW3000 und zukünftig auch TW4000 auf der Linie 6 zwischen Messe/Ost und Nordhafen verkehren.


Für die Einhaltung der Termine ist neben der Zustimmung durch die politischen Gremien auch entscheidend, dass das Planfeststellungsverfahren zügig durchgeführt werden kann und dass der Zuwendungsbescheid der LNVG rechtzeitig vorliegt.

6. Anlagen

Anlage 1 Übersichtslageplan
Anlage 2 Lageplan
Anlage 3 Ausbauquerschnitt
66.11 
Hannover / Jul 31, 2024