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die Änderung der Miet- und Nutzungsbedingungen für die Vermietung von Schuleinrichtungen (Anlage 2 zu Beschlussdrucksache Nr. 0856/2012) mit folgenden Änderungen zu beschließen:
1. In Ziffer 1.2 Satz 2 wird das Wort „nur“ gestrichen.
2. Ziffer 1.4 erhält folgende Fassung:
„Sofern im Einzelfall keine andere Absprache getroffen wird, umfasst die Mietzeit neben der reinen Veranstaltungsdauer auch die Zeit der Vor- und Nachbereitung (z.B. Umkleide- und Duschzeit, Anlieferung von Material, Auf- und Abbau, sowie erforderliche Reinigungszeiten) und darf grundsätzlich 22.00 Uhr nicht überschreiten.“
3. In Ziffer 1.8 werden nach Satz 2 folgende Sätze 3 und 4 angefügt:
„Der Antrag auf Genehmigung bedarf keiner bestimmten Form. Die Genehmigung erfolgt kostenfrei.“
4. In Ziffer 2.3 wird Satz 4 gestrichen.
5. In Ziffer 6.1 wird nach Satz 3 folgender Satz 4 angefügt:
„Ziffer 1.8 Sätze 3 und 4 gilt entsprechend.