Antrag Nr. 1410/2012:
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 0856/2012 (Änderung der Betriebskostenzuschüsse und Mietbedingungen für die Vermietung von Schuleinrichtungen)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1410/2012 (Originalvorlage)
0856/2012 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 0856/2012 (Änderung der Betriebskostenzuschüsse und Mietbedingungen für die Vermietung von Schuleinrichtungen)

Antrag,

die Änderung der Miet- und Nutzungsbedingungen für die Vermietung von Schuleinrichtungen (Anlage 2 zu Beschlussdrucksache Nr. 0856/2012) mit folgenden Änderungen zu beschließen:

1. In Ziffer 1.2 Satz 2 wird das Wort „nur“ gestrichen.

2. Ziffer 1.4 erhält folgende Fassung:


„Sofern im Einzelfall keine andere Absprache getroffen wird, umfasst die Mietzeit neben der reinen Veranstaltungsdauer auch die Zeit der Vor- und Nachbereitung (z.B. Umkleide- und Duschzeit, Anlieferung von Material, Auf- und Abbau, sowie erforderliche Reinigungszeiten) und darf grundsätzlich 22.00 Uhr nicht überschreiten.“

3. In Ziffer 1.8 werden nach Satz 2 folgende Sätze 3 und 4 angefügt:

„Der Antrag auf Genehmigung bedarf keiner bestimmten Form. Die Genehmigung erfolgt kostenfrei.“

4. In Ziffer 2.3 wird Satz 4 gestrichen.

5. In Ziffer 6.1 wird nach Satz 3 folgender Satz 4 angefügt:

„Ziffer 1.8 Sätze 3 und 4 gilt entsprechend.

Begründung:


Die Überarbeitung und Anpassung der Mietbedingungen ist grundsätzlich sehr zu begrüßen. Mit den oben genannten Änderungen sollen die Regelungen für die Vereine noch nutzerInnenfreundlicher gestaltet werden.


Christine Kastning Lothar Schlieckau
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender