Drucksache Nr. 1410/2003 N1:
Bebauungsplan Nr. 1363 - Bauweg -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
1410/2003 N1
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1363 - Bauweg -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1363 "Bauweg" zu beschließen,
2. dem Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung zuzustimmen,
3. die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
zu beschließen.

Begründung

Bereits im Jahr 1986 wurde ein Aufstellungsbeschluss für den gesamten Bereich des Lin-
dener Hafens gefasst (B-Plan 1314) mit dem Ziel, den Lindener Hafen weiterhin als Indus-
trie- und Gewerbestandort zu sichern, in den Übergangsbereichen zur Wohnbebauung die industrielle bzw. gewerbliche Nutzung einzuschränken und die Ansiedlung von weiteren SB-Märkten oder Einkaufszentren zu verhindern.

Für den Bebauungsplan Nr. 1363, der eine Teilfläche des Ursprungsplanes umfasst, wurde vom 18. März bis zum 19. April 1999 eine vorgezogene Bürgerbeteiligung durchgeführt. Dabei wurden diese Ziele in Anlehnung an den Ursprungsplan weiterverfolgt:

- Absicherung des vorhandenen Industrie- und Gewerbegebietes
- Ausschluss von Einzelhandel
- Bewältigung von Nutzungs- und Emissionskonflikten
- Sicherstellung einer ausreichenden Begrünung.

Seit geraumer Zeit besteht in diesem Gebiet ein erhöhtes Ansiedlungsinteresse von Einzel-
handelsbetrieben. Um die vorgenannten städtebaulichen Ziele nicht zu gefährden, sollen Einzelhandelsbetriebe - mit einigen Ausnahmen - grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Durch das "aufeinander Zuwachsen" von Wohngebieten und Gewerbebetrieben ist eine Regelung der Lärmsituation erforderlich. Mit der Planung wird einerseits den Betrieben ein bestehendes Lärmkontingent zugebilligt, andererseits eine Duldung von Immissionen in bestimmtem Umfang eingefordert.

Seit 1999 wird vom KGH (jetzt Region Hannover) geprüft, ob es möglich ist, unter Verzicht auf eine Haltestelle die bestehende Stadtbahnlinie 9 diagonal durch das Plangebiet über die Trasse der Güterbahn zu führen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Die denkbaren Varianten für die Stadtbahnführung werden im Entwurf von Bebauung freigehalten.

Dieser Planungsstand war bereits Inhalt der vorgezogenen Bürgerbeteiligung. Während der vorgezogenen Bürgerbeteiligung sind keine Anregungen eingegangen.

Daneben ist es Ziel der Planung, hinsichtlich der naturräumlichen Situation auch in beste-
henden Gewerbegebieten nachzubessern und somit Defizite an Grün zu beheben.

Mitten im Plangebiet befindet sich eine Trümmerschutthalde, auf der sich über Jahre Spon-
tanvegetation gebildet hat. Dieser Bewuchs hat heute die Qualität eines Waldes und unter-
liegt den besonderen Vorschriften des Waldgesetzes. Daher ist hier keine überbaubare Fläche vorgesehen.

Die Stellungnahme der damaligen Abteilung für Landschaft und Naturschutz ist als Anlage 3 beigefügt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeits- prüfung (UVPG) wird nach Vorprüfung des Einzelfalles nicht durchgeführt.


Anhörung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer (10)

Der Stadtbezirksrat hat beschlossen, die Begründung zum Bebauungsplan auf Seite 8 Punkt 2.7 Verkehr zu ändern. Die Varianten 1 und 2 sind zu streichen, es soll die Variante 0 verfolgt werden. Weitere Untersuchungen sind aus Sicht des Stadtbezirksrates nicht erforderlich, die vorliegenden Drucksachen zu diesem Thema reichen für eine Beurteilung aus.
Begründung: Durch den mit den Varianten 1 und 2 verbunden Wegfall der Haltestelle Bauweg/Lindener Hafen fallen die großen Arbeitgeber im Lindener Hafen (wie Wabco, Bucher-Schörling ...) aus dem Versorgungsgebiet der Stadtbahn. Dieser Nachteil ist gegenüber dem Gewinn von weniger als einer Minute für die Verbindung von Empelde zur Innenstadt ein zu gravierender Nachteil.

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Bezirksrat fordert, zwei der drei in der Begründung unter “2.7. Verkehr” beschriebenen Varianten für eine zukünftige Führung der Stadtbahnlinie 9 zu streichen und lediglich die Null-Variante weiter zu verfolgen. Träger der geschilderten Planung ist jedoch nicht die Landeshauptstadt Hannover, sondern die für Nahverkehr zuständige Region.

Der Bebauungsplan trifft keine Aussage, welcher Variante der Vorzug gegeben werden soll, er hält lediglich auf Wunsch der Region / der Üstra eine Trasse frei. Ca. zwei Drittel dieser Trasse sind ohnehin identisch mit der Hafenbahn und stehen für eine Überbauung nicht zur Verfügung.

Eine Entscheidung über den endgültigen Trasseverlauf der Stadtbahn wird im Bebauungsplanverfahren nicht getroffen, hierfür ist noch ein gesondertes Planfeststellungsverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz notwendig. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten die Entwicklungsmöglichkeiten für die unterschiedlichen Trassenvarianten offen gehalten werden.

Die Verwaltung empfiehlt, dem im Rahmen der Anhörung beschlossenen Änderungsantrag des Stadtbezirksrates nicht zu folgen.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.3  61.13
Hannover / 29.09.2003