Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion und CDU-Fraktion: Frauen- und mädchengerechte Stadtentwicklung in Hannover
Antrag
zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein dezernats- und fachbereichsübergreifendes Konzept für eine frauen- und mädchengerechte Stadtentwicklung zu erarbeiten. Es soll Sicherheit, Teilhabe und Mobilität von Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum verbessern und den Ratsgremien bis Februar 2027 vorgelegt werden. Es muss folgende Anforderungen erfüllen:
I. Bestandsaufnahme in zwei Pilotbezirken
Das Konzept beginnt mit einer Bestandsaufnahme in zwei Pilotbezirken: einem innenstadtnahen mit verdichteter Bebauung und einem stadtrandnahen, der zumindest teilweise Sanierungsgebiet ist. Die Bezirke wählt die Verwaltung in Abstimmung mit dem Gleichstellungsausschuss.
Je Bezirk umfasst sie:
– Angsträume, Beleuchtungsmängel, Ergebnisse von Safety Walks mit Bewohnerinnen, Jugendhilfeträgern und Polizei-Kontaktbeamt*innen
– Barrieren im Fuß- und Radwegenetz, fußläufige Erreichbarkeit von ÖPNV,
– Bedarfsgerechtigkeit von Betreuungsangeboten, Spiel- und Bolzplätzen
– Öffentliche Toiletten und Trinkbrunnen: Standorte, Öffnungszeiten, Zustand, Wickelmöglichkeiten
– Mädchen- und Frauenorte sowie öffentliche Treffpunkte
Anhand dieser Ergebnisse wird das Konzept für alle weiteren Bezirke entwickelt mit den folgenden Handlungsfeldern.
II. Handlungsfelder und Zielvorgaben
– Mobilität und Stadt der kurzen Wege: Wegeketten von Sorgearbeitenden fließen in alle Planungsentscheidungen ein, insbesondere Schulwegachsen, Sichtbarrieren an Querungen, Abstellflächen für Lastenräder und ÖPNV-Erreichbarkeit im 500-Meter-Radius von Betreuungsorten
– Sicherheit im öffentlichen Raum: Angstraumregister und Genderprüfung bei jeder Neu- und Umgestaltung, insbesondere Beleuchtung (auch Unterführungen), Sichtachsen, Nutzungsmischung
– Betreuungsorte, Spielplätze, Grünflächen: wohnortnahe Ganztagsbetreuung, Angebotsvielfalt auf Spielplätzen und Grünflächen, Verschattung
– Öffentliche Sanitäreinrichtungen: Bestandsaufnahme und Kartierung im Online-Stadtplan, insbesondere Wickeltische in allen städtischen Anlagen, Projekt „Nette Toilette“ ausweiten auch in den Stadtbezirken, Projekt Refill und Trinkbrunnen insbesondere an Spielplätzen
– Mädchen- und Frauenorte: Erfassung je Stadtquartier und Prüfung auf Lücken mit freien Trägern, insbesondere Angebote ab 12 Jahren; Kartierung und Sicherung bei Stadterneuerungsvorhaben
– Gendercheck Baudrucksachen: Die Verwaltung erarbeitet mit der Gleichstellungsbeauftragten ein verbindliches Prüfformat für Bau- und Planungsdrucksachen; Gender-Mainstreaming wird als Standard in alle Planungsprozesse integriert, die beteiligten Fachbereiche vereinbaren jährliche Ziele
III. Beteiligte Akteure
Federführung: Fachbereich Stadtplanung. Einzubeziehen sind:
– Fachbereich Tiefbau und Verkehr, Fußverkehrs- und Radverkehrsbeauftragte
– Fachbereich Stadtgrün
– Fachbereich Stadterneuerung (insbesondere Sanierungsgebiete)
– Eigenbetrieb Stadtentwässerung
– Gleichstellungsbeauftragte
– Kommunaler Präventionsrat (KPR) und Kontaktbeamt*innen der Polizeidirektion in den Stadtteilen
– Freie Träger der Jugendhilfe mit Angeboten für Mädchen
Begründung
Der öffentliche Raum ist nicht geschlechtsneutral: Sorgearbeitleistende, insbesondere Frauen, und Kinder bewegen sich anders, haben andere Bedarfe an den öffentlichen Raum und andere Sicherheitsanforderungen. Stadtentwicklung muss bauliche, soziale und infrastrukturelle Aspekte gleichermaßen berücksichtigen – das ist Voraussetzung für eine Stadt, die für alle funktioniert.
Kurze Wege und wohnortnahe Betreuung entlasten vor allem Frauen, die überproportional häufig Care Arbeit leisten und multimodal mobil sind.
Das Sicherheitsgefühl von Frauen und Mädchen hängt unmittelbar von der Stadtstruktur ab: Beleuchtung, Sichtachsen, offene Raumstrukturen. Die Anhörung zur feministischen Stadtentwicklung hat das bestätigt.
Stadtplanung für Frauen und Mädchen darf sich nicht auf Sicherheit durch bauliche Maßnahmen beschränken. Sie muss soziale Netzwerke, Teilhabe und gemischt genutzte Quartiere stärken – soziale Kontrolle als Sicherheitsmerkmal, Verdrängungsschutz als Voraussetzung. Das Ziel ist eine lebenswerte Stadt für alle, das „Dorf im Dorf“.