Drucksache Nr. 1408/2024:
Jugend Ferien-Service
Festsetzung der Nutzungsentgelte ab 2025

Inhalt der Drucksache:

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1408/2024
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Jugend Ferien-Service
Festsetzung der Nutzungsentgelte ab 2025

Antrag,

1. den in den Preislisten (Anlagen 1-3) ausgewiesenen Nutzungsentgelten für die Ferieneinrichtungen Sommercamp Otterndorf, Feriendorf Eisenberg „Günter Richta“ und die Freizeitanlage Wennigsen ab 2025 zuzustimmen.
2. den Verkaufspreis für die FerienCard ab 2025 auf 12,00 € festzulegen. HannoverAktivPass-Inhaber*innen erhalten die FerienCard kostenfrei. Den Teilnahmebedingungen (Anlage 4) für die FerienCard zuzustimmen.
3. den in der "Finanziellen Regelung für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen des Jugend Ferien-Service ab 2025" (Anlage 5) ausgewiesenen Beträgen für Aufwandsentschädigungen, Fahrtkostenerstattung und den Ermäßigungen für mitreisende Familienangehörige zuzustimmen und die Sachgebietsleitung des Sachgebietes Jugend Ferien-Service zu ermächtigen, Preisanpassungen dieser Beträge jährlich um jeweils bis zu 4 %, gerundet auf den nächsten 0,10 € Betrag, eigenständig vornehmen zu dürfen.
4. die Sachgebietsleitung des Sachgebietes Jugend Ferien-Service zu ermächtigen, zu den Antragspunkten 1. und 2. jährlich Preisanpassungen bis zu jeweils 4 %, gerundet auf den nächsten vollen Eurobetrag, eigenständig vornehmen zu dürfen.
5. die Sachgebietsleitung des Sachgebietes Jugend Ferien-Service zu ermächtigen, in begründeten Ausnahmefällen mit einzelnen Kunden Sonderkonditionen zu vereinbaren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Drucksacheninhalt verhält sich geschlechtsneutral.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Der Drucksacheninhalt verhält sich klimaneutral.

Kostentabelle

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2025/2026 wurde eine Erhöhung der Erträge im Produkt 36602 um 43.610,64 € oder 3,1 % veranschlagt. Die Erhöhung der Nutzungsentgelte ist somit in der Haushaltsplanung bereits berücksichtigt. Sollten durch die nun vorgeschlagene Erhöhung zusätzliche Mehrerträge entstehen, sind diese zur Abdeckung der in 2025 zu erwarteten inflationsbedingten Mehrausgaben zwingend erforderlich.

Begründung des Antrages

Zu 1.
Die Nutzungsentgelte für die Einrichtungen wurden letztmalig mit DS 2349/2022 für das Jahr 2023 beschlossen. Die in dieser Drucksache festgelegte Preisstruktur hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und wird nicht verändert.

In den Jahren 2023 und 2024 haben sich bei vielen Kostenpositionen weitere erhebliche Preissteigerungen ergeben. Die Inflationsrate liegt laut Statistischem Bundesamt in 2023 bei 5,9% in 2024 wird noch ein Wert von 2,9 % prognostiziert. Für einzelne Produktgruppen lag der Wert noch erheblich höher, z.B. gab es bei Nahrungsmitteln Preissteigerungen um ca. 12,4 %. Auch die Personalkosten sind durch erhebliche Tarifsteigerungen angestiegen, was nicht nur eigenes Personal betrifft, sondern auch Personaldienstleistungen und Handwerkerbeauftragungen erheblich verteuert.

Die Erhöhung der Entgelte ist somit zwingend erforderlich, um die unvermeidbaren Mehrkosten zu decken und somit den veranschlagten Haushaltsfehlbetrag einhalten zu können. Es wird eine Entgelterhöhung von durchschnittlich 10 % beantragt.

Die Kosten für eine Übernachtung mit Vollpension steigen in den Einrichtungen dann auf 29,00 € - 40,00 € je Person und Nacht, der Preis variiert je nach Unterbringungsart und Einrichtung. Zusatzleistungen werden entsprechend den Preise für Sonderleistungen oder nach entstandenem Aufwand abgerechnet. Am Anreisetag ist im Regelfall die erste Mahlzeit das Abendessen, am Abreisetag die letzte Mahlzeit das Frühstück. Die Übernachtungsentgelte sind mit denen anderer Gruppenunterkünfte (z.B. dem DJH) vergleichbar und absolut angemessen. Die Ermäßigungen u.a. für hannoversche Gruppen, Kinder unter 9 Jahren und HannoverAktivPass-Inhaber*innen bleiben unverändert bestehen.

Zu 2.
Das Aufgabengebiet der FerienCard wurde 2019 in das Sachgebiet Jugend Ferien-Service und in das zugehörige SAP-Produkt 36602 überführt. Die beschriebenen Kostensteigerungen betreffen die FerienCardaktionen genauso. Daher wird für 2025 eine moderate Erhöhung des Verkaufspreises um 1,00 € auf 12,00 € vorgeschlagen. HannoverAktivPass-Inhaber*innen erhalten die FerienCard weiterhin kostenfrei. Die Erhöhung wird die zu erwartenden Mehrkosten nicht komplett abdecken, eine stärkere Kostenanpassung halten wir aufgrund der großen Bedeutung der FerienCard für die Kinder- und Jugendarbeit in den Ferien für nicht vertretbar.

Die Teilnahmebedingungen für die FerienCard mussten neu gestaltet werden, da für die Bezahlung der Teilnahmebeiträge für einzelne Aktionen ein Onlineverfahren eingeführt wurde. Dies wurde nicht nur von den Eltern gewünscht, sondern insbesondere von den Veranstalter*innen, um Anmeldungen eine größere Verbindlichkeit zu geben. Teilnehmende ohne bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten, können die Beträge weiterhin bar im FerienCard-Büro bezahlen.

Zu 3.
Die "Finanzielle Regelung für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen des Jugend Ferien-Service ab 2025" wurde ebenso letztmalig mit DS 2349/2022 vom Rat beschlossen. Die getroffenen Regelungen haben sich in der Praxis bewährt, daher besteht kein Veränderungsbedarf. Aufgrund der inflationsbedingten Kostensteigerungen sind jedoch auch diese Positionen anzupassen. Es wird eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung pro Tag um 0,50 € vorgesehen. Die pauschale Fahrtkostenerstattung soll um 5,3 % angehoben werden. Für die ermäßigten Sonderpreise für mitreisende Familienangehörige wird eine Erhöhung um 0,50 € oder durchschnittlich 4,3 % vorgeschlagen. Diese Anpassung bleibt unter der allgemeinen Entgelterhöhung, um dem Jugend Ferien-Service auch zukünftig die unerlässliche Unterstützung der ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen zu sichern. Auch die Ermächtigung zur eigenmächtigen Anpassung der Beträge entspricht der bewährten Regelung aus DS 2349/2022. Die Mehraufwendungen sind in den Haushaltsansätzen berücksichtigt.

Die pauschale Aufwandsentschädigung für die FerienCardhelfer*innen wird für Aktionen mit einer Länge von bis zu 4 Stunden von 14,00 € auf 15,00 €, im übrigen von 28,00 € auf 30,00 € erhöht. Die für FerienCardhelfer*innen vorgeschlagene Aufwandsentschädigung wird als Pauschalbetrag ausgezahlt. Sie deckt Aufwendungen für Fahrtkosten, Zusatzverpflegung oder aktionsbedingte persönliche Kosten.

Neu in die Regelung aufgenommen wird eine pauschale Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Personen, die im Rahmen von Juleica-Aus- oder Fortbildungsveranstaltungen Seminare vorbereiten und durchführen. Sie erhalten einen Tagessatz von 60,00 €. Dieser deckt neben der Durchführung des Seminares die Vor- und Nachbereitung, die Erarbeitung der Inhalte und die Erstellung der notwendigen Unterlagen und der Hand Outs ab.

Zu 4. und 5.
Die Formulierungen entsprechen den in den bisher gültigen Drucksachen auf Anregung des RPA getroffenen Regelungen. Sie haben sich in der Praxis bewährt, daher besteht keine Notwendigkeit, sie inhaltlich zu verändern. Ein erneuter Beschluss wird notwendig, um, auch nach der Neufestsetzung der Entgelte in dieser Drucksache und Aufhebung der bisherigen Drucksachen, weiterhin eine rechtssichere Arbeitsgrundlage zu haben.
51.5 
Hannover / Jul 30, 2024