Antrag Nr. 1406/2009:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0868/2009 N1, Hannover-Aktiv-Pass

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0868/2009 N1, Hannover-Aktiv-Pass

Antrag

1.) Von der Landeshauptstadt Hannover wird der „Hannover-Aktiv-Pass" entsprechend nachfolgenden Regelungen eingeführt:

1. Die Einführung des Aktiv-Passes erfolgt in zwei Phasen.

1.1 Berechtigte des Hannover-Aktiv-Passes in der ersten Phase ab 01.08.2009:Alle Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in der Landeshauptstadt Hannover ihren Wohnsitz haben.

1.2 Berechtigte des Hannover-Aktiv-Passes in der zweiten Phase ab 01.01.2011 (Erfolgt entsprechend der freien finanziellen Ressourcen innerhalb des entsprechenden Haushaltsansatzes für das Jahr 2011):
Erziehungsberechtigte mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind, die die Einkommensgrenze nach dem Wohngeldgesetz nicht überschreiten sowie Erziehungsberechtigte mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind, die Leistungen nach dem Sozi-algesetzbuch/ SGB XI I und SGB II erhalten, sofern sie in Hannover ihren Wohnsitz haben.

2. Die Verwaltung legt dem Rat zum Oktober 2010 einen Erfahrungsbericht einschließlich der entstandenen Kosten und Kostenerstattungen vor und berichtet somit über die Resonanz des Hannover-Aktiv-Passes.

3. Im Hinblick auf die entstehenden Kosten für Personal und Produktion wird die Verwaltung über die Erfahrungen nach dem Verlauf des ersten Halbjahres im Fachausschuss berichten.

4. Die Berechtigten zu 1.1 erhalten den freien Eintritt gegen Vorlage entweder eines Kinder-oder Schülerausweises, einer Schulbescheinigung oder einer Üstra-Card.

Die Berechtigten zu 1.2 erhalten den Aktiv-Pass bei den Bürgerämtern der Landeshauptstadt gegen Vorlage des entsprechenden Bewilligungsbescheids ausgestellt. Der Pass ist ein Jahr gültig. Die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit ist von dem Job Center Region Hannover gebeten worden, die Zustimmung für die Datenbereitstellung zu geben und die entsprechenden Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Verfügung zu stellen.

5. Mit dem Hannover-Aktiv-Pass (i. d. R. in Verbindung mit einem Lichtbildausweis) sollen die Berechtigten zu Nr. 1.2 alle Vergünstigungen in Anspruch nehmen können, die für diesen Personenkreis vorgesehen sind, ohne weitere Nachweise vorzulegen.

6. Die Vergünstigungen sind entsprechend der Anlage 1 zu gewähren.

7. Einnahmeausfälle durch neue oder erweiterte Vergünstigungen werden aus den für den Hannover-Aktiv-Pass vorgesehenen Haushaltsmitteln erstattet (Haushaltsmanagementkon-tierung 4001.000788000).

2.) Der Haushaltsansatz für den Hannover-Aktiv-Pass wird in Höhe von 100.000 € gesperrt. (Haushaltsmanagementkontierung 4001.000 788000)

Begründung

Erfolgt mündlich



RainerLensing
Vorsitzender