Drucksache Nr. 1405/2020:
Ausbau der Hannoverschen Straße zwischen Zum Brookland und Aubryweg

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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1405/2020
1
 

Ausbau der Hannoverschen Straße zwischen Zum Brookland und Aubryweg

Antrag,

1. dem Umbau des Knotenpunktes Hannoversche Straße / Zum Brookland / Aubryweg, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 365.000 € zuzustimmen,

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 5410101904

Bezeichnung Gemeindestraßen / Verkehrsanlagen

Die Finanzierung der Baumaßnahme soll in 2021 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt werden.

Für die Baumaßnahme wurden Zuwendungen nach dem Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsausgaben und Finanzhilfen bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr beantragt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101904
Gemeindestraßen/Verkehrsanlagen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 219.000,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 365.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -146.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 5.475,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 21.288,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 9.125,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 2.190,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -5.840,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 40.937,30 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -19.649,30 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -25.489,30 €
Anmerkungen zu:

Einzahlungen
Für die Baumaßnahme sind der Landeshauptstadt Hannover Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) i.H.v. 60 % der zuwendungsfähigen Kosten in Aussicht gestellt.

Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 20.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage
Die Hannoversche Straße (L384) ist Hauptverkehrsstraße. Sie verbindet in Verlängerung der Baumschulenallee die Karl-Wichert-Allee mit der Anderter Straße.

Der Knotenpunkt Hannoversche Straße/Zum Brookland / Aubryweg verfügt derzeit lediglich über eine Fußgängersignalanlage östlich des Kreuzungsbereiches. Daran anschließend liegt die Bushaltestelle Zum Brookland, die von den Buslinien 124, 125 und 127 angefahren wird.
Westlich der Kreuzung sind neben den durchgehenden Fahrstreifen Parkbuchten angeordnet. Dahinter befinden sich getrennte Geh- und Radwege.

Im Bereich des auszubauenden Knotenpunktes beträgt der DTV derzeit ca. 13.800 Kfz/24h.

2. Beschreibung des Vorhabens
Zur Aufstellung des Bebauungsplan 1835 „Steinbruchsfeld-Ost“ wurde eine Verkehrsuntersuchung des Gebietes beauftragt. Ein Ergebnis der Untersuchung ist die Empfehlung, den Knotenpunkt Hannoversche Straße / Zum Brookland / Aubryweg zu signalisieren, so dass die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer alle vier Knotenzufahrten signalgesichert queren können. Auch für die Einbieger aus den nachgeordneten Knotenpunktzufahrten verbessert sich die Verkehrsqualität. Aus Richtung Westen ist für die leistungsfähige Abwicklung des Verkehrs im Knotenpunkt ein Aufstellbereich für Linksabbieger erforderlich.

Dieser Empfehlung soll mit der geplanten Maßnahme gefolgt werden.
In der westlichen Knotenpunktzufahrt wird die Fahrbahn auf eine Breite von ca. 9,50m aufgeweitet, um eine separate Linksabbiegespur einrichten zu können. Auf Höhe dieser Aufweitung kann künftig kein Längsparken mehr realisiert werden. Es entfallen ca. 12 Stellplätze.
Die Geh- und Radwegbreiten bleiben im Wesentlichen unverändert.
Der Knotenpunkt Hannoversche Straße / Zum Brookland / Aubryweg wird vollständig signalgeregelt. Noch nicht vorhandene Leiteinrichtungen für sehbehinderte und Absenkungen für mobilitätseingeschränkte Menschen werden ergänzt, so dass der Knotenpunkt künftig barrierefrei genutzt werden kann.
Die Kennzeichnung der Fahrspuren erfolgt durch eine entsprechende Markierung.
Die Straße verfügt über eine ortsübliche Beleuchtung, die der neuen Geometrie der Straße angepasst wird.

Die Planung ist in der Anlage 1 dargestellt.

Der geplante Bauabschnitt erstreckt sich über eine Länge von ca. 90m.

3. UVP
Durch die geplante Baumaßnahme entstehen keine Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt.

4. Bauzeit / Bauablauf
Mit dem Bau soll im August 2021 begonnen werden, die Bauzeit beträgt ca. 6 Monate.
Der Verkehr wird unter Teilsperrung und Signalisierung aufrechterhalten.
66.22 
Hannover / 17.06.2020