Drucksache Nr. 1404/2019:
Einrichtung einer Einzelintegrationsmaßnahme im Familienzentrum St. Maximilian Kolbe

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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1404/2019
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Einrichtung einer Einzelintegrationsmaßnahme im Familienzentrum St. Maximilian Kolbe

Antrag,

zu beschließen,
  • eine Kindergartengruppe des Familienzentrums St. Maximilian Kolbe, Leuschnerstraße 20, 30457 Hannover mit 25 Plätzen (ab 3 Jahre bis Einschulung, ganztags) in eine Kindergartengruppe mit Einzelintegration mit 20 Plätzen umzustrukturieren und
  • dem Caritasverband Hannover e.V. ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens zum 01.08.2019, laufende Zuwendungen für eine Einzelintegration auf Grundlage der DS Nr. 2735/ 1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2-" zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an alle Geschlechter. Insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen -2.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 2.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 2.000,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendungsgewährung an den Träger. Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum 01.08.2018 abgesetzt. Durch die Umstrukturierung ergeben sich Minderaufwendungen im Produkt Kindertagesbetreuung.

Begründung des Antrages

Im Familienzentrum Maximilian Kolbe werden insgesamt 15 Krippenkinder (1-2 Jahre), 50 Kindergartenkinder (3-6 Jahre) und 40 Hortkinder betreut.
Bei einem in einer der Kindergartengruppen betreuten Kind wurde im laufenden Kindergartenjahr eine wesentliche Behinderung i.S.d. § 2 Abs.1 SGB IX und eine Leistungsberechtigung gem. § 53 Abs. 1 SGB XII festgestellt. Um dieses Kind mit Behinderung weiter in der Gruppe betreuen und bedarfsgerecht fördern zu können, hat der Träger die Durchführung einer Einzelintegration beantragt.
Charakteristisch für die einzelintegrative Förderung ist vor allem eine Begleitung des Kindes durch eine heilpädagogische Fachkraft mit einem Stundenkontingent von 10 Stunden pro Woche. Gemäß den gesetzlichen Anforderungen muss die Anzahl der Kindergartenkinder in der Gruppe bei einer Einzelintegration von 25 auf 20 reduziert werden. In unmittelbarer Nachbarschaft hat vor kurzen die städtische Kindertagesstätte Beckstraße mit insgesamt 150 Kindergartenplätzen ihren Betrieb aufgenommen. Vor diesem Hintergrund hat die Platzreduzierung im Familienzentrum Maximilian Kolbe keine nennenswerte negative Auswirkung auf die Versorgungssituation im Stadtteil.

Eine Ergänzung der Betriebserlaubnis wurde dem Träger durch das Nds. Kultusministerium - Landesjugendamt - als Aufsichtsbehörde in Aussicht gestellt.
51.42 20.05.2019
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