Drucksache Nr. 1403/2016:
Jahresabschluss der Städtischen Häfen Hannover für das Geschäftsjahr 2015

Inhalt der Drucksache:

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1403/2016
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Jahresabschluss der Städtischen Häfen Hannover für das Geschäftsjahr 2015

Antrag,

1. über den Jahresabschluss der Städtischen Häfen Hannover zum 31.12.2015 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 sowie über die uneingeschränkte Entlastung der Betriebsleitung zu beschließen
2. den erwirtschafteten Jahresgewinn in Höhe von 819.706,29 € an die Landeshauptstadt Hannover auszuschütten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender- Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Neben der Ausschüttung von 819.706,29 € an den allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt Hannover entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Für den Jahresabschluss 2015 der Städtischen Häfen Hannover gilt die Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) in der Fassung vom 27.01.2011. Nach § 33 EigBetrVO beschließt der Rat über den Jahresabschluss, den Lagebericht, die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes. Nach § 157 NKomVG obliegt die Jahresabschlussprüfung eines Eigenbetriebs dem für die Kommune zuständigen Rechnungsprüfungsamt. Es kann mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung Wirtschaftsprüfer beauftragen oder zulassen, dass im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt die Beauftragung unmittelbar durch den Eigenbetrieb erfolgt.

Die BRS Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde am 28.09.2015 von den Städtischen Häfen Hannover im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt mit der Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2015 beauftragt (Informationsdrucksache 2022/2015).
Den Prüfbericht der Wirtschaftsprüfer leitet das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 32 Abs. 3 EigBetrVO dem Oberbürgermeister ohne ergänzende Feststellungen zu.

Der erwirtschaftete Jahresgewinn soll in der beantragten Höhe ausgeschüttet und dem städtischen Ergebnishaushalt zugeführt werden.

Der o.g. Ausschüttungsbetrag reduziert sich um die abzuführende Kapitalertragssteuer sowie den Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 129.718,52 €, so dass die tatsächliche Auszahlung an die Landeshauptstadt Hannover 689.987,77 € beträgt.

Die Ausschüttung soll 10 Kalendertage nach gefasstem Ratsbeschluss erfolgen.
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Hannover / 01.06.2016