Drucksache Nr. 1403/2015 E1:
Änderungsantrag Nr. 15-1612/2015 zu Drucksache Nr. 1403/2015 Erschließungsvertrag - ehemaliger Hauptgüterbahnhof-

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
1403/2015 E1
1
 
Änderungsantrag Nr. 15-1612/2015 zu Drucksache Nr. 1403/2015

Änderungsantrag Nr. 15-1612/2015 zu Drucksache Nr. 1403/2015 Erschließungsvertrag - ehemaliger Hauptgüterbahnhof-

Antrag,


1. dem oben genannten Änderungsantrag zu Punkt 1: „Die Planstraße(Erschließungsstraße) erhält einen auf der kompletten Länge in beiden Richtungen befahrbaren Radweg auf der westlichen Seite.“ zu folgen.
2. Dem oben genannten Änderungsantrag zu Punkt 2: „ Die Entscheidung der Verwaltung zur Drucksache 15-2728/2014 S1 Straßenführung Kreuzung Arndtstraße/Weidendamm wird umgesetzt.“ zu folgen.

Der Änderungsantrag ist als Anlage -1- beigefügt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden in der Drucksache Nr. 1403/2015 abgehandelt.

Kostentabelle

Es wird auf die Drucksache Nr. 1403/2015 verwiesen.

Begründung des Antrages

Das Erschließungsgebiet soll künftig über drei Knotenpunkte an den Weidendamm angebunden werden: auf Höhe der Gustav-Adolf-Straße (reine Zufahrt), Zu- und Ausfahrt auf Höhe der Paulstraße, Anbindung der Sandstraße. Die interne Erschließungsstraße wird im südlichen Teil als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Norden ausgewiesen. Eine Anbindung des neuen Gewerbegebietes an das Hauptverkehrsstraßennetz ist über die vorhandenen Knotenpunkte Kopernikusstraße / Weidendamm und Arndtstraße / Weidendamm / Herschelstraße gegeben. Auf Grund der Verkehrssicherheit (Sicht) wird die Einmündung in Höhe Paulstraße signalisiert. Die Realisierung der geplanten Nutzungen führt zu einer Belastung der geplanten Erschließungsstraße von ca. 1390 Fahrten/Tag. In der nachmittäglichen Spitzenstunde ergeben sich ca. 100 Kfz-Fahrten pro Stunde.

Die bisherige Planung der neuen Erschließungsstraße wird dahingehend geändert, dass sie entlang ihrem Verlauf vom Knotenpunkt Weidendamm/Gustav-Adolf-Straße bis zum Knotenpunkt Weidendamm/Sandstraße auf der Westseite einen durchgängigen baulich angelegten hochbordgeführten Zweirichtungsradweg erhält. Ein anzulegender ca. 2,00 m breiter Zweirichtungsradweg kann von der Fahrbahn aus gesehen nur hinter den mit Straßenbäumen gegliederten Parkbuchten unter Berücksichtigung des erforderlichen Sicherheitsstreifens von ca. 75 cm vorgesehen werden. Im Straßenabschnitt der Planstraße zwischen Paulstraße und Sandstraße wird es erforderlich, den Straßenquerschnitt auch bei einer möglichen Reduzierung der Gehwegbreiten zu Lasten der privaten Grundstücksflächen zu vergrößern. In der Sandstraße muss die bisher geplante Bordlinie in Richtung Norden verschoben werden. Diese Verlegung macht es erforderlich die beiden Bestandsbäume zu fällen und ggf. zu ersetzen.

Im südlichen Abschnitt zwischen Paulstraße und der Einmündung in den Weidendamm wird der Zweirichtungsradweg auf der mit Straßenbäumen besetzten Nebenanlage zwischen Gehweg und Baumstandorten geführt. Dieses macht auf Grund der vorhandenen Bebauung eine Reduzierung der Gehwegbreite und eine Reduzierung der Radwegbreite auf 2 m incl. Klinkerstreifen sowie eine Verschiebung der Bordlinie erforderlich.

Zur deutlichen Verbesserung der Verkehrsführung im Bereich Weidendamm / Knotenpunkt Gustav-Adolf-Straße bis zur Kreuzung Weidendamm/ Arndtstraße soll im Zuge der baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Nachnutzung des Hauptgüterbahnhofs ein Zweirichtungsradweg auf der nördlichen Nebenanlage ausgebaut werden. Ferner wird eine entsprechende Signalisierung über die Arndtstraße vorgesehen und die Markierung so angepasst, so dass ein direktes und umwegfreies Überqueren ermöglicht wird.
66.21 
Hannover / 01.07.2015