Drucksache Nr. 1402/2020:
Ausbau der Buchholzer Straße im Einmündungsbereich Wilhelm-Tell-Straße

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1402/2020
1
 

Ausbau der Buchholzer Straße im Einmündungsbereich Wilhelm-Tell-Straße

Antrag,

1. dem Umbau der Buchholzer Straße im Einmündungsbereich Wilhelm-Tell-Straße wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 685.000 € zuzustimmen,

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 5410101904

Bezeichnung Gemeindestraßen / Buchholzer Straße

Die Finanzierung der Baumaßnahme soll in 2021 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt werden.

Für die Baumaßnahme wurden Zuwendungen nach dem Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsausgaben und Finanzhilfen bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr beantragt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101904
Gemeindestraße/Verkehrsanlagen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 411.000,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 685.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -274.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 10.275,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 17.125,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 4.110,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -10.960,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -10.960,00 €
Bei der Übertragung der Straße in die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wies das Objekt ein Alter von deutlich über 25 Jahren auf und stellt somit in der Bilanz keinen Wert mehr dar. Die außerordentliche Abschreibung kann somit entfallen.

Anmerkungen zu:
Einzahlungen
Für die Baumaßnahme sind der Landeshauptstadt Hannover Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) i.H.v. 60 % der zuwendungsfähigen Kosten in Aussicht gestellt.

Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 32.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage

Die Buchholzer Straße (L382) ist Hauptverkehrsstraße. Sie verbindet die Autobahnanschlussstelle Hannover Misburg mit dem Stadtbezirk Misburg.

Der Knotenpunkt Buchholzer Straße / Wilhelm-Tell-Straße ist in der gegenwärtigen Form nicht ausreichend leistungsfähig. Dies führt täglich zu größeren Rückstaus auf der Buchholzer Straße sowie in der Wilhelm-Tell-Straße. Insbesondere auf der Buchholzer Straße entstehen dadurch Gefahrenpunkte, da an abbiegenden Fahrzeugen, die auf der Buchholzer Straße warten mit zu geringem Abstand vorbeigefahren wird. Zusätzlich fehlt eine signalisierte Furt über die Buchholzer Straße für Fußgänger und Radfahrer, um das nordöstlich gelegene Waldgebiet und das geplanten Waldpädagogikzentrum erreichen zu können. Der derzeitig kombinierte und im Zweirichtungsverkehr zu nutzende Geh-und Radweg auf der Südseite ist mit ca. 2,00 m Breite im Knotenpunktbereich zu schmal.
Der Knotenpunkt Buchholzer Straße / Wilhelm-Tell-Straße verfügt derzeit über keine Lichtsignalanlage. Auf der nördlichen Fahrbahnseite verläuft die Stadtbahn der Linie 7 nach Misburg.

Im Bereich des auszubauenden Knotenpunktes beträgt der DTV derzeit ca. 13.000 bis 15.000 Kfz/24h.

2. Beschreibung des Vorhabens

Zur Aufstellung des Bebauungsplans 1835 „Steinbruchsfeld-Ost“ wurde eine Verkehrsuntersuchung des Gebietes beauftragt. Ein Ergebnis der Untersuchung ist die Empfehlung, den Knotenpunkt Buchholzer Straße / Wilhelm-Tell-Straße zu signalisieren, um den Verkehr aus dem Baugebiet leistungsfähig und sicher an die Buchholzer Straße anzubinden. In diesem Zusammenhang wird auch die nördliche Zufahrt in zwei Privatgrundstücke und das neu geplante Waldpädagogische Zentrum unter Berücksichtigung der Stadtbahnquerung in die Knotenpunktsignalsierung einbezogen.
Dieser Empfehlung soll mit der geplanten Maßnahme gefolgt werden.
Der Knotenpunkt Buchholzer Straße / Wilhelm-Tell-Straße erhält im Knotenpunkt Aufweitungen für jeweils eine zusätzliche Abbiegespur. In Fahrtrichtung Osten ist eine Linksabbiegespur und eine kombinierte Geradeaus- und Rechtsabbiegespur vorgesehen.
In Fahrtrichtung nach Westen ist eine Rechtsabbiegespur sowie eine kombinierte Geradeaus- und Linksabbiegespur geplant. Diese Form der Spuraufteilung ermöglicht eine gleichzeitige Freigabe der parallel zur Buchholzer Straße verlaufenden Stadtbahn mit dem Geradeausverkehr auf der Buchholzer Straße.

Der bestehende kombinierte Geh- und Radweg wird im Bereich des Knotenpunktes in einen getrennten Gehweg und Radweg aufgeteilt.
Noch nicht vorhandene Leiteinrichtungen für Sehbehinderte und Absenkungen für mobilitätseingeschränkte Menschen werden ergänzt, so dass der Knotenpunkt zukünftig barrierefrei genutzt werden kann.
Die Straße verfügt über eine ortsübliche Beleuchtung, die der neuen Geometrie des Knotenpunktes angepasst wird.

Die Planung ist in der Anlage 1 dargestellt.

Der geplante Bauabschnitt erstreckt sich über eine Länge von ca. 135 m.

3. UVP

Durch die geplante Baumaßnahme entstehen keine Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt.

4. Bauzeit / Bauablauf

Mit dem Kanalbau soll im Frühjahr 2021 begonnen werden, der Straßenbau erfolgt ab Sommer 2021. Die Bauzeit beträgt ca. 6 Monate.
Der Verkehr wird unter Teilsperrung und Signalisierung aufrechterhalten.
66.22 
Hannover / 17.06.2020