Drucksache Nr. 1402/2007:
Bebauungsplan Nr. 30, 3. Änderung - Gleiwitzer Straße / Schweidnitzer Weg
(vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB)
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 14.06.2007: Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel : Abgesetzt -Neufassung in der nächsten Sitzung
  • Durch Neufassung erledigt: Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
  • Durch Neufassung erledigt: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  • Durch Neufassung erledigt: Verwaltungsausschuss
  • Durch Neufassung erledigt: Ratsversammlung
  • Durch Neufassung erledigt: Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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1402/2007
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 30, 3. Änderung - Gleiwitzer Straße / Schweidnitzer Weg
(vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB)
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30, 3. Änderung zu beschließen,
  2. dem Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung zuzustimmen und
  3. die öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspeke wurden eingehend geprüft. Es sind keine Gesichtspunkte erkennbar, die auf unterschiedliche Auswirkungen für Frauen und Männer hinweisen. Für fast alle Baugrundstücke soll die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden, einen Stellplatz unterzubringen. Das wirkt sich auf behinderte und ältere Menschen sowie Familien mit kleinen Kindern positiv aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Viele der im Plangebiet Wohnenden haben den Wunsch geäußert, auf den Grundstücken einen Wintergarten und Unterbringungsmöglichkeiten für Pkw's, Gartengeräte und Fahrräder schaffen zu können. Dieses soll mit der Aufstellung des Bebauungsplanes mit entsprechend geeigneten Festsetzungen ermöglicht werden. Die Festsetzungen sind so gewählt, dass Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes der unter Denkmalschutz stehenden Reihenhauszeilen vermieden werden.

Die Änderung soll weiterhin in einem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Die Voraussetzungen dafür liegen vor: die Grundzüge der Planung werden nicht berührt; es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben vorbereitet oder begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen und Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzgebiete werden nicht berührt.

Am 14.12.2006 hat der Stadtbezirksrat Döhren - Wülfel die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen, die in der Zeit vom 28.12.2006 bis zum 29.01.2007 stattfand. Anregungen sind während dieser Zeit nicht eingegangen.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

In der Anlage 3 zur Drucksache ist die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün wiedergegeben.

61.12 
Hannover / 30.05.2007