Drucksache Nr. 1401/2018:
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1860 – Am Sandberge -
Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(zur Entscheidung zu den Antragspunkten 2. und 3.,
im Übrigen zur Anhörung)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1401/2018
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1860 – Am Sandberge -
Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1860 gem. § 2 Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB zu beschließen
(Anlage 4),
2. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 1860 – Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf mit der besonderen Zweckbestimmung „Schule und Sporthalle“ sowie von Verkehrsflächen - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
3. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Benachteiligungen von Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Die durch die Planung induzierten Kosten werden im weiteren Verfahren ermittelt und dargestellt.

Begründung des Antrages

Durch den neuen Bebauungsplan Nr. 1860 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer weiterführenden Schule geschaffen werden. Das Plangebiet liegt zwischen der Straße Am Sandberge, der Stadtbahn sowie der Lange-Hop-Straße.
Für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 1860 bestehen mangels vorhandener Bebauungspläne bisher keine Baurechte nach § 30 BauGB. Es handelt sich planungsrechtlich um einen unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB.
Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt in Bemerode-Ost zur Befriedigung des durch den stetigen Anstieg der Einwohnerzahl gewachsenen Bedarfs die öffentlichen Infrastrukturen, insbesondere Kindertagesstätten, Schulen und Sportanlagen, entsprechend weiter zu entwickeln.
In Bemerode ist neben der Erweiterung der Bezirkssportanlage, dem Bau von insgesamt acht Kindertagesstätten, drei Grundschulen und einem Erweiterungsbau für die Sekundarstufe II der IGS Kronsberg der Bau einer weiterführenden Schule in zentraler Lage vorgesehen.
Für letztere gibt es insbesondere im Südosten des Stadtgebietes einen erheblichen Bedarf. Die derzeitigen Angebote durch die IGSen Kronsberg und Roderbruch sowie den Gymnasien Kurt- Schwitters in Misburg und der Schillerschule in Kleefeld sind aufgrund der Schülerentwicklung nicht ausreichend. Die Versorgung ist entsprechend auszubauen.
Der Bebauungsplan Nr. 1860 soll zukünftig die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer weiterführenden Schule schaffen. Die dort entstehenden Sporteinrichtungen (z.B. Dreifeldsporthalle) sollen auch dem Vereinssport dienen.
Für die Fläche soll ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt werden. Die Voraussetzungen für ein Verfahren nach § 13 a BauGB sind gegeben.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren durchführen zu können.
61.13 
Hannover / 01.06.2018