Drucksache Nr. 1401/2012:
Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte der St. Heinrich Kirchengemeinde

Inhalt der Drucksache:

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1401/2012
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Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte der St. Heinrich Kirchengemeinde

Antrag,

zu beschließen,
  • die Betreuungszeit einer Kindergartengruppe (21 Plätze) der Kita der St. Heinrich Kirchengemeinde, Simrockstr. 20 im Stadtteil Südstadt in Trägerschaft des Gesamtverbandes der Katholischen Kirchengemeinden in der Region Hannover von Halbtags - auf eine 3/4 - Betreuung auszuweiten und
  • für dieses Betreuungsangebot ab Erteilung der entsprechenden Betriebserlaubnis, frühestens jedoch ab dem 01.08.2012 laufende Beihilfen auf Basis des Finanzierungsvertrages für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 23.550,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -23.550,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -23.550,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

Die Kindertagesstätte der St. Heinrich Kirchengemeinde bietet in zwei Kindergartengruppen je 21 Plätze mit Halbtags und 3/4-Betreuung an. Das Halbtags- Angebot reicht vielen Eltern nicht mehr aus. Besonders berufstätige Elternteile, die einer Halbtagstätigkeit nachgehen, benötigen längere Betreuungszeiten. Die Inanspruchnahme einer Halbtagsbetreuung wird auch in dieser Einrichtung zunehmend als Einstieg in eine Kinderbetreuung gesehen. Sobald sich die Möglichkeit ergibt, wird von den Eltern der Wunsch nach einer längeren Betreuung angefragt und wahrgenommen. Die Halbtagsgruppe unterliegt daher einer verstärkten Fluktuation.
Der Träger hat aus diesem Grund eine Ausweitung der angebotenen Betreuungszeit für die betreffende Gruppe beantragt.

Die Umsetzung soll zunächst zum 01.08.2012 für 10 Plätze und zum 01.08.2013 für die restlichen 11 Plätze der Gruppe erfolgen.

Durch die Aufstockung der Betreuungszeit wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Angebot nachgekommen.

Die Mehrkosten für die Ausweitung des Betreuungsangebotes steht im Produkt Kindertagesbetreuung zur Verfügung und die entsprechende Betriebserlaubnis wird vom Träger beantragt.
51.41 
Hannover / 24.05.2012