Drucksache Nr. 1400/2007 E1:
Beschlussempfehlung des Stadtbezirksrats Misburg-Anderten zur
Drucksache Nr. 1400/2007
Bebauungsplan Nr. 1612, südlich Süßeroder Straße
Beschluss zur erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
Nr.
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1. Ergänzung
1400/2007 E1
 

Beschlussempfehlung des Stadtbezirksrats Misburg-Anderten zur
Drucksache Nr. 1400/2007
Bebauungsplan Nr. 1612, südlich Süßeroder Straße
Beschluss zur erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

der Beschlussempfehlung des Stadtbezirksrats Misburg-Anderten nicht zu folgen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten hat die Beschlussdrucksache am 06.06.07 mehrheitlich abgelehnt. Die Bebauung der vorhandenen Ackerbrache sowie eines Grabens wird abgelehnt. Ferner wird befürchtet, die Süßeroder Straße könne den aus dem Neubaugebiet resultierenden zusätzlichen Verkehr nicht aufnehmen.

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussdrucksache dennoch zuzustimmen.

Der Verlust der bislang unbebauten Flächen ist aus folgenden Gründen akzeptabel:

  • Sämtliche Flächen östlich des Weges Am Rohfeld gehören momentan einem privaten Eigentümer. Wird der Bebauungsplan nicht rechtskräftig, ist ein Verkauf lediglich der Flächen für die Grünverbindung und für die Retention an die Stadt aus Sicht des Eigentümers unwirtschaftlich.
  • Für das geplante Wohngebiet (ca. 1,0 ha) existieren zum großen Teil bereits seit 1969 Baurechte (Kindertagesstätte). Im vorangegangenen Beschluss aus dem Jahr 1999 zu den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes 1612 (DS 3110/1998) hatten beide Bezirksräte bereits einer Bebauung der bisherigen Kita-Fläche mit Wohngebäuden zugestimmt.
  • Durch die Planung wird eine Abrundung des Siedlungsbereichs und eine sinnvolle Ergänzung der Bebauungsstruktur erreicht. Der Eigentümer hat sich weiterhin bereit erklärt, durch ein in einem städtebaulichen Vertrag vereinbartes gestalterisches Rahmenkonzept ein städtebaulich ansprechendes Erscheinungsbild zu erzielen.
  • Die bereits gebaute Grünverbindung hat eine wichtige Verknüpfungsfunktion zwischen den Freiräumen am Königsberger Ring bzw. dem Rohfeld sowie Bemerode. Der Eigentümer könnte einen Rückbau des Weges verlangen, wenn der B-Plan nicht weitergeführt wird.
  • Das vom Nordkronsberg abfließende Wasser soll zukünftig besser auf der Retentionsfläche im B-Plan 1612 gesammelt werden. Auch das aus dem Neubaugebiet Rohfeld abfließende Regenwasser soll auf dieser Fläche zurückgehalten werden. Die Retentionsfläche soll naturnah gestaltet werden. Innerhalb dieser Fläche können zusätzlich Ausgleichsmaßnahmen erfolgen. Die Chancen für Flächenerwerb und Realisierung dieser Retentionsfläche hängen wesentlich von diesem Bebauungsplan ab.

Die Süßeroder Straße wird durch die ca. 12-17 hinzukommenden Einfamilienhäuser verkehrlich nicht wesentlich stärker belastet.

Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode hat der Beschlussdrucksache am 13.06.07 einstimmig zugestimmt.

61.12 
Hannover / 21.08.2007