Drucksache Nr. 1399/2018:
Bebauungsplan Nr. 1861 – Wilhelm-Göhrs-Straße -
Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Entscheidung zu den Antragspunkten 2. und 3., im Übrigen zur Anhörung)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1399/2018
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1861 – Wilhelm-Göhrs-Straße -
Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1861 gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen (Anlage 4),
2. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 1861 – Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf mit den besonderen Zweckbestimmungen „Schule“, „Kindertagesstätte“ und „Sportfläche“, von öffentlichen Spiel- und Erholungs- sowie von Verkehrsflächen - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
3. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Benachteiligungen von Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Die durch die Planung induzierten Kosten werden im weiteren Verfahren ermittelt und dargestellt.

Begründung des Antrages

Durch den neuen Bebauungsplan Nr. 1861 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung und Erweiterung der Bezirkssportanlage Bemerode, den Bau einer Kindertagesstätte, einer Grundschule und eines Bolzplatzes nebst notwendiger Erschließungsflächen geschaffen werden. Das Plangebiet liegt zwischen der Wülferoder Straße und der Stadtbahn sowie östlich der Wilhelm-Göhrs-Straße und westlich der die Oheriedentrift begleitenden Retentionsfläche bzw. dem südlich angrenzenden Einzelhandelsbereich. Zurzeit gelten im Plangebiet die Bebauungspläne Nr. 816 (vom 27.02.1974) sowie 1551 (vom 05.06.1996).

Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt in Bemerode-Ost zur Befriedigung des durch den stetigen Anstieg der Einwohnerzahl gestiegenen Bedarfs die öffentlichen Infrastrukturen, insbesondere Kindertagesstätten, Schulen und Sportanlagen, am Bedarf orientiert weiter zu entwickeln.

Neben insgesamt acht Kindertagesstätten, drei Grundschulen und einem Erweiterungsbau für die Sekundarstufe II der IGS Kronsberg ist ggf. der Bau einer weiterführenden Schule im Stadtteil zusätzlich zum Bestand vorgesehen.

Weiterhin sollen die zentral zwischen dem gewachsenen Siedlungskörper Bemerodes und dem Kronsberg gelegenen Schul- und Sportflächen östlich der Wilhelm-Göhrs-Straße weiterentwickelt werden.

Da das Gebäude der sogenannten „Blauen Schule“ am Friedrich-Wulfert-Platz nach sorgfältiger Prüfung nicht den heutigen Ansprüchen gerecht wird, wird der Rückbau ins Auge gefasst.

Es steht bereits fest, dass die in der Blauen Schule derzeit beheimatete Außenstelle der IGS Kronsberg an deren Hauptstandort an der Kattenbrookstrift und die dort befindliche Kindertagesstätte zukünftig auf das Grundstück Kreuzbusch/ Lehmbuschfeld im Bereich Kronsberg-Nord verlagert werden.

Weiterhin sollen die an den bestehenden Schulbaukörper angeschlossenen Sporthallen, die bei Rückbau aus technischen Gründen nicht erhalten werden können, dezentral ersetzt werden.

Neben der nach Abbruch der Schule ermöglichten Neuordnung und bedarfsgerechten Erweiterung der Bezirkssportanlage sollen die derzeit noch auf den Flächen Am Sandberge befindliche Sportflächen des TSV Bemerode sowie die Anlage der Schützengemeinschaft Bemerode zukünftig am Standort östlich der Wilhelm-Göhrs-Straße konzentriert werden.

Für eine zukunftsfähige Neuordnung des Planbereichs ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1861 erforderlich.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren durchführen zu können.

61.13 
Hannover / 01.06.2018