Drucksache Nr. 1397/2024:
Beschluss über die Einrichtung und Geschäftsordnung eines Sanierungsbeirates für die Sanierungsgebiete Davenstedt und Körtingsdorf

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1397/2024 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Sozialausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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1397/2024
1 (online)
 

Beschluss über die Einrichtung und Geschäftsordnung eines Sanierungsbeirates für die Sanierungsgebiete Davenstedt und Körtingsdorf

Antrag,

1. die Einrichtung eines gemeinsamen Sanierungsbeirates für die Sanierungsgebiete Davenstedt und Körtingsdorf zu beschließen und

2. die als Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung für den Sanierungsbeirat Davenstedt-Körtingsdorf zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Auswirkungen auf verschiedene Geschlechter sind nicht direkt erkennbar. Der Sanierungsbeirat wird die städtebauliche Sanierung in Davenstedt und Körtingsdorf als Gremium begleiten. Eine Mitarbeit steht allen Menschen offen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Es sind keine negativen Auswirkungen auf das Klima zu erwarten.

Kostentabelle

Durch die Einsetzung des Gremiums entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Begründung des Antrages

In den laufenden Sanierungsgebieten der Landeshauptstadt Hannover ist je eine Kommission Sanierung als Sanierungsgremium eingesetzt. Diese Gremien begleiten das Sanierungsgeschehen und geben Empfehlungen an die Ortspolitik ab.

Im Zuge des aufgabenkritischen Modernisierungsprozesses zum Haushaltssicherungskonzept (HSK) X wurde eine Reform des Sanierungsgremiums beschlossen. Ziel ist es, die Beteiligung von Politik, Bewohnerschaft und Akteur*innen vor Ort weniger formal, sondern direkter und lebendiger zu gestalten. Dazu sollen vor allem Regelungen und Abläufe überprüft und vereinfacht werden (vgl. Drucksache Nr. 0024/2021).

Vorgeschlagen wird ein Sanierungsbeirat, der für die jüngsten Sanierungsgebiete der Landeshauptstadt Hannover Davenstedt und Körtingsdorf erstmalig eingesetzt werden soll. Die Sanierungsgebiete Davenstedt und Körtingsdorf liegen im Südwesten der Landeshauptstadt Hannover und sind Teil des Stadtbezirks Ahlem-Badenstedt-Davenstedt.

Erarbeitung in der AG Sanierungsbeirat

Die vorliegende Geschäftsordnung wurde in einer Arbeitsgruppe aus Stadtbezirksratsmitgliedern unter Mitwirkung der wesentlichen Verwaltungsstellen zwischen Januar und Mai 2024 erarbeitet und abgestimmt.

Das Sachgebiet Stadterneuerung (OE61.41) hat den Prozess koordiniert. Durch die Arbeitsgruppe aus neun Stadtbezirksratsmitgliedern wurden Anliegen, Erfordernisse und Mitwirkungspotenziale aus den Quartieren eingebracht. Die Verwaltung brachte zudem Beispiele aus anderen Kommunen sowie die Erfahrung aus der Arbeit mit den Sanierungskommissionen in Hannover in den Prozess ein. Eine Abstimmung mit dem Rechtsamt (30.1) ist ebenfalls erfolgt.

Aufgaben des Sanierungsbeirates

Der Sanierungsbeirat hat die Aufgabe, sich mit Fragen der Umsetzung des Programms Sozialer Zusammenhalt in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten Davenstedt und Körtingsdorf zu befassen. Dies betrifft gleichermaßen Angelegenheiten, die von der Verwaltung eingebracht werden, als auch eigene Vorschläge. Der Sanierungsbeirat wird die Probleme und Entwicklungen im Sanierungsgebiet diskutieren und Hinweise auf aktuelle Probleme und Defizite geben. Er versteht sich als Bindeglied zwischen der Bevölkerung vor Ort, Politik und Verwaltung. Der Sanierungsbeirat wird Empfehlungen erarbeiten, die zur Vorbereitung eines Stadtbezirksrats- oder Ratsbeschlusses dienen.

Ein Beirat für zwei Sanierungsgebiete

Beide Sanierungsgebiete sind verhältnismäßig klein und liegen dicht beieinander im Stadtbezirk 11. Daher sind die gleichen Bezirksratsmitglieder zuständig und auch Quartiersakteur*innen sind teilweise identisch (z.B. Schulen und Stadtteilkultur). Gewünscht ist eine enge Verzahnung des Sanierungsgeschehens und Kooperation in beiden Gebieten.

Zusammensetzung



Der Sanierungsbeirat setzt sich zusammen aus je sechs:


- Bezirksratsmitgliedern

- Einwohnenden (wohnhaft in einem der beiden Sanierungsgebiete)

- Quartiersakteur*innen (z.B. Vertreter*innen von Vereinen, sozialen und kulturellen Einrichtungen, Institutionen und Firmen, die im Sanierungsgebiet tätig sind.


Das Sachgebiet Stadterneuerung (OE 61.41) übernimmt geschäftsführende Funktion, d.h. die Organisation des Gremiums.

Zu den Sitzungen wird in den Sanierungsgebieten eingeladen (z.B. durch Plakate, Internetseiten im Stadtbezirk). Sie sind i.d.R. öffentlich und finden in einem der beiden Gebiete statt.

61.41 
Hannover / Jul 29, 2024