Drucksache Nr. 1397/2018:
Förderung einer Fachkraft für interkulturelle Bildungsarbeit an der IGS Kronsberg

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1397/2018 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Jugendhilfeausschuss
  • Ausschuss für Integration Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
  • Sozialausschuss
  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss) (zur Kenntnis)
An den Sozialausschuss (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1397/2018
0
 

Förderung einer Fachkraft für interkulturelle Bildungsarbeit an der IGS Kronsberg

Antrag,

die Förderung einer Fachkraft für interkulturelle Bildungsarbeit an der IGS Kronsberg beginnend zum Schuljahr 2018/2019 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei den beabsichtigten Maßnahmen gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus. Es werden insbesondere Familien mit Migrationshintergrund gestärkt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 40 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 40 - Investitionstätigkeit
Produkt 24302 (2018) 24304 (ab 2019)
Schulformübergreifende Programme
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 19.795,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -19.795,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -19.795,00 €
Die Kosten für eine Fachkraft (Kalkulation angelehnt an die Gehaltstufe S 3, Stufe 2, ca. 20 Wo.-Std.) in Höhe von 19.795 € jährlich werden durch die Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Schule, getragen. Anstellungsträger ist der Förderverein der IGS Kronsberg. Für 2018 werden die Mittel aus bestehenden Ansätzen im Fachbereich Schule gedeckt. Die Kostenerstattung wird von dem Träger jeweils entsprechend der Haushaltsjahre beantragt. Ab 2019 ist vorbehaltlich eines Beschlusses zum Haushalt 2019/2020 eine Ansatzerhöhung in der o. g. Höhe im Produkt 24304 Schulformübergreifende Programme erforderlich.

Begründung des Antrages


Zielsetzungen
Ziel der Maßnahme ist es, die IGS Kronsberg bei der Integration und Beschulung der vielfältigen und multinationalen Schülerschaft zu unterstützen und zu stärken. Dazu setzt die Maßnahme an folgenden Punkten an:
· Aufsuchende Elternarbeit und Stärkung der Erziehungskompetenz: Die Fachkraft hat Kontakt zu den Eltern der SchülerInnen. Hierdurch können der Bildungsauftrag, die Regeln und die Maßnahmen der Schule besser an die Elternschaft vermittelt werden. Eltern werden in ihrer Erziehungsaufgabe unterstützt und begleitet, die Zusammenarbeit zwischen den Familien und der Schule wird gefördert.

· Förderung der interkulturellen Kompetenz beim pädagogischen Personal der Schule: Über den kontinuierlichen Austausch mit den pädagogischen Fachkräften erhalten die pädagogischen Fachkräfte (insbesondere die SchulsozialarbeiterInnen und die Lehrkräfte) eine Sensibilität gegenüber anderen Kulturen und lernen Methoden der interkulturellen Bildungsarbeit kennen. Die Fachkräfte arbeiten im Sinne von „multiprofessionellen Teams“ zusammen, um den individuellen Bedürfnissen und dem einzelnen Kind pädagogisch differenziert und sozial gerecht werden zu können.

· Interkulturelle Öffnung der Schule: Durch die Arbeit der Fachkraft wird die interkulturelle Öffnung der Schule weiterentwickelt. Insbesondere werden Eltern ohne Erfahrungen mit den hiesigen Schulkonventionen in ihrem Selbstbewusstsein auch im Umgang mit den Lehrkräften gestärkt.

Ausgangslage

Im Schuljahr 2017/2018 besuchen insgesamt 1.300 SchülerInnen die IGS Kronsberg, davon haben ca. 750 einen Migrationshintergrund. Im 5. Jahrgang haben beispielsweise drei Viertel der SchülerIinnen eine Nicht-Deutsche Herkunftssprache.

Die IGS Kronsberg verfügt über zwei Sprachlernklassen (für Anfänger und Fortgeschrittene), die beide voll belegt sind.

Der größte Teil der SchülerInnen stammt aus dem Wohngebiet Kronsberg, aus Bemerode und anderen östlichen Stadtteilen. Die Struktur dieser Stadtteile ist gekennzeichnet von einem hohen Migrationsanteil an Kindern im Alter von 0-17 Jahren. Die Kinder sind zu einem großen Teil im Heimatland ihrer Eltern geboren. In den Communities der verschiedenen Migrantengruppen hat die IGS Kronsberg nach eigener Aussage einen guten Ruf als Schule erworben, in der erfolgreich versucht wird, die spezifischen Schwierigkeiten und Hindernisse ihrer Kinder zu minimieren.

Die Stelle soll mit einer Fachkraft besetzt werden, die bereits seit 2008 erfolgreich in der interkulturellen Bildungsarbeit an der Schule tätig ist. Aktuell wird die Tätigkeit im Umfang von ca. 15 Wochenstunden aus Mitteln des Fördertopfes „Stadtteilorientierte Netzwerke“ finanziert. Dieser Fördertopf wird zukünftig stärker auf die Förderung von Maßnahmen zur Berufsorientierung ausgerichtet.


Aufgrund der gestiegenen Bedarfe und Anforderungen soll daher der Stundenumfang von aktuell ca. 15 Wochenstunden auf ca. 20 Wochenstunden ausgeweitet werden. Ein gestiegener Bedarf ergibt sich aus den steigenden Zahlen der SchülerInnen mit Nicht-Deutscher-Herkunft.


Umsetzung, Aufgabenwahrnehmung und Zielerreichung

Die Fachkraft für die Maßnahme zur interkulturellen Unterstützung wird über den Förderverein der Schule beschäftigt.

Die Schule hat über die langjährige Zusammenarbeit in dem Aufgabenfeld klare Vorgaben und Arbeitsstrukturen, in dem die Fachkraft eingesetzt wird.

Im Einzelnen sind dies:


· Aktive Ansprache der SchülerInnen, insbesondere der Sprachlernklassen, sowie deren Eltern

· Organisation und Begleitung von Angeboten im Kontext der Sprachlernklasse

· Einzelfallhilfe (Dolmetschervermittlung, Begleitung von Eltern etc.)

· Übersetzungen von Elternbriefen und Einladungen

· Organisation und Durchführung von mehrsprachigen Informationsveranstaltungen zum Bildungssystem

· Vernetzung und konkrete Zusammenarbeit mit interkulturellen Angeboten (u.a. „Integreater“ an der Leibniz Universität Hannover)

· Schlichtung bei Konflikten, die sich auf Grund unterschiedlicher Sprachen, Sozialisationen und Schulerfahrungen als Reibungspunkte und Missverständnisse zwischen SchülerInnen, Eltern, Lehrkräften und SchulfunktionsträgerInnen ergeben.

Die Schwerpunkte der Tätigkeit werden sich an den konkreten Bedarfen in Abstimmung mit der IGS Kronsberg orientieren und ggf. entsprechend modifiziert und weiterentwickelt werden.

Die Maßnahme erfolgt in enger Abstimmung zwischen der IGS Kronsberg, dem Förderverein und dem Fachbereich Schule der Landeshauptstadt Hannover. Für den Rahmen der Beschäftigung wird eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Schule und dem Förderverein geschlossen. Eine Auswertung der Maßnahme wird gemeinsam mit dem Fachbereich Schule vorgenommen.
40.13 
Hannover / 01.06.2018