Anfrage Nr. 1397/2008:
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Sponsoring an Schulen

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Sponsoring an Schulen

In den letzten Jahren sind bundesweit Schulen verstärkt dazu übergegangen, Angebote (finanzielle, sachliche und personelle Ressourcen) zur Schulversorgung durch Sponsoring und Fundraising zur Schulentwicklung zu nutzen.

Das niedersächsische Schulgesetz enthält deshalb Regelungen zum Sponsoring. So ist die direkte Einbindung von Schülerlnnen sowie des Lehrpersonals für Interessen eines Sponsors schulrechtlich verboten, ebenso das Sponsoring von Lehrpersonal für den regulären Unterricht oder Produktwerbung.

Inzwischen laufen in allen Bundesländern von Industrie und Wirtschaft initiierte Bildungskampagnen, wie z.B. das Projekt „1000 x 1000 - Notebooks im Schulranzen" und „HannoverGen" in Niedersachsen oder der Zusammenschluss führender deutscher Unternehmen im Jahr 2005 zur „Wissensfabrik", um Bildungspartnerschaften mit Kindergärten und Grundschulen bundesweit einzugehen.

Die Bereiche Sponsoring, Spendenpraxis und Fundraising an Schulen sind sichtbar professionalisiert. Da die Mittel vielfach zur Ausstattung genutzt werden, fallen sie auch in den Aufgabenbereich des Schulträgers. Daher stellt sich hier die Frage nach einem geregelten Verfahren und ethischen Grundsätzen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1.Wie viele Sponsoren - Projekte und welche Formen (finanziell, sachlich, personell) gibt es an Hannovers Schulen?

2.Gibt es in der Verwaltung ein Verfahren zum Schulsponsoring und wer verwaltet in diesem Zusammenhang die Mittel (z.B. Verwaltung, Schulleitung, Förderverein)?

3.Gibt es, über die Grundsätze des niedersächsischen Schulgesetzes hinaus, zum Sponsoring Regeln, die für die Schulen in Hannover und die Verwaltung gelten?

Lothar Schlieckau , Frationsvorsitzender