Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt1. Nachtragshaushaltssatzung 2022
Antrag,
die vorgelegte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 aufgrund der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine in der Landeshauptstadt Hannover gemäß Anlage 1 zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung sind im Zusammenhang mit dieser Drucksache nicht relevant.
Kostentabelle
Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf den Inhalt der Anlagen zu der Drucksache verwiesen.
Begründung des Antrages
Seit Beginn des Ukraine-Kriegs im Februar 2022 ist eine große Zahl ukrainischer Staatsbürger*innen nach Deutschland eingereist. Durch die Einrichtung des Messebahnhofs in Laatzen zum zentralen Drehkreuz für die Verteilung der Geflüchteten in ganz Norddeutschland haben inzwischen Tausende von Menschen aus der Ukraine in der Region Hannover zumindest vorläufig Zuflucht gefunden.
Für die Unterbringung dieser Menschen wurden Anfang März 2022 zunächst Notunterkünfte u. a. in Messehallen der Deutschen Messe AG eingerichtet und ausgestattet. Diese Notunterkünfte mussten Ende Mai 2022 geräumt werden, weil die Flächen von der Messe für Ausstellungszwecke benötigt wurden. Da die Unterbringung in Notunterkünften möglichst nur für einen kurzen Zeitraum erfolgen soll, mussten dauerhafte Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden. Aktuell erfolgt die Unterbringung von durchschnittlich rund 800 Geflüchteten im Wesentlichen in der städtischen Immobilie in der Nenndorfer Chaussee, der ehemaligen Unfallklinik in der Marienstraße sowie in angemieteten Hotels.
Die Verwaltung geht davon aus, dass sich derzeit rund 7.000 Geflüchtete im Stadtgebiet von Hannover aufhalten. Da nur ein geringer Anteil der Geflüchteten in städtischen Einrichtungen untergebracht ist, ist davon auszugehen, dass derzeit viele Menschen aus der Ukraine bei Verwandten und Freunden untergekommen sind.
Mit Beschlussdrucksache Nr. 0689/2022 hat der Verwaltungsausschuss im Rahmen einer Eilentscheidung zunächst 10 Mio. € überplanmäßig für die Unterbringung ukrainischer Kriegsflüchtlinge sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Anschaffungen, Anmietungen, Beauftragungen oder sonstigen Rechtsgeschäfte bereitgestellt. In der Folgedrucksache Nr. 0910/2022 wurden weitere 10 Mio. € überplanmäßig bereitgestellt. Diese Beträge wurden zwischenzeitlich im Wesentlichen für die Ausstattung der Messehalle und die Anmietung und Ausstattung von Unterkünften verbraucht.
Aufgrund der erheblichen finanziellen Auswirkungen durch die Flucht von Menschen vor dem Ukraine-Krieg legt die Verwaltung dem Rat jetzt eine Nachtragshaushaltssatzung 2022 zur Beschlussfassung vor.
Erläuterung der finanziellen Auswirkungen (Anlage 2)
In der Anlage 2 zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 werden alle konsumtiven und investiven Auswirkungen des Ukraine-Krieges ausgewiesen. Der Nachtragshaushaltsplan für den Ergebnishaushalt 2022 weist im Saldo eine Verschlechterung von ca. 54,5 Mio. € aus. Diese Ansätze beinhalten auch die in diesem Jahr überplanmäßig bereitgestellten Mittel i. H. v. 20 Mio. €. Im Nachtragshaushaltsplan für den Finanzhaushalt werden Haushaltsansätze von ca. 27,8 Mio. € sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von ca. 5 Mio. € veranschlagt.
Im Ergebnishaushalt 2022 fallen im Wesentlichen Aufwendungen für die Unterbringung (22,5 Mio. €) und die Lebenshaltung (42,7 Mio. €) der Geflüchteten an. Geflüchtete haben bis zum 31.05.2022 mit einer Übergangszeit bis zum 31.08.2022 Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Aktuell geht die Landeshauptstadt Hannover davon aus, dass in diesem Zeitraum ca. 7.000 Geflüchtete diese Leistungen in Anspruch nehmen werden. Die Erstattungsleistungen des Landes in Form der Abgeltungspauschale sind erst 2023 zu erwarten. Zum 01.06.2022 sind die Ukraine Flüchtlinge in den Rechtskreis des SGB II und XII gewechselt. Das bedeutet, dass die Leistungen zum Lebensunterhalt direkt durch das Jobcenter der Region Hannover gezahlt werden, was mit Ausnahme der Kosten der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften zu einer nahezu vollständigen Entlastung der LHH führt. In diesem Fall erfolgt die Kostenerstattung nur anteilig entsprechend der Sätze nach dem SGB II. Der Rechtskreiswechsel erfolgt Zug um Zug im Rahmen der Bearbeitungsmöglichkeiten des JobCenters und der Antragstellung der geflüchteten Menschen. Bis zur vollständigen Umsetzung dieses Wechsels zum JobCenter ist die Landeshauptstadt Hannover verpflichtet, weiterhin Leistungen zu gewähren, die anschließend erstattet werden.
Die geplanten Ansätze wurden, soweit sie nicht berechnet werden konnten, vorsichtig geschätzt.
Rund 10 % der Geflüchteten haben einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB IX und SGB XII. Diese Leistungen werden in Aufwand und Ertrag ausgeglichen veranschlagt, da sie komplett durch die Region Hannover erstattet werden.
Auch wenn die Zahl der in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Geflüchteten aktuell nur durchschnittlich bei rund 800 Personen liegt, geht die Verwaltung aufgrund des Andauerns des Ukraine-Kriegs zurzeit davon aus, dass Unterbringungskapazitäten für bis zu 1.150 Personen bereitgestellt werden müssen. Hierbei ist auch berücksichtigt, dass die Unterbringung von Menschen bei Verwandten und Freunden voraussichtlich nicht dauerhaft geleistet werden kann.
Die Teilnahme ukrainischer Kinder am Schulunterricht, die Durchführung von Deutschkursen in der VHS, die Inanspruchnahme von Dolmetscherdienstleistungen, der Hannover Solidaritätsscheck gemäß Drucksache Nummer 0907/2022 sowie der Solidaritätsfonds gemäß Drucksache Nummer 1676/2022 N1 führen zu weiteren Aufwendungen.
Im Finanzhaushalt 2022 werden zusätzliche Investitionen von 23 Mio. € für den Ankauf des Grundstücks der ehemaligen Unfallklinik in der Sophienstraße vorgesehen, die derzeit bereits für die Unterbringung von Geflüchteten angemietet ist. Darüber hinaus werden im Wesentlichen 4,6 Mio. € für die Herstellung von Gebäude- und Containerflächen sowie für den Ankauf von Containermodulen veranschlagt.
Zudem werden im Finanzhaushalt 2022 die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten 2023 veranschlagt, die im laufenden Jahr zur Auftragsvergabe benötigt werden. Die zusätzliche Veranschlagung ist aufgrund der Verfahrensänderung bei der Bildung von Haushaltsresten 2021 und der daraus resultierenden Kürzung der Haushaltsreste erforderlich und steht nicht im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs.
Aufgrund des erhöhten Investitionsvolumens wird eine Erhöhung der Kreditermächtigung um 27,8 Mio. € erforderlich.
Zur flexiblen Bewirtschaftung der Mittel werden die ukrainebedingten Aufwendungen und Auszahlungen in den verschiedenen Teilhaushalten für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Es wird versucht, weitere mögliche Aufwandserhöhungen wie z. B. Personalaufwand und Zinsaufwendungen im Rahmen der vorhandenen Mittel aufzufangen. Die investitionsbedingt zusätzlich anfallenden Abschreibungsbeträge werden nach § 117 Abs. 5 NKomVG in die Erstellung des Jahresabschlusses einbezogen.
Die Aufwendungen 2022 aufgrund des AsylbLG werden 2023 pauschal vom Land Niedersachsen erstattet, so dass auf die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verzichtet werden kann.
Die flüchtlingsbedingten Auswirkungen des Ukraine-Kriegs machen eine Änderung des Stellenplans erforderlich. Hieraus ergeben sich jedoch keine finanziellen Auswirkungen für den Nachtragshaushaltsplan. Der Nachtragsstellenplan mit der Drucksachennummer 1754/2022 E1 befindet sich parallel im Beschlussverfahren. Für die Ratssitzung werden die entsprechenden Anlagen für die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 zusammengeführt.
Die Liquiditätskredite werden mit einem Betrag von 800 Mio.€ fortgeschrieben. Diese Festlegung bedarf nach § 122 Abs. 2 NKomVG der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.
20.1 / Dez. II
Hannover / Jun 24, 2022