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Mit der Schulstrukturreform Phase II wurden 2008 die Kapazitäten an Schulplätzen den seinerzeitigen Bedarfen angepasst. Im Jahr 2013 erfolgte mit der Info-DS 0838/2013 ein erster Zwischenbericht zur Schulentwicklung der weiterführenden Schulen.
Diese Drucksache stellt den zweiten Zwischenbericht zur Schulplanung dar.
Folgende Faktoren beeinflussen aktuell in erster Linie die Entwicklung in den weiterführenden hannoverschen Schulen:
1. die demografische Entwicklung in der Stadt Hannover mit weiterhin steigenden Einwohnerzahlen
2. die Ankündigung des Landes Niedersachsen, zum Abitur nach 9 Jahren (G 9) zurückzukehren
3. die mögliche Anerkennung der Integrierten Gesamtschule (IGS) als ersetzende Schulform durch das Land Niedersachsen
4. die Überlegung, die bestehenden Haupt- und Realschulen sowie die kombinierten HRS in neue integrierte Schulsysteme mit Ganztagsbetrieb zu überführen
5. die Fortsetzung der Umsetzung der Maßnahmen zur inklusiven Beschulung.
1. Arbeitskreis Schulentwicklungsplanung weiterführende Schulen
Der Arbeitskreis setzt sich aus den Sprecherinnen und Sprechern der einzelnen Schulformen, den Lehrer-, Schüler- und Elternvertretungen sowie der Verwaltung zusammen und hat bisher sechs Mal getagt.
Zukünftig ist eine Neuausrichtung des Arbeitskreises hin zu einer integrierten Schulentwicklungsplanung beabsichtigt, die sich schulformübergreifend mit der inhaltlichen Weiterentwicklung der Beschulung befasst.
Gleichzeitig beabsichtigt die Verwaltung die interne Arbeitsgruppe zur Schulentwicklungsplanung (AG SEP) mit folgenden Themen zu betrauen: Stadt- und Bevölkerungsentwicklung, infrastrukturelles Gebäudemanagement und Flächennutzungsplanung im Hinblick auf die Schulentwicklung. Hierbei sollen auch die Bereiche Kindertagesstätten, Sportstätten, Grünflächen und Finanzen mit eingebunden werden. Ziel ist es, frühzeitig Veränderungen und Entwicklungen zu erkennen und die Folgen für die einzelnen Schulformen zu benennen. Die Ergebnisse aus dieser verwaltungsinternen AG sollen dann Grundlage für die weitere Arbeit des bestehenden Arbeitskreises sein.
2. Ausgangslage
a.) Schülerzahlentwicklung
Im Schuljahr 2013/2014 befinden sich insgesamt 16.666 Schülerinnen und Schüler in den hannoverschen Grundschulen. Bis zum Schuljahr 2016/2017 wird ein Anstieg auf 17.964 Schülerinnen und Schüler erwartet und aufgrund der derzeitigen Bevölkerungsprognosen auch in den Jahren bis 2025 eine relativ konstante Größenordnung von ca. 17.500 Kindern. Dies entspräche einer jährlichen Schülerzahl von ca. 4.375 Kindern.

Abb. 1: Grundschulen – Schülerzahlentwicklung und –prognose
Quelle: Amtliche Schülerstatistik (ohne FöS, SKG, Primarbereich IGS Roderbruch) und
Bereich Wahlen und Statistik - STATIS Hannover - Stichtag 01.01.2014
Fortschreibung 2014/15 = Summe der Klassen 1 - 3 nach Schülerstatistik + 5-jährige in den Schulbezirken
Fortschreibung 2015/16 = Summe der Klassen 1 - 2 nach Schülerstatistik + 4 u. 5-jährige in den Schulbezirken
Fortschreibung 2016/17 = Summe der Klasse 1 nach Schülerstatistik + 3, 4 und 5-jährige in den Schulbezirken
b.) Verteilung auf weiterführende Schulformen
Mit der Gründung von drei neuen Integrierten Gesamtschulen (IGS) zum Schuljahr 2009/2010 bzw. 2010/2011 sowie zwei weiteren im Schuljahr 2013/14 haben sich insbesondere die Zügigkeiten im Haupt- und Realschulbereich sehr stark verändert.
Dies verdeutlicht der Vergleich des Anwahlverhaltens der Schuljahre 2008/2009 und 2013/2014 in den fünften Klassen. Während die Anwahl der Gymnasien konstant bei ca. 50% liegt, ist die Anwahl der Haupt- und Realschulen zugunsten der IGS stark rückläufig.

Abb. 2: Oberes Diagramm Anwahlverhalten im Schuljahr 2008/2009 in den fünften Klassen und unteres Diagramm Anwahlverhalten im Schuljahr 2013/2014 in den fünften Klassen im Stadtgebiet Hannover
Quelle: Amtliche Schülerstatistik 2013/14 (ohne FöS, SKG, Primarbereich IGS Roderbruch)
3. Übersicht über die einzelnen Schulformen
a.) Integrierte Gesamtschulen (IGS)
Die Schülerzahlentwicklung stellt sich in den letzten Jahren wie folgt dar:
Es bestehen aktuell 11 Integrierte Gesamtschulen, von denen 4 Schulen mit einer Sekundarstufe II ausgestattet sind und eine IGS, die zusätzlich über einen Primarbereich verfügt. Zum Schuljahr 2013/2014 wurde die Errichtung von zwei IGS an den Schulstandorten der HRS Bertha-von-Suttner-Schule und des Schulzentrums Bothfeld genehmigt.
Im Schuljahr 2013/14 besuchen im 5. Schuljahrgang 1.432 Schülerinnen und Schüler diese Schulform in insgesamt 57 Klassen.

* Aufgrund der räumlichen Kapazitäten werden in der Sek. I sechs Züge angeboten
Zum Schuljahr 2013/2014 bewarben sich 1.494 Schülerinnen und Schüler für einen Platz an einer IGS. Davon konnten 1.413 Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, so dass 81 Schülerinnen und Schüler auf andere Schulformen ausweichen mussten.
b. ) Oberstufe an den neu gegründeten IGS - Standorten
Die neuen IGS-Standorte Stöcken, Badenstedt und Büssingweg sowie Bothfeld und Südstadt verfügen ausschließlich über eine Sekundarstufe I. Die Möglichkeit des Übergangs in die Sekundarstufe II kann auf verschiedene Weise gestaltet werden, z.B. durch die Bildung einer eigenen Oberstufe, durch Kooperationen mit den Oberstufen der Gymnasien (z.B. IGS Stöcken in Kooperation mit dem GY Goetheschule) oder durch die Einrichtung einer gemeinsamen Oberstufe an einem Standort für mehrere IGS`n.
Um Bildungsressourcen nachhaltig zu erschließen und die Attraktivität der IGS insbesondere für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler zu steigern, hat die IGS Büssingweg ein Konzept für die Einrichtung einer gemeinsamen Oberstufe mit der IGS List und IGS Vahrenheide-Sahlkamp entwickelt. Das Konzept wurde im Arbeitskreis vorgestellt und wird derzeit mit der Landesschulbehörde rechtlich, inhaltlich und pädagogisch abgestimmt. Zeitgleich werden die räumlichen Rahmenbedingungen am Schulstandort Büssingweg abschließend bewertet. Ein entsprechender Antrag auf Einrichtung einer Sekundarstufe II kann nach Niedersächsischem Schulgesetz frühestens zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 gestellt werden.
Daneben wird die Notwendigkeit des Ausbaus von weiteren Oberstufen-Kapazitäten rechnerisch geprüft und in einer gesonderten Drucksache dargestellt.
c.) Haupt- und Realschulen
Die Schülerzahlentwicklung der Hauptschulen stellt sich in den letzten Jahren wie folgt dar:

Es bestehen derzeit noch fünf Schulen mit einem Hauptschulangebot. Dabei haben zwei Schulen ein besonderes pädagogisches Angebot.
Insgesamt besuchen im Schuljahr 2013/14 im 5. Schuljahrgang 96 Schülerinnen und Schüler diese Schulen in 6 Klassen.
Die Schülerzahlentwicklung in den Realschulen stellt sich in den letzten Jahren wie folgt dar:

Es bestehen derzeit sieben Realschulen, davon eine mit besonderem pädagogischen Angebot und eine kombinierte HRS.
Insgesamt besuchen im Schuljahr 2013/2014 im 5. Schuljahrgang 367 Schülerinnen und Schüler diese Schulen in 16 Klassen.
Durch die Gründung von zwei weiteren IGS zum Schuljahr 2013/14 hat sich die Schülerzahl erwartungsgemäß an den Haupt- und Realschulen in den fünften Klassen weiter verringert, so dass die vorhandenen Aufnahmekapazitäten an diesen Schulen als ausreichend angesehen werden.
Im Dialog mit den Schulleitungen der acht hannoverschen Hauptschulen, Realschulen und Haupt- und Realschulen sowie Vertretern des Landes Niedersachsen sollen Lösungen und Ansätze entwickelt werden, wie dem Anliegen nach mehr IGS-Plätzen nachgekommen und aufgezeigt werden kann, wie alle weiterführenden Schulen in integrierten Systemen unter Einbeziehung der räumlichen Ressourcen arbeiten können.
d.) Gymnasien
Die Schülerzahlentwicklung stellt sich in den letzten Jahren wie folgt dar:

Es bestehen 16 Gymnasien mit einer festgelegten Zügigkeit von 66 Zügen.
Im Schuljahr 2013/14 besuchen im 5. Schuljahrgang insgesamt 1.842 Schülerinnen und Schüler diese Schulform in 64 Klassen.
Bereits 2013 war ein Anstieg der Schülerzahlen im Grundschulbereich festzustellen, so dass eine Überprüfung des Schulangebotes der weiterführenden Schulen erfolgen musste. Ergebnis dieser Prüfungen ist, dass aufgrund der Bevölkerungszahlen und auf Basis des bisherigen Anwahlverhaltens eine Ausweitung des gymnasialen Schulangebotes um insgesamt 8 Züge erforderlich ist.
Die Verwaltung hat daraufhin verschiedene Ausbaumöglichkeiten geprüft und dies im Anschluss mit den Schulleitungen der Gymnasien ausführlich diskutiert. Als Ergebnis soll eine Erweiterung der Gymnasien Goetheschule, Lutherschule und Kaiser-Wilhelm-und Ratsgymnasium erfolgen, sowie ein neues 5-zügiges Gymnasium gebaut werden. Die entsprechende Drucksache befindet sich derzeit im Beschlussverfahren (DS 0695/2014).
Neben der quantitativen Erweiterung aufgrund steigender Schülerzahlen sind darüber hinaus Auswirkungen einer möglichen Rückkehr zu G 9 zu überprüfen. Derzeit liegt noch kein entsprechender Gesetzentwurf des Landes vor, wie und zu welchem Zeitpunkt eine Umsetzung erfolgen soll. Durch den zusätzlichen Schuljahrgang 13 sind an allen bestehenden Gymnasien entsprechende räumliche Erweiterungen zu überprüfen. Die Verwaltung ist hierzu im vorsorglichen Gespräch mit allen Schulleitungen der Gymnasien.
Endgültige Planungen für die einzelnen Schulstandorte können allerdings erst nach Vorlage des neuen Schulgesetzes erfolgen. Zielperspektive für eine Umsetzung ist das Schuljahr 2020/21.
e.) Förderschulen „Lernen“
Zum Schuljahr 2013/14 wurden die Förderschulen Ihmeschule, Astrid-Lindgren-Schule und Martin-Luther-King-Schule am Standort Martin-Luther-King-Schule zusammengelegt.
Die verbleibenden vier Förderschulen Albrecht-Dürer-Schule, Erich-Kästner-Schule, Maximilian-Kolbe-Schule und Christian-Andersen-Schulen wurden zum 31.7.2014 aufgehoben und werden zum Schuljahr 2014/15 als zwei neue Förderschulen an den Standorten Ebelingstr.3 und Nackenbergerstr. 4 neu gebildet. Der Primarbereich dieser Schulen wird zum Schuljahr 2016/17 auslaufen.
4. Inklusive Beschulung
In Folge der Verabschiedung des Gesetzes zur ‚Einführung der inklusiven Schule‘ vom 23. März 2012 sind die öffentlichen Schulen Niedersachsens verpflichtet, „allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang“ zu ermöglichen.
Die Umsetzung dieser rechtlichen Vorgabe ist für Schülerinnen und Schüler, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, erstmals auf die Schuljahrgänge anzuwenden, die sich im Schuljahr 2013/14 im 1. oder 5. Schuljahrgang befinden (§183c NSchG).
Beginn der 1. Ausbaustufe – Bildung von sog. „Schwerpunktschulen“
Den Schulträgern wird für eine Übergangszeit, die am 31.7.2018 endet, gesetzlich die Möglichkeit eingeräumt, nicht alle Schulen aller Schulformen und aller Förderschwerpunkte inklusiv zu gestalten, sondern in einer 1. Ausbauphase zunächst ausgewählte Schulen als sog. „Schwerpunktschulen“ zu benennen.
Da mit Beginn der inklusiven Beschulung zum Schuljahr 2013/14 noch nicht alle Schulen barrierefrei ausgebaut sind, wurde mit Beschluss der Drucksache 0249/2013 festgelegt, für den Förderschwerpunkt ‚Körperliche und Motorische Entwicklung‘ sog. „Schwerpunktschulen“ einzurichten.
Im Schuljahr 2018/19 muss die inklusive Beschulung in allen Schulen eingeführt sein. Die Verwaltung wird die einzelnen Schulstandorte überprüfen und die Ratsgremien über das Ergebnis entsprechend informieren. Bei Sanierungs- oder Baumaßnahmen wird die barrierefreie Erreichbarkeit immer überprüft und ggf. erweitert.
Das Niedersächsische Kultusministerium hat in seiner Presseerklärung vom 17.01.2014 die Zahl von 196 inklusiv beschulten Schülerinnen und Schülern im 1. und 5. Jahrgang zum Stichtag 22.08.2013 an den städtischen Schulen benannt. (www.mk.niedersachsen.de)
5. Weitere Themenschwerpunkte des Arbeitskreises der weiterführenden
Schulen
a.) Standardraumprogramme
Die Verwaltung hat für die einzelnen Schulformen Standardraumprogramme entwickelt, die als Zielprogramm bei Neubauten gelten und einen Orientierungsrahmen für Raumbedarfe bei Sanierungen definieren. Insbesondere aufgrund veränderter curricularer Vorgaben (z.B. veränderte Stundentafeln, Ausbau von Ganztagsschulen) musste eine Überarbeitung der Standardraumprogramme erfolgen.
Die Ergebnisse der Diskussionen im Arbeitskreis und der Verwaltung wurden mit der Informationsdrucksache 0654/2013 mitgeteilt. Diese Raumprogramme sind derzeit Arbeitsgrundlage für die Schulen und die Verwaltung. Vor dem Hintergrund eines neuen Schulgesetzes kann eine weitere Überarbeitung erforderlich werden.
Aufgrund der seitens des Landes Niedersachsen geplanten Rückkehr zu G 9, ist eine erneute Überarbeitung des gymnasialen Raumprogramms zwingend, um die zusätzlichen Raumbedarfe durch einen 13. Jahrgang aufzufangen. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls geprüft, inwieweit eine weitere Vereinheitlichung der Raumprogramme erfolgen kann, um künftigen Schulentwicklungen flexibler Rechnung tragen zu können.
b.) Qualität
Neben veränderten Anforderungen an die räumlichen Kapazitäten nach der Rückkehr zu G 9 in quantitativer Hinsicht, darf auch der qualitative Aspekt nicht unberücksichtigt bleiben. Ziel muss es sein, moderne Schulräume zu schaffen, die den gegenwärtigen und zukünftigen Erfordernissen eines weiterführenden Schulangebotes gerecht werden.
c.) Wohnbauinitiative
Als Reaktion auf die steigenden Einwohnerzahlen hat die Landeshauptstadt Hannover eine Wohnbauinitiative gestartet, um für ausreichenden Wohnraum zu sorgen.. Diese Initiative kann auch unmittelbare Auswirkungen auf die erforderliche Infrastruktur im schulischen Bereich haben.
Der Bereich Stadtentwicklung erarbeitet derzeit eine neue Bevölkerungsprognose, die die Auswirkungen der geplanten Neubaugebiete darstellen wird. Auf Basis dieser Zahlen wird dann im Sommer 2014 erneut eine Überprüfung erfolgen müssen, ob die vorhandenen und geplanten Schulplätze in Hannover ausreichend sind.
d.) Oberstufe (Sek II) an IGS
Bisher verfügen nicht alle Integrierten Gesamtschulen über eine Sekundarstufe II. Hier ist zu prüfen, ob das Angebot der Sek II in Hannover für die Schülerinnen und Schüler im Gymnasium und durch die vorhandenen Sek II an den IGS ausreichend ist. Zur Deckung der möglichen Nachfrage besteht neben der Einrichtung eigener Oberstufen auch die Möglichkeit von Kooperationen zwischen IGSen bzw. zwischen IGS und Gymnasien. Zu berücksichtigen ist hierbei auch eine mögliche Veränderung des Anwahlverhaltens der Eltern, das sich aufgrund der beabsichtigten Rückkehr zu G 9 zu Gunsten des Gymnasiums verändern könnte.
6. Ausblick
Zu folgenden Punkten sollen im Rahmen eines gemeinsamen Dialoges mit den Beteiligten des Arbeitskreises konkrete Umsetzungsvorschläge erarbeitet und den Ratsgremien vorgelegt werden:
¨ Vorbereitung einer Entscheidung zum zukünftigen Umgang mit den bestehenden HS, RS und HRS
¨ Einrichtung einer Oberstufe an der IGS Büssingweg
.. Prüfung der Auswirkungen der Wohnbauinitiative
.. Auswirkungen einer voraussichtlichen Rückkehr zu G 9.
Anhand des erwarteten neuen Schulgesetzes zum Schuljahr 2015/16 wird zudem zu klären sein, inwieweit eine Anerkennung der IGS als ersetzende Schulform – bisher Angebotsschule – umgesetzt wird. Dies hätte unmittelbare Auswirkungen auf die möglichen Zügigkeiten, Kapazitäten und das Standardraumprogramm sowie auf die Planungen für die bestehenden Haupt- und Realschulen.
Die Landeshauptstadt Hannover ist als Schulträgerin verpflichtet, das notwendige Angebot an Schulplätzen vorzuhalten. Dies ist Jungen und Mädchen gleichermaßen zur Verfügung zu stellen, so dass sich keine geschlechtsspezifischen Auswirkungen ergeben.
Die Kosten werden im Rahmen der jeweiligen Drucksachen zu den Einzelmaßnahmen ermittelt.