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Die Drucksache informiert über die im Verwaltungsentwurf enthaltenen Haushaltsmittel der Stadtbezirksräte und listet in der als Anlage beigefügten Tabelle die Mittel für die einzelnen Stadtbezirke, jeweils unterteilt nach Ergebnis- und Finanzhaushalt, auf.
Es handelt sich ausschließlich um die Darstellung der Veranschlagung der Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte im Verwaltungsentwurf des Haushaltes. Aussagen zu Gender-Aspekten können nicht getroffen werden.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Die für die Stadtbezirksräte veranschlagten Haushaltsmittel wurden bereits im Verwaltungsentwurf des Haushalts berücksichtigt. Inhalt der Drucksache ist neben der inhaltlichen Darstellung insbesondere die Verteilung der Haushaltsmittel auf die einzelnen Stadtbezirke.
Die Berechnungsmethode wurde durch den Rat der Landeshauptstadt Hannover mit der Drucksache Nr. 2461/2016 festgelegt. Berechnungsgrundlage für die Mittel der Stadtbezirksräte sind derzeit ein Grundbetrag von 10.225,84 € sowie ein Steigerungsbetrag je Einwohner*in von 1,09 € gerundet auf volle 100 Euro, basierend auf der vom Sachgebiet Wahlen und Statistik der LH Hannover festgestellten amtlichen Einwohner*innenzahl.
Auf Basis der Einwohner*innenzahlen zum 31.12.2023 werden im Teilergebnishaushalt 18 Mittel in Höhe von 585.700 Euro veranschlagt. Neben den Haushaltsmitteln für die Stadtbezirksräte in Höhe von 435.700 Euro sind hierin auch die Mittel für die Förderung der Arbeit der Integrationsbeiräte in den Stadtbezirken in Höhe von 150.000 Euro enthalten.
Weitere 295.000 Euro werden im Teilfinanzhaushalt für Investitionsmaßnahmen veranschlagt.
Der als Anlage beigefügten Tabelle ist die Aufteilung der im Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt 2025/2026 veranschlagten Mittel auf die einzelnen Stadtbezirke zu entnehmen.
Darüber hinaus werden für die Städtepartnerschaften der Stadtbezirksräte Misburg / Anderten und Ahlem / Badenstedt / Davenstedt weitere Haushaltsmittel in Höhe von 12.000 Euro im Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111 veranschlagt.
Die Stadtbezirksräte sind in der Auswahl der Verwendungszwecke frei. Sie können im Rahmen der Haushaltsführung die im Teilergebnishaushalt veranschlagten Aufwendungen nach Sachaufwendungen und Zuwendungen aufteilen, bewirtschaften und daraus anteilige Haushaltsansätze für Verfügungs-/Repräsentationsmittel beschließen. Aus dem Ansatz im Teilfinanzhaushalt können sie Investitionszuschüsse gewähren.
In Ausnahmefällen können Haushaltsmittel des Ergebnishaushalts zur Deckung geringfügiger Auszahlungen für Investitionen herangezogen werden. Vor Inanspruchnahme dieser einseitigen Deckungsfähigkeit ist die Zustimmung des Fachbereichs Finanzen einzuholen.