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Mit den Informationsdrucksachen Nr. 0134/2012 und Nr. 0837/2013 hat die Verwaltung in den letzten beiden Jahren jeweils im Frühjahr über die Entwicklung im Grundschulbereich und die damit verbundenen schulplanerischen Überlegungen für die kommenden Jahre berichtet.
Steigende Schülerzahlen, die Auswirkungen der Wohnbauinitiative, aber auch weitere Faktoren, wie die sogen. „Doppelzählung“ von Kindern mit Bedarf an sonderpädagogischer Betreuung und insbesondere die Verringerung der Schülerhöchstzahlen pro Klasse führen an verschiedenen Grundschulstandorten in Hannover weiterhin zu erhöhten Raumbedarfen.
Zum Schuljahr 2012/13 mussten, aufgrund der Absenkung der Klassengrößen, zehn Klassen zusätzlich untergebracht werden.
Mit der vorliegenden Informationsdrucksache werden die Prognosen und die daraus resultierenden Maßnahmen zur künftigen Entwicklung der hannoverschen Grundschulen (GS) bis zum Schuljahr 2015/16 fortgeschrieben und an die neueste Datenlage angepasst.
Auf die steigenden Schülerzahlen im Grundschulbereich hat die Verwaltung u.a. mit der Errichtung von zusätzlichen Grundschulen reagiert. Neben der 2013 in Betrieb genommenen GS Rosa-Parks-Grundschule wird im Stadtbezirk Vahrenwald-List zum kommenden Schuljahr 2014/15 eine zweite Grundschule – die GS Am Welfenplatz (Arbeitstitel) – an den Start gehen und für weitere Entlastung in diesem Bereich sorgen.
Mit der für das Schuljahr 2015/16 vorgesehenen Errichtung von zwei weiteren Grundschulen für den Bereich Buchholz-Kleefeld und Kirchrode-Bemerode-Wülferode werden die dort besonders an der GS Groß-Buchholzer-Kirchweg und GS Wasserkampstraße und GS Grundschule an der Feldbuschwende bestehenden Raumprobleme nachhaltig gelöst.
Insgesamt werden durch diese schulplanerischen Maßnahmen für den Zeitraum 2013 bis 2015 elf neue Grundschulzüge mit einer rechnerischen Aufnahmekapazität von 286 Schülerinnen und Schülern pro Jahrgang geschaffen.
Neben der vorgesehenen Errichtung von vier neuen Grundschulstandorten werden die hannoverschen Grundschulen durch zusätzliche Maßnahmen, wie z.B. durch einen Neuzuschnitt der Schuleinzugsbereiche oder bauliche Veränderungen entlastet. Übergangsweise wird Raumengpässen auch durch die Bereitstellung mobiler Klasseneinheiten begegnet.
An welchen Schulstandorten dazu im Einzelnen Handlungsbedarf besteht, wird nachfolgend unter Ziffer 2 dieser Informationsdrucksache dargestellt.
1. Entwicklung der Schülerzahlen bis zum Jahr 2025
a) Prognose der Entwicklung der Zahlen der Kinder im Grundschulalter (6 – 9-Jährige) bis zum Jahr 2025
Gemäß der Prognose des Bereiches Stadtentwicklung vom Stichtag 01.01.2012 ist langfristig in der Stadt Hannover im Bereich der Kinder im Grundschulalter (6- 9-Jährige) mit einem Anstieg der Einwohnerzahlen um 5,2% im Vergleich 2012 bis 2025 zu rechnen. Dies entspricht einer Steigerung der Grundschüler um 870 Kinder (vgl. Schriften zur Stadtentwicklung, Heft 112). Zur Zeit wird eine neue Bevölkerungsprognose erstellt, die soweit erforderlich die Basis für eine Aktualisierung der Bedarfe sein wird.
b) Entwicklung der Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2016/17 (Ist-Zahlen)
Aufgrund der vorliegenden Daten und der Zuordnung der Einwohnerzahlen der in Hannover lebenden 1- 6-Jährigen nach Grundschulbezirken (Ist-Zahlen) lässt sich bis zum Schuljahr 2016/17 in der Tendenz eine relativ sichere Aussage über das zu erwartende Schüleraufkommen für die einzelnen Grundschulstandorte treffen.
Die folgende Grafik zeigt im Vergleich deutlich stärkere Jahrgänge im Bereich der derzeit 1 – 3 Jährigen, was Auswirkungen auf die künftige Grundschulversorgung und zu einem späteren Zeitpunkt auch auf die weiterführenden Schulen haben wird.
Unter Berücksichtigung der Zahl der sich jetzt in den Schuljahrgängen 1 – 4 befindenden Schülerinnen und Schülern und der Summierung mit den schon jetzt geborenen Kindern in der Stadt Hannover im Alter von 5 – 3 Jahren (Ist-Zahlen) , ergibt sich bei der Annahme, dass 100 % dieser Kinder später in den Grundschulen ankommen werden, folgendes Bild:

Quelle: Amtliche Schülerstatistik (ohne FöS, SKG, Primarbereich IGS Roderbruch) und Bereich Wahlen und Statistik – STATiS Hannover – Stichtag: 01.01.2014
Fortschreibung 14/15 = Summe der Klassen 1-3 nach Schülerstatistik und 5-Jährige in den Schulbezirken
Fortschreibung 15/16 = Summe der Klassen 1-2 nach Schülerstatistik und 4 und 5-Jährige in den Schulbezirken
Fortschreibung 16/17 = Summe der Klasse 1 nach Schülerstatistik und 3 bis 5-Jährige in den Schulbezirken
bei Annahme, dass 100% der im jeweiligen Einzugsbereich wohnenden Kinder die zuständige GS anwählen.
c) Entwicklung der Einwohnerzahlen nach Stadtbezirken
Eine gleichmäßige Verteilung dieses steigenden Schüleraufkommens über das gesamte Stadtgebiet Hannovers ist weiterhin nicht gegeben.
Die Zusammenfassung der Einwohnerzahlen der 1 – 6-Jährigen nach Stadtbezirken verdeutlicht die unterschiedliche Entwicklung in den einzelnen Bereichen und reicht von relativ konstanten Werten (siehe z.B. Entwicklung im Stadtbezirk Döhren-Wülfel) über leicht steigende Zahlen (siehe z.B. Entwicklung im Stadtbezirk Linden-Limmer) bis hin zu stark steigenden Einwohnerzuwächsen (siehe Entwicklung in den Stadtbezirken Vahrenwald-List und Südstadt):
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Altersjahren – Stand: 01.01.2014
Quelle: LHH, Bereich Wahlen und Statistik - STATIS
2. Darstellung des Handlungsbedarfes in den einzelnen Stadtbezirken
In folgenden Stadtbezirken gibt es nach derzeitiger Einschätzung einen kurzfristigen Handlungsbedarf zum Schuljahr 2014/15 bzw. einen mittelfristigen Handlungsbedarf ab Schuljahr 2015/16 ff. :
Stadtbezirk 02 - Vahrenwald-List :
Mit Beginn des Schuljahres 2014/15 wird zur langfristigen Entlastung aufgrund erhöhter Schülerzahlen im Stadtbezirk Vahrenwald-List eine weitere Grundschule eingerichtet (siehe dazu Beschlussdrucksache Nr. 0564/2014). Durch die Nutzung des Schulgebäudes der FöS Albrecht-Dürer-Schule wird die neue Grundschule Am Welfenplatz als 3- zügige Grundschule aufbauend eingerichtet. Die Schuleinzugsbereiche der umliegenden Schulen, GS Alemannstraße, GS Rosa-Parks-Grundschule, GS Comeniusschule und GS Johanna-Friesen-Schule wurden entsprechend angepasst.
Stadtbezirk 04 – Buchholz-Kleefeld:
GS Groß-Buchholzer-Kirchweg
Die Raumkapazitäten für die GS Groß-Buchholzer-Kirchweg sind für eine 4-Zügigkeit ausgelegt. Die Schülerzahlenentwicklung zeigt die deutliche Tendenz zu einer 5-Zügigkeit, die nicht mehr durch schulorganisatorische Maßnahmen im vorhandenen Bestand aufgefangen werden kann. Die Zahl der aktuell von der Schule gemeldeten Lernanfänger zum Schuljahr 2014/15 zeigt sogar die Bildung von 6 ersten Klassen auf.
Die bereits vorhandenen mobilen Klassenraumeinheiten werden für die zusätzlichen Klassen zum kommenden Schuljahr 2014/15 um weitere mobile Einheiten inklusive Toilettenanlagen ergänzt. Dies stellt lediglich eine vorübergehende, kurzfristige Lösung dar.
Zur dauerhaften Entlastung der GS Groß-Buchholzer-Kirchweg plant die Verwaltung im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld zum Schuljahr 2015/16 aufbauend eine neue 2-zügige Grundschule zu errichten. Die Schuleinzugsbereiche der im Stadtbezirk vorhandenen Grundschulen würden dementsprechend angepasst. Eine entsprechende Drucksache der Verwaltung (DS-Nr. 0564/2014) wurde Anfang Juni im Verwaltungsausschuss mit Änderungen verabschiedet. Die Verwaltung prüft derzeit, inwieweit die politisch gewünschten Alternativen umgesetzt werden können.
Stadtbezirk 05 – Misburg-Anderten:
GS Kurt-Schumacher-Schule
Das gemeinsam von der GS Kurt-Schumacher-Schule und der HS Pestalozzischule genutzte Schulgebäude ist von den Räumlichkeiten nicht ausreichend bemessen. Dies führt im Schulbetrieb immer wieder zu Problemen und erhöhtem Abstimmungsbedarf zwischen den Schulen. Teile der Schule sind voraussichtlich noch bis zum Ende 2015 an Drittnutzer vermietet. Anschließend stehen die Räume wieder für schulische Zwecke zur Verfügung sodass die Verwaltung, hinsichtlich der Nutzung der freiwerdenden Räume, mit den Schulgremien zu gegebener Zeit ins Gespräch kommen wird.
Stadtbezirk 06 – Kirchrode-Bemerode-Wülferode:
Im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode zeigt sich eine anhaltend hohe Schülerzahl, nicht zuletzt durch die sukzessive Wohnbebauung, sodass die vorgegebene Zügigkeit der Grundschulen seit einigen Jahren teilweise überschritten wird.
GS Grundschule an der Feldbuschwende
Die Raumkapazitäten für die GS An der Feldbuschwende sind für eine 4-Zügigkeit ausgelegt. Da die Grundschule zum Schuljahr 2014/15 in allen Jahrgängen 5 Züge beschulen wird und die vorhandenen Räumlichkeiten somit nicht mehr ausreichen, werden auf dem Schulgelände zum Sommer zwei mobile Klassenraumeinheiten aufgestellt.
Eine Entlastung durch Abgabe von Schülerinnen und Schülern an die GS Am Sandberge ist nicht möglich, da auch diese Schule zum Schuljahr 2014/15 erneut die vorgegebene Zügigkeit überschreiten wird und daher keine räumlichen Kapazitäten bietet.
GS Wasserkampstraße
Die Raumkapazitäten für die GS Wasserkampstraße sind für eine 4-Zügigkeit ausgelegt. Zum Schuljahr 2013/14 führt die Schule bereits insgesamt 20 Klassen. Die Schülerzahlenentwicklung zeigt die deutliche Tendenz zu einer 5-Zügigkeit, die nicht mehr durch schulorganisatorische Maßnahmen im vorhandenen Bestand aufgefangen werden kann. Die Zahl der aktuell von der Schule gemeldeten Lernanfänger zum Schuljahr 2014/15 zeigt sogar die Bildung von 6 ersten Klassen auf.
Die bereits vorhandenen mobilen Klassenraumeinheiten werden zum kommenden Schuljahr 2014/15 um eine weitere Einheit ergänzt.
Eine Veränderung der bisherigen Grundschuleinzugsbereiche alleine würde zu keiner nachhaltigen Entlastung der Grundschulen führen. Um den anhaltenden Raumfehlbedarf dauerhaft zu reduzieren und somit eine gleichmäßige Auslastung der Grundschulen entsprechend ihrer vorgegebenen Zügigkeit zu erreichen, wird die Verwaltung im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode zum Schuljahr 2015/16 aufbauend eine neue 2-zügige Grundschule errichten. Die Schuleinzugsbereiche der im Stadtbezirk vorhandenen Grundschulen werden entsprechend angepasst. Die Drucksache (siehe Beschlussdrucksache Nr. 0563/2014 E1 N1) befindet sich derzeit im politischen Verfahren.
Stadtbezirk 07 – Südstadt-Bult :
Im Stadtbezirk Südstadt-Bult ist nach derzeitiger Einwohnerentwicklung in den kommenden Jahren mit stark steigenden Schülerzahlen zu rechnen. Aus diesem Grund wird für den Neubau der jetzt 3-zügigen GS Meterstraße am Standort Birkenstraße ein Volumen von 4,5 Zügen vorgesehen (siehe dazu Beschlussdrucksache Nr. 2038/2012).
Im Zuge des Ganztagsschulausbaues der GS Tiefenriede bzw. der Sanierung der GS Kestnerstraße muss geprüft werden, ob weitere zusätzliche Raumkapazitäten gewonnen werden können, z.B. durch die Umwidmung von Fachunterrichtsräumen.
Darüber hinaus prüft die Verwaltung aufgrund der zu erwartenden steigenden Schülerzahlen in diesem Stadtbezirk, ob eine Veränderung der Schuleinzugsbereiche oder andere nachhaltige Maßnahmen erforderlich werden.
Stadtbezirk 08 – Döhren-Wülfel:
GS Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule
Derzeit teilen sich die Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule und die GS Kardinal-Bertram-Schule ein Schulgebäude. Zur Entlastung der räumlichen Situation im Schulgebäude für beide Grundschulen hat die Verwaltung in den letzten Schuljahren insgesamt drei mobile Klassenraumeinheiten aufgestellt.
Mit dem Umzug der GS Kardinal-Bertram-Schule zum Ende des Schuljahres 2013/14, werden für die Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule ausreichende Raumkapazitäten im Schulgebäude zur Verfügung stehen, sodass die mobilen Klassenraumeinheiten zurückgebaut werden können und alle Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude unterrichtet werden können.
Stadtbezirk 09 – Ricklingen:
GS Stammestraße
Die Raumkapazitäten für die Grundschule Stammestraße sind für eine knappe 3,5-Zügigkeit ausgelegt.
Die Schülerzahlenentwicklung zeigt die deutliche Tendenz zu einer 4-Zügigkeit. Seit dem Schuljahr 2013/14 führt die Schule bereits insgesamt 15 Klassen und nutzt zusätzlich 4 mobile Klasseneinheiten auf dem Schulgelände.
Aufgrund der bestehenden Raumengpässe wurde die Erweiterung des Schulgebäudes geprüft und erste Machbarkeitsstudien für die Erweiterung im Rahmen des Ausbaus zur Ganztagschule liegen vor. Neben den ganztagsspezifischen Mehrbedarfen wie Mensa und Freizeitbereich werden zusätzlich allgemeine Unterrichtsräume und Differenzierungsräume geschaffen.
Stadtbezirk 10 – Linden-Limmer
GS Kastanienhof
Die Raumkapazitäten der Grundschule Kastanienhof sind derzeit für eine 2-Zügigkeit ausgelegt. Da sich das Schüleraufkommen aufgrund der Wohnbauinitiative „Wasserstadt Limmer“ erhöhen wird, hat die Verwaltung entschieden, im Rahmen einer Sanierung der GS Kastanienhof die Zügigkeit zu erweitern.
Ob darüber hinaus die Errichtung einer weiteren Grundschule im Stadtbezirk Linden-Limmer erforderlich ist, hängt insbesondere von der Anzahl und Art der Wohnbebauung und deren Umsetzung auf dem künftigen Gebiet der „Wasserstadt Limmer“ ab.
Stadtbezirk 11- Ahlem-Badenstedt-Davenstedt:
GS Friedrich-Ebert-Schule
Seit dem Schuljahr 2013/14 wird die GS Friedrich-Ebert-Schule wieder durchgängig 4-zügig geführt. Einem vorrübergehenden Raumengpass wurde mit der Aufstellung eines mobilen Klassenraumes begegnet.
Eine anhaltende Entlastung zur Sicherung der 4-Zügigkeit der Schule wird durch eine Veränderung der Schuleinzugsbereiche im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt erreicht, die zum Schuljahr 2014/15 umgesetzt wird (siehe dazu Beschlussdrucksache Nr. 1731/2013 N1).
GS In der Steinbreite
Die Raumkapazitäten der in 2008/2009 neu erbauten Grundschule In der Steinbreite sind auf eine 3-Zügigkeit ohne zusätzliche ganztagsspezifische Bedarfe ausgelegt. Seit 01.08.2012 ist die Schule Ganztagsgrundschule.
Die Schülerzahlentwicklung zeigte eine deutliche Tendenz hin zu einer 4-Zügigkeit, die nicht durch schulorganisatorische Maßnahmen im vorhandenen Bestand aufgefangen werden konnte. Zum Schuljahr 2013/14 wurden daher zwei mobile Raumeinheiten aufgestellt.
Eine anhaltende Entlastung der GS In der Steinbreite wird durch eine Veränderung der Schuleinzugsbereiche im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt erzielt, die zum Schuljahr 2014/15 umgesetzt wird (siehe dazu Beschlussdrucksache Nr. 1731/2013 N1).
GS Gebrüder-Körting-Schule
Durch den Auszug der Förderschule Astrid-Lindgren-Schule zum Schuljahr 2013/14 am Standort der GS Gebrüder-Körting-Schule (siehe dazu Beschlussdrucksache Nr, 1800/2012), sind für die Grundschule freie Raumkapazitäten entstanden, die die Aufnahme zusätzlicher Schülerinnen und Schüler ermöglicht und in der Veränderung der Schuleinzugsbereiche im Stadtgebiet Ahlem-Badenstedt-Davenstedt Berücksichtigung findet (siehe dazu Beschlussdrucksache Nr. 1731/2013 N1).
Insgesamt wird durch die Veränderung der Schuleinzugsbereiche im Stadtgebiet Ahlem-Badenstedt-Davenstedt eine nachhaltige Lösung der Raumprobleme und eine gleichmäßige Auslastung der Grundschulen in diesem Stadtgebiet erreicht.
Stadtbezirk 12 – Herrenhausen-Stöcken
GS Fuhsestraße
Die GS Fuhsestraße ist vom derzeitigen Raumprogramm 2-zügig definiert; ein Teil des Gebäudes ist an den KSD vermietet.
Aufgrund von steigenden Schülerzahlen im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken führt die Grundschule seit dem Schuljahr 2013/14 9 Klassen. Die Schülerzahlentwicklung zeigt, dass auch für das Schuljahr 2014/15 wieder 3 erste Klassen aufgenommen werden. Daher wird zunächst eine mobile Raumeinheit aufgestellt, um die zusätzliche Klasse unterrichten zu können.
Für den KSD werden derzeit geeignete Räumlichkeiten im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken gesucht, um eine räumliche Entlastung der GS Fuhsestraße zu erreichen. Nach dem Auszug des KSD stehen der Grundschule dann ausreichend Räume für schulische Zwecke zur Verfügung.
Stadtbezirk 13 - Nord
GS Fichteschule
Die Raumkapazitäten der GS Fichteschule sind für eine 3-Zügigkeit ausgelegt. Die Schülerzahlentwicklung zeigt eine deutliche Tendenz hin zu einer 3,5-Zügigkeit. Zum Schuljahr 2012/13 wurde es daher erforderlich, einen mobilen Klassenraum aufzustellen.
Im Zuge des Ganztagsschulausbaus wurden die Planungen überarbeitet und neben den ganztagsspezifischen Erfordernissen wie Mensa und Freizeitbereich, werden auch die erforderlichen zusätzlichen Klassenräume geschaffen. Die Fertigstellung des Anbaus ist für Herbst 2015 geplant.
3. Weitere Handlungsfelder
a) Auswirkungen der inklusiven Beschulung
In Folge der Verabschiedung des Gesetzes zur ‚Einführung der inklusiven Schule‘ vom 23. März 2012 sind die öffentlichen Schulen Niedersachsens verpflichtet, „allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang“ zu ermöglichen (§ 4 NSchG).
Die Umsetzung dieser rechtlichen Vorgaben war für Schülerinnen und Schüler, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, erstmals auf den 1. Schuljahrgang des Schuljahres 2013/2014 anzuwenden (§183c NSchG).
Nach einer Erhebung des Niedersächsischen Kultusministeriums sind zum Schuljahr 2013/14 insgesamt 68 Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in die 1. Klassen aufgenommen worden. Insgesamt melden die hannoverschen Grundschulen 261 Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.
Die Aufnahme dieser Kinder in den Grundschulen erfolgte in der Regel problemlos.
b) Ausbau von Ganztagsgrundschulen
Zum Schuljahr 2014/2015 werden von den 58 Grundschulen insgesamt 29 als Ganztagsgrundschulen anerkannt sein. Im Zeitraum 2015-2017 werden weitere sieben Grundschulstandorte für den Ganztagsbetrieb ausgestattet. Die Planungen für diese Standorte sind bereits in Vorbereitung (siehe dazu Informationsdrucksache Nr. 2014/2013).
Insgesamt haben mittlerweile 49 hannoversche Grundschulen ihren Willen zum Ganztagsausbau bekundet bzw. sind bereits entsprechend eingerichtet. Hinzu kommen die für das Schuljahr 2015/2016 geplanten neu zu gründenden Ganztagsgrundschulen in den Stadtbezirken Buchholz- Kleefeld und Kirchrode-Bemerode-Wülferode. Ziel ist ein flächendeckendes Angebot an Ganztagschulen in der Stadt Hannover.
c) Neues Standardraumprogramm entwickelt
Die Verwaltung hat für die einzelnen Schulformen Standardraumprogramme entwickelt, die als Zielprogramm bei Neubauten gelten und einen Orientierungsrahmen für Raumbedarfe bei Sanierungen definieren. Diese Standardraumprogramme sind im letzten Jahr aktualisiert und angepasst worden (siehe dazu Informationsdrucksache Nr. 0654/2013).
Die Arbeitsgruppe Inklusion hat u. a. in dem von ihr erarbeiteten sog. Eckpunktepapier die für die Entwicklung einer inklusiven Schullandschaft spezifischen Raumanforderungen beschrieben.
Die neuen Standardraumprogramme weisen jetzt u.a. einen erhöhten Anteil an Differenzierungsräumen für die Schulen aus, beschreiben die räumlichen Anforderungen an den Ganztagsunterricht (Freizeitbereiche, Mensa, Küche) und beinhalten auch die für die Entwicklung einer inklusiven Schullandschaft spezifischen Raumanforderungen (z.B. Pflege- und Therapieräume, Barrierefreiheit).
4. Ausblick
Die Einwohnerentwicklung wird unter Beachtung der Auswirkungen der Wohnbauflächenentwicklung kontinuierlich überprüft und die Grundschulentwicklungsplanung in Abstimmung mit den beteiligten Fachbereichen jeweils nach Bedarf an die Veränderungen und Entwicklungen angepasst. Die Verwaltung beabsichtigt, hiermit die interne Arbeitsgruppe zur Schulentwicklungsplanung (AG SEP) zu betrauen. Diese soll die Themen Stadt- und Bevölkerungsentwicklung, infrastrukturelles Gebäudemanagement und Flächennutzungsplanung im Hinblick auf die Schulentwicklung bearbeiten. Hierbei sollen auch die Bereiche Kindertagesstätten, Sportstätten, Grünflächen und Finanzen mit eingebunden werden. Die Ergebnisse aus dieser verwaltungsinternen Arbeitsgruppe sollen dann mit den Schulen und Elternvertretern abgestimmt werden.
Fortsetzung des Ganztagsausbaus gemäß Drucksache 0692/2012 "Weiterer Ausbau von Ganztagsgrundschulen ab dem Schuljahr 2013/14". Die Verwaltung wird die Ratsgremien über den weiteren Ausbau und einen entsprechenden Zeitplan informieren.
Bis zum Schuljahr 2018/19 muss die inklusive Beschulung in allen Schulen möglich sein. Die Verwaltung wird die einzelnen Schulstandorte überprüfen und die Ratsgremien über das Ergebnis ebenfalls entsprechend informieren. Bei Sanierungs- und Baumaßnahmen wird die barrierefreie Erreichbarkeit aller Schulräume stets überprüft und ggf. erweitert.
Bei den beabsichtigten Maßnahmen gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus.
Kosten werden im Rahmen der Erstellung der jeweiligen Drucksachen zu schulplanerischen Maßnahmen ermittelt.