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Gender-Aspekte wurden berücksichtigt.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Gemäß § 138 Absatz 3 i.V.m. Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist der Hauptverwaltungsbeamte/der Oberbürgermeister zu berücksichtigen, wenn mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Kommune in einen Aufsichtsrat zu benennen sind (sogenanntes Pflichtmandat). Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters kann an seiner Stelle eine andere Beschäftigte oder ein anderer Beschäftigter der Kommune/Landeshauptstadt Hannover benannt werden. Die Benennung erfolgt durch Beschluss nach § 66 NKomVG.
Mit dem Ausscheiden des Ersten Stadtrats Herrn Mönninghoff zum 01.08.2013 sowie der mit Wirkung zum gleichen Datum erfolgten Berufung von Frau Tegtmeyer-Dette wird es notwendig, für die derzeit durch Herrn Mönninghoff wahrgenommenen „Pflichtmandate“ eine Neuregelung zu treffen.
zu 1.1 Aufsichtsrat hannoverimpuls GmbH
Entsendung: Der Aufsichtsrat der hannoverimpuls GmbH setzt sich aus 18 Mitgliedern zusammen. In den Aufsichtsrat entsendet die LHH:
den Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin oder einen von ihm oder ihr benannten Vertreter oder eine von ihm oder ihr benannte Vertreterin
zu 1.2 Aufsichtsrat Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen GmbH
Entsendung: Die Stadt Hannover und die Stadt Braunschweig entsenden jeweils ihre(n) Oberbürgermeister(in).
Die Entsendung erfolgt durch schriftliche Benennung gegenüber der Geschäftsführung der Gesellschaft.
Hinweis: Ab August 2013 wechselt der Vorsitz vom Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig turnusmäßig auf den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover.
zu 1.3 Hafen Hannover GmbH
Entsendung: Der Aufsichtsrat besteht aus den Mitgliedern des Werksausschusses Städtische Häfen Hannover.
Weiteres Mitglied des Aufsichtsrates ist der /die Oberbürgermeister/in, der/die sich durch eine/n Gemeindebedienstete/n vertreten lassen kann.
zu 1.4 Flughafen Hannover Langenhagen GmbH
Wahl: Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern. Die Landeshauptstadt Hannover und die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft mbH schlagen je drei Mitglieder, die Fraport AG schlägt zwei Mitglieder vor.
Die von der Landeshauptstadt Hannover, der Hannoversche Beteiligungsgesellschaft mbH und der Fraport AG vorgeschlagenen Mitglieder werden durch die Gesellschafterversammlung gewählt und abberufen. Weitere vier Aufsichtsratsmitglieder werden als Vertreter der Arbeitnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gewählt und abberufen.
zu 1.5 Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH
Wahl: Der Verwaltungsrat hat vier Mitglieder, die durch die Gesellschafterversammlung gewählt und abberufen werden. Nach bisheriger Übung entsenden die vier Gesellschafter Landeshauptstadt Hannover, Region Hannover, Stadt Laatzen und Deutsche Messe AG je ein Mitglied. Bisher wurde seitens der Landeshauptstadt Hannover der Wirtschaftsdezernent entsandt.
zu 1.6 proKlima GbR
Entsendung: Das Kuratorium hat sieben stimmberechtigte Mitglieder, davon zwei Vertreter der Landeshauptstadt Hannover, je ein Vertreter der Städte Laatzen, Langenhagen, Seelze und zwei Vertreter der Stadtwerke Hannover AG.
zu 2 Weisungsbeschluss
Die Stimmführerinnen und Stimmführer der Landeshauptstadt in der Gesellschafterversammlung oder Hauptversammlung der Unternehmen sind gemäß § 138
Abs. 1 NKomVG an die Beschlüsse der Vertretung gebunden.
zur ergänzenden Information
Das Amt im Verwaltungsrat der Sparkasse Hannover ist an die Rechtsstellung als Hauptverwaltungsbeamten/Oberbürgermeister des Trägers bzw. der Landeshauptstadt Hannover gebunden. Nach Ausscheiden des Oberbürgermeisters aus dem Hauptamt nimmt bis zur Neubesetzung sein allgemeiner Vertreter die (Verwaltungs-)Geschäfte des Trägers war. Dies betrifft gleichermaßen die S-Hannover Stiftung.
Bei der HMTG mbH entsendet die hannoverimpuls GmbH und nicht der Rat den Hauptverwaltungsbeamten und Wirtschaftsdezernenten der Landeshauptstadt Hannover in den Aufsichtsrat.
Im Kuratorium der Klimaschutzagentur sind die Umweltdezernenten der Region sowie der Stadt geborene Mitglieder und nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil (Ds. 2037/2010).