Antrag Nr. 1391/2023:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1068/2023: Einführung einer Beherbergungsteuer und Beschluss der entsprechenden Satzung

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1391/2023 (Originalvorlage)
1068/2023 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1068/2023: Einführung einer Beherbergungsteuer und Beschluss der entsprechenden Satzung

Antrag

Der Antragstext wird wie folgt geändert:

1. Die Verwaltung möge vor dem Beschluss einer Satzung zunächst prüfen, ob anstelle einer Steuer eine zweckgebundene Gebühr oder ein zweckgebundener Beitrag auf Übernachtungen in der Landeshauptstadt erhoben werden kann.
2. Der Anteil der Erträge aus der geplanten Abgabe, der zweckgebunden in die Tourismusförderung fließen soll, wird mit 50% in der Mittelfristigen Finanzplanung der Landeshauptstadt Hannover festgeschrieben.

Begründung


Das Hotel- und Gaststättengewerbe hat sich von der COVID-19-Pandemie und dem damit einhergehenden Zusammenbruch in der Tourismusbranche noch immer nicht vollständig erholt. Ein Blick auf die aktuellen Übernachtungszahlen legt nahe, dass die Erhebung einer Steuer zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit nachteiligen Folgen auf das Gewerbe verbunden sein wird. Die Zusage der Stadtverwaltung, einen Anteil der Einnahmen in die Tourismusförderung zu reinvestieren, ist aufgrund einer nicht gegebenen Zweckbindung zudem immer davon abhängig, dass keine dringlicheren Finanzbedarfe aufkommen. Die Stadtverwaltung möge darum zunächst prüfen, ob anstelle einer Steuer auch eine Gebühr oder ein Beitrag auf entgeltliche Übernachtungen in der Landeshauptstadt erhoben werden kann. In jedem Fall muss aber der Anteil der Erträge aus dieser Abgabe, der in die Tourismusförderung reinvestiert werden soll, in der Mittelfristigen Finanzplanung der Landeshauptstadt festgeschrieben werden. Um auf diesem Wege ein starkes und verlässliches Zeichen an die Branche zu senden, sollte dieser Anteil auf die Hälfte der Erträge aus der Abgabe festgeschrieben werden.