Drucksache Nr. 1390/2011:
Einrichtung einer 2. Integrationgruppe in der Kindertagesstätte der Gethsemane Gemeinde in der Klopstockstraße 18

Inhalt der Drucksache:

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1390/2011
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Einrichtung einer 2. Integrationgruppe in der Kindertagesstätte der Gethsemane Gemeinde in der Klopstockstraße 18

Antrag,

zu beschließen,
  • eine Kindergartengruppe (18 Plätze in 3/4-Betreuung) der verbandseigenen Kita der Gethsemane Gemeinde in der Klopstockstr. 18 im Stadtteil List in eine Integrationsgruppe umzuwandeln
und
  • und dem Träger ab 01.08.2011, spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Beihilfen auf der Grundlage der in der DS Nr.: 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2 - zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Die Einrichtung der 2. Integrationsgruppe erfolgt kostenneutral.

Begründung des Antrages

Im Stadtbezirk Vahrenwald-List besteht ein hoher Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder mit Beeinträchtigung, der mit den bereits vorhandenen 14 Integrationsplätzen nicht abgedeckt werden kann.

In der Kindertagesstätte der Gethsemane Gemeinde werden insgesamt 125 Kinder im Alter von 1-9 Jahren betreut. Die Einrichtung stellt diese Plätze in einer Krippen-, drei Kindergarten-, zwei Hortgruppen sowie in einer Integrationsgruppe zur Verfügung.

Der erfahrene Träger im Bereich der Integration beabsichtigt nun, das Angebot an integrativen Plätzen auszubauen. Mit der zweiten Integrationsgruppe können weitere zwei bis vier Kinder mit Behinderung betreut werden. Die Ausweitung dieser Plätze wird von der Planungsgruppe "Regionale Vereinbarung" begleitet und unterstützt.

Die erforderlichen Bedingungen sowie die baulichen Veränderungen werden von dem Träger veranlasst. Umbaumaßnahmen und Kostenübernahme erfolgen seitens der Gethsemane Gemeinde in dessen Eigenschaft als Eigentümer.

Die personellen Voraussetzungen für die zweite Integrationsgruppe werden geschaffen.

Durch die Umwandlung der bestehenden 18-er Kindergartengruppe in eine Integrationsgruppe bleibt die Anzahl der Kindergartenplätze unverändert.

Das Niedersächsische Kultusministerium - Referat Kindertageseinrichtungen - hat eine entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
51.41 
Hannover / 17.06.2011