Informationsdrucksache Nr. 1389/2024:
Neues Förderprogramm „Generationswechsel gestalten“

Inhalt der Drucksache:

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1389/2024
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Neues Förderprogramm „Generationswechsel gestalten“

Mit der Drucksache H-0275/2023 hat der Rat beschlossen jährlich jeweils 60.000 Euro einzusetzen um „Institutionen durch Coaching oder Begleitung zur Konzeptentwicklung auf den Weg einer soliden und innovativen Zukunft zu begleiten“.

Zielsetzung und Analyse
Mit dieser Förderung möchte die Landeshauptstadt Hannover die Entwicklung des Kulturstandortes Hannover stärken, indem Institutionen, Vereine und Initiativen darin unterstützt werden, anstehende Generationswechsel und die damit einhergehenden Transformationsprozesse im Sinne eines zukunftsfähigen Weiterbetriebs zu bewältigen.

Generationswechsel sind im höchsten Maße individuell, nie einfach und auch nicht einfach zu begleiten. Die Kulturverwaltung hat sich daher zur Erarbeitung einer qualifizierten Mittelvergabe ausführlich mit dem Thema befasst und externe Expert*innen hinzugezogen, zum einen von der Stiftung Niedersachsen, die mit dem Programm „sozioK_change“ von 2015 bis 2021 in einem Pilotprojekt 15 Kultureinrichtungen bei ihren Veränderungsprozessen begleitet hat. Ebenfalls beraten lassen hat sich die Kulturverwaltung vom Landesverband Soziokultur, die häufig mit Generationswechseln befasst sind und deren Berater*innen bereits beim Programm „sozioK_change“ mitgewirkt haben.

Die wichtigste Erkenntnis aus dieser Beratung ist die Bedeutung der Prozesshaftigkeit von Generationswechseln, d.h. ein Planen, Probieren, Scheitern und immer wieder auch ein Neujustieren sind unumgänglich. Daher braucht es eine Flexibilität in der Wahl der Maßnahmen.
Eine zweite wichtige Erfahrung aus dem Programm der Stiftung Niedersachsen ist die zentrale Bedeutung einer Begleitung von Generationswechseln durch professionelle Berater*innen. Drittens wurde der Erfahrungsaustausch unter den Institutionen, Vereinen, Projekten und Initiativen durch regelmäßige Austauschtreffen als sehr wichtig für den Generationswechselprozess genannt. Daher wird das Programm der Landeshauptstadt ebenfalls Mittel für die Veranstaltung regelmäßiger Austauschmöglichkeiten der Geförderten einplanen.

Verfahren
Die Kulturverwaltung hat folgendes Verfahren erarbeitet:
Das Programm „Generationswechsel gestalten“ vergibt Förderungen in Höhe von jeweils pauschal 20.000 Euro, die über einen Zeitraum von zwei Jahren verwendet werden können. Diese Fördermittel sind nicht als Einstieg in eine dauerhaft erhöhte Zuwendung zu verstehen, sondern einmalig für Maßnahmen gedacht, die den als notwendig diagnostizierten Veränderungsprozess unterstützen.
Die Zuwendungsmittel werden im Jahr 2024 für einen Zuwendungszeitraum von zwei Jahren offen ausgeschrieben. Die Ausschreibung richtet sich an Institutionen, Vereine, Projekte und Initiativen, die bereits vom Fachbereich Kultur der Landeshauptstadt Hannover gefördert werden und die aktuell vor einem Generationswechsel stehen.
Mit der Bewerbung einzureichen ist eine detaillierte Darstellung der aktuellen Situation der geförderten Institution und eine Schilderung der Herausforderungen, vor denen die Antragstellenden stehen. Zur Orientierung wird ein entsprechender Fragebogen zur Verfügung gestellt.
Gefragt wird darin z.B. nach möglichen Herausforderungen und Problemstellungen, aber auch nach der Vision für die Zukunft und nach konkreten Vorstellungen für die Gestaltung des Generationswechsels.
Auf Grundlage der Einreichungen finden Gespräche zwischen Jurymitgliedern und den einzelnen Antragstellenden statt, die der Konkretisierung des Antrags dienen.
Die Jury besteht aus Mitgliedern der Fachverwaltung und des Landesverbandes Soziokultur.
Anschließend wählt die Jury, bestehend aus Vertreter*innen der Fachverwaltung und externen Berater*innen die Institutionen, Vereine und Initiativen aus, deren Generationswechselprojekt gefördert werden sollen. Hauptkriterium hierbei ist die Plausibilität des Projektes sowie die Notwendigkeit der Unterstützung aus dem Förderetat.

Zeitplanung
Die Ausschreibung soll im Sommer 2024 veröffentlicht werden. Nachdem die Jury eine Auswahl getroffen hat, wird den Ratsgremien im Herbst/Winter 2024/25 eine entsprechende Beschlussdrucksache zur Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel vorgelegt.
In einem Kick-Off kommen alle geförderten Vereine und Initiativen zu einem ersten Austausch zusammen.
Anschließend erarbeiten die Vereine und Initiativen gemeinsam mit ihrer externen Beratung ein Konzept, dessen Umsetzung von der externen Beratung während der zwei Jahre begleitet wird. Verpflichtend ist weiterhin ein Zwischenbericht und ein Abschlussbericht an die zuwendungsgebende Stelle.

Förderhöhe und Fördermittelverwendung
Für den gesamten Prozess stehen pro geförderter Einrichtung pauschal 20.000 Euro zur Verfügung. Die Verwendung der Mittel ist zweckgebunden für den Generationswechselprozess, jedoch flexibel und ohne Einschränkung in der Wahl der Maßnahmen. Möglich sind zum Beispiel die Einführung neuer Software und sonstiger Arbeitsmittel, Fortbildungen, Social-Media und Corporate Design-Entwicklungen, die befristete Aufstockung von Personalstunden, die Erprobung neuer Projekte oder Veranstaltungsformate sowie weitergehende Coaching- und Beratungsleistungen. Zu der regelmäßigen Begleitung des Prozessverlaufs durch die Berater*innen kommen regelmäßige, moderierte Austauschveranstaltungen für alle Teilnehmenden.
Vergeben werden die Mittel aus den Jahren 2023 und 2024, und vorbehaltlich der Haushaltsbeschlüsse und -freigaben auch die Mittel für 2025 und 2026. Auf diese Weise könnten mit insgesamt 240.000 Euro zehn Institutionen, Vereine oder Initiativen gefördert und in der Gestaltung ihres Generationswechsels begleitet werden. Eine kleinere Summe in Höhe von 40.000 Euro wird für die externe Begleitung des Förderprogramms und für die Austauschveranstaltungen benötigt.

Zum Frühjahr 2026 wird die Kulturverwaltung dem Kulturausschuss über den Verlauf und die Ergebnisse des Förderprogramms berichten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Förderung für den Generationswechsel richtet sich an Menschen jeden Geschlechts. Die flexiblen Einsatzmöglichkeiten der Fördermittel ermöglichen, dass bei Bedarf auf gegebene Genderspezifische Bedürfnisse durch gezielte Maßnahmen eingegangen werden kann. Die Förderung wird von einer Jury empfohlen, die in erster Linie nach inhaltlichen und qualitativen Kriterien urteilt.

Kostentabelle

Die Ausgaben für den Generationswechsel werden aus bestehenden Mittelansätzen des Produkts 28102-Sonstige Kulturpflege bestritten.

41.1 
Hannover / Jul 24, 2024