Drucksache Nr. 1387/2026:
Umgestaltung der Georgstraße zwischen Ständehausstraße und Einmündung An der Börse sowie Teileinziehung der Georgstraße zwischen Ständehausstraße und An der Börse und Teileinziehung der Ständehausstraße zwischen Rathenaustraße und Georgstraße im Stadtbezirk Mitte

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
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1387/2026
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Umgestaltung der Georgstraße zwischen Ständehausstraße und Einmündung An der Börse sowie Teileinziehung der Georgstraße zwischen Ständehausstraße und An der Börse und Teileinziehung der Ständehausstraße zwischen Rathenaustraße und Georgstraße im Stadtbezirk Mitte

Antrag,

1. der Teileinziehung und der Neuanordnung der Widmung für die in der Anlage 1, Blatt 1 + 2 genannten und dargestellten öffentlichen Straßen Georgstraße und Ständehausstraße, mit den aufgeführten Festlegungen unter Beibehaltung des Busverkehrs,

2. der Umgestaltung der Georgstraße zwischen Ständehausstraße und der Einmündung der Straße An der Börse, wie in der Anlage 2 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H. v. 3.200.000, - € zuzustimmen sowie

3. dem Baubeginn und der Mittelfreigabe zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr., 1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung

- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gem. § 76 Abs. 2 NKomVG.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden neben einer verstärkten Berücksichtigung der Belange des Fußverkehrs Fragen der sozialen Sicherheit, z.B. durch ausreichende Beleuchtung und eine barrierefreie Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Bei der Planung des Straßenraumes als Bewegungs- und Aufenthaltsfläche wurde besonderer Wert auf eine ausgewogene Ausstattung gelegt. Durch eine gute Ausleuchtung der Flächen und Vermeidung von dunklen Ecken eventuell durch schlechte Platzierung von Ausstattungselementen kann eine gute soziale Sicherheit und Kontrolle gewährleistet werden, um somit jede Art von Angsträumen zu vermeiden.

Insbesondere wurde großer Wert verstärkt auch auf eine barrierefrei zu nutzenden Straßenraumgestaltung gelegt, um auch mobilitätseingeschränkten Menschen oder älteren Bürger*innen die Nutzung der Flächen in jeder Hinsicht zu ermöglichen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als positiv bewertet, denn durch die Reduzierung des Durchgangsverkehrs und insbesondere größere entsiegelte Bereiche werden sowohl die Aufenthaltsqualität des Straßenraumes als auch die Umweltverträglichkeit der Maßnahme verbessert. Mit der Versickerung von Regenwasser in den neu geschaffenen Grünflächen wird hierzu ebenfalls ein wichtiger Beitrag geleistet. Zusätzlich wird durch die Verbesserung eines Angebotes für den Radverkehr eine deutliche Mehrnutzung erwartet, die sich positiv zu Gunsten des Umweltverbundes verändert. Für ein positives Regenwassermanagement ist die Planung von Versickerung in den Grünflächen anzurechnen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.54101.142
Gemeindestraßen / Georgstraße
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €1,280,000.00
   
Baumaßnahmen €3,200,000.00
   
Saldo Investitionstätigkeit -€1,920,000.00

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen /Georgstraße
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) €32,000.00
   
   
Abschreibungen €80,000.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €28,800.00
   
Saldo ordentliches Ergebnis -€76,800.00
Außerordentliche Erträge €106,573.00
   
Außerordentliche Aufwendungen €267,951.00
Saldo außerordentliches Ergebnis -€161,378.00
Saldo gesamt -€238,178.00
Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2027/28 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.

Anmerkungen zu:

Einzahlungen
Für die Baumaßnahme werden von der Landeshauptstadt Hannover Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Landes Niedersachsen „Resiliente Innenstädte“ in Höhe von 40 % der zuwendungsfähigen Kosten nach Beantragung des konkreten Projektes in Aussicht gestellt, sofern die Maßnahme bis Ende 2028 abgeschlossen und abgerechnet wird.

Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 5.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Hinweis: Im geplanten Abschnitt sind die Längsparkstellplätze derzeit bewirtschaftet. Die zwei bestehenden Parkscheinautomaten werden abgebaut und in anderen Quartieren wieder verwendet. Die Einnahmen im vergangenen Jahr 2025 aus der Bewirtschaftung belaufen sich auf 41.600,- € durch Bargeld und bargeldlosem Bezahlen. Darin sind Einnahmen aus Handyparken nicht berücksichtigt, da dazu keine Angaben auf den konkreten Standort bezogen vorliegen. Erfahrungsgemäß sind die Einnahmen aus Handyparken ca. auf 1/3 der Gesamteinnahmen anzusetzen, damit ergibt sich ein gesamter Einnahmeverlust von ca. 62.000,- €/Jahr.

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage

a) Politische Beschlüsse und übergeordnete Ziele

Anlass für die Aufnahme der Planungen für das Projekt Georgstraße ist der Beschluss der Drucksache 1554/2024 des Rates der Landeshauptstadt Hannover vom 30.01.2025 (Konzept zur nachhaltigen Weiterentwicklung und Stärkung der Hannoverschen Innenstadt – Änderung des Handlungsprogramms im Innenstadtkonzept „Mitte neu denken“) in Verbindung mit dem Beschluss zur Drucksache 1904/2022 (Integriertes Konzept zur Entwicklung einer zukunftsfähigen, resilienten Innenstadt), mit der das Innenstadtkonzept „Mitte Neu Denken – Das Innenstadtkonzept 2035“ beschlossen wurde.

Unter dem Punkt 39 „Ein Juwel der Innenstadt zum Strahlen bringen – Opernplatz“ der Drucksache 1554/2024 wird eine Neugestaltung und Umwandlung der Georgstraße in eine Fußgängerzone vorgeschlagen.

Hier wurden folgende Ziele zur Umsetzung der Maßnahme formuliert:


· Aufwertung des Opernplatzes als „Erlebnisort“ mit neuen kulturellen und gastronomischen Angeboten

· Klimawandelfolgenanpassung – mehr Grün, mehr Schatten, mehr entsiegelte Flächen mit Regenwassereinleitung

· Stärkung der fußläufigen Querbarkeit zwischen Opernplatz und Gehbereich an der Georgstraße (barrierefreie lineare Querbarkeit der Straße)

· Umgestaltung der Georgstraße mit dem Ziel des „Zusammenwachsens“ von Platz und Randbereichen (auch Radverkehr von der Platzfläche auf die Fahrbahn verlagern)

· Prüfung der Auslagerung der Buslinien

· Erhalt der Behindertenstellplätze im Nahbereich


b) Situationsbeschreibung

Die Georgstraße verläuft mit ihrem südlichen Ast vom Kröpcke bis zum Aegidientorplatz. Die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen beziehen sich nur auf den Abschnitt zwischen der Ständehausstraße und der Einmündung der Straße An der Börse, also den Bereich des Opernplatzes. Der südliche Teil der Georgstraße von der Einmündung der Straße An der Börse bis zum Aegidientorplatz ist nicht Bestandteil dieser Maßnahme.

Die Georgstraße stellt sich im betrachteten Abschnitt als eine innerstädtische Verkehrsachse dar, die im Wesentlichen Parksuchverkehr, Liefer- und Ladeverkehr sowie die innerstädtische Erschließung durch den ÖPNV, hier insbesondere den Busverkehr mit der zentralen Haltestelle Kröpcke und der Verknüpfung zur Stadtbahn an der U-Bahnstation Kröpcke aufnimmt. Dieser Teil der Georgstraße ist heute als Einbahnstraße in Richtung Süden ausgewiesen.

Auf der Westseite gibt es einen durchgehenden gehobenen Geschäftsbesatz mit vielen inhabergeführten Geschäften, zwei Theatern und zahlreichen Restaurants, die insbesondere in den Sommermonaten große zum Opernplatz ausgerichtete Außengastronomieflächen betreiben.

Die östliche Seite der Georgstraße begrenzt den Opernplatz und ist frei zum Platz geöffnet mit dem Opernhaus im Hintergrund. Auf dem Opernplatz finden zahlreiche Veranstaltungen, wie Kultur- und Kunstevents, Sportveranstaltungen aber auch zahlreiche Demonstrationen und Versammlungen statt.

Über die Georgstraße verläuft heute ein Abschnitt der Veloroute 01 als City-Radring zur Umfahrung der Fußgängerzonen. Der Radverkehr in Richtung Süden fährt auf der Fahrbahn mit dem Kfz-Verkehr, in Richtung Norden wird der Radverkehr auf einem separaten Radweg auf dem Opernplatz geführt.

Die Fahrbahn ist 6,00 m breit und asphaltiert und mit einer Hochbord- / Gossenanlage mit einer Ansicht von durchschnittlich ca. 12 cm von den Seitenrändern getrennt. Die Seitenanlagen vor den Geschäften sind mit einer hochwertigen, mit Natursteinbändern aus Gneis zonierten aber in die Jahre gekommenen Pflasterung ausgestattet.

Auf der Ostseite befindet sich noch das ursprüngliche Pflaster aus einer älteren Opernplatzgestaltung. Der Radweg im Bereich des Opernplatzes ist mit Sandsteinplatten befestigt und mit einer Einfassung aus Basaltkleinpflaster von den umgebenden Laufflächen getrennt. Da dies nicht für jedermann so gut erkennbar ist, kommt es hier zu Konflikten zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden.

Auf der westlichen Fahrbahnseite gibt es im Bestand einen Längsparkstreifen für den ruhenden Verkehr. Mit der Opernplatztiefgarage und dem Parkhaus Windmühlenstraße gibt es im direkten Umfeld zwei große öffentliche Parkhäuser mit einem entsprechenden Stellplatzangebot.

Auf der Opernplatzseite gibt es außerdem eine Stellplatzanlage ausschließlich für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Hier können auf sehr kurzen Wegen die Oper, das Theater, die Geschäfte und Restaurants sowie die in diesem Bereich ansässigen Einrichtungen wie z.B. Arztpraxen erreicht werden.

Seitlich mündet im Planungsbereich lediglich die Windmühlenstraße von Westen ein. Auf dem Streckenabschnitt befinden sich zwei Zufahrten zu Innenhöfen, auf denen teilweise der ruhende Verkehr zugehörig zu einzelnen Geschäften/Immobilien organisiert ist.

Zum Abstellen von Fahrrädern sind blockweise zahlreiche Anlehnbügel installiert, die aber in den wärmeren Jahreszeiten keineswegs ausreichend sind, den Bedarf zu decken.

Auf der westlichen Seite befindet sich eine Platanenreihe mit sehr großen ausladenden Bäumen, die im Sommer Schatten spenden und ein Aufheizen der Flächen verhindern. Insbesondere den Außengastronomieflächen kommt das sehr zugute.

Die Entwässerung der Verkehrsflächen erfolgt im Bestand klassisch über Querneigung, Straßenabläufe in einen mittig in der Fahrbahn gelegenen Mischwasserkanal, was bedeutet, dass nicht nur das Schmutzwasser, sondern auch das kaum verschmutze Niederschlagswasser dem städtischen Klärwerk zugeführt wird.


2. Umgang mit den Planungszielen

Die in den o. g. Drucksachen formulierten Ziele wurden in der vorliegenden Planung berücksichtigt und wie folgt planerisch "übersetzt":
  • Aufwertung des Straßenraumes in gestalterischer und funktionaler Hinsicht

  • - Stärkung der Aufenthaltsqualitäten und Unterstützung der Erlebbarkeit des klassizistischen Stadtgrundrisses

    - Integration der heutigen Fahrbahn in den Platz und Erzielung von Barrierefreiheit durch eine niveaugleiche Höhenentwicklung (ohne Bordstein)

    - Erweiterungsmöglichkeiten für die Außengastronomie in Richtung Platz auf dem heutigen Parkstreifen

    - Optimierung der Straßenbeleuchtung

    - Verbesserung des Regenwassermanagements mit Versickerung und Verdunstung des anfallenden Regenwassers durch sickerfähige Pflasterung in Multifunktionsflächen und vergrößerte Baumscheiben

  • Realisierung der Fußgängerzone mit Integration von verkehrlichen Funktionen

  • - Offenhalten für Lade- und Lieferverkehr zu bestimmten Zeiten sowie ganztägigen Busverkehr zur Erschließung der Innenstadt

    - Zufahrt in die Grundstücke auch weiterhin gewährleistet (lediglich zwei Zufahrten)

    - Einrichtungsverkehr für zulässige Fahrzeuge bleibt erhalten (Radverkehr im Bereich der heutigen Fahrbahn in beiden Richtungen frei)

    - Fahrbahnbreite 6,00 m mit breiten Seitenanlagen

  • Radverkehr durchgängig auf der Fahrbahn

  • - Zweirichtungsbetrieb

    - Rückbau des heutigen Radweges auf dem Platz

    - Abschnitt des City-Radringes mit entsprechender Markierung

  • Begrünung

  • - Alleecharakter bleibt unverändert

    - Entsiegelung von befestigten Flächen (Vergrößerung der Baumscheiben von je 4 m² auf je 9 m²)

    - Verbesserung der Lebensbedingungen für die Bäume durch Versickerung des Oberflächenwassers in den Baumscheiben sowie Befestigung der Funktionsstreifen mit versickerungsfähigem Pflaster zwischen den Bäumen

    - Temperaturreduktion durch Grün- und Verdunstungsflächen (Klimawandel)

    - Eine Begrünung des Platzes ist auf Grund der dicht darunter liegenden Tiefgarage sowie zahlreicher Veranstaltungen auf dem Platz nicht möglich. Die Platzfläche ist aber auch nicht Gegenstand der vorliegenden Planung


    3. Beschreibung des Vorhabens

Die Georgstraße ist eine Straße im zentralen Bereich der Innenstadt, die im beplanten Bereich eine wichtige Erschließungsfunktion für die angrenzenden Geschäfte übernimmt.

Ebenso hat die Georgstraße durch den Geschäftsbesatz und die zahlreichen Restaurants schon heute eine gewisse Aufenthaltsfunktion, die mit einer ansprechenden Gestaltung deutlich verbessert werden soll. Allein schon der Baumbestand mit den sehr überspannenden Baumkronen der Platanen schafft in der Georgstraße ein angenehmes Straßenklima.

Ziel der Planung ist es, die Georgstraße als Flaniermeile und den Opernplatz als zentralen, repräsentativen Platz in der Stadt zu stärken. Durch die geplante Umgestaltung der Georgstraße im Bereich des Opernplatzes sollen der Bereich vor den Geschäften an den Platz angebunden und die Aufenthaltsfunktion gestärkt werden. Darüber hinaus sind mit der vorgelegten Planung weitere Schritte in Richtung Klimawandelanpassung vorgesehen, um so einen wesentlichen Beitrag zur Klimaresilienz der Innenstadt zu leisten.

Die Verkehrsfunktion der Georgstraße soll entsprechend des Beschlusses durch Umwandlung in eine Fußgängerzone und den Ausschluss des allgemeinen Kraftfahrzeugverkehrs deutlich verringert werden. Es werden zukünftig ausschließlich der Busverkehr, die Zufahrt in die Grundstücke, Liefer- und Ladeverkehr zu bestimmten Zeiten, die Müll- und Wertstoffabfuhr, die Zufahrt zu den bestehenden Behindertenstellplätzen für Nutzungsberechtigte sowie der Radverkehr zugelassen. Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge haben selbstverständlich jederzeit freie Fahrt. Die Stellplätze in diesem Bereich entfallen (bis auf die Behindertenstellplätze vor der Oper) komplett. Alle Verkehre werden (bis auf den Radverkehr) wie bisher im Einrichtungsverkehr vom Kröpcke in Richtung Aegi geführt. Um zukünftig Konflikte zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden im Bereich des Platzes zu vermeiden, wird der Radverkehr in Richtung Ständehausstraße zukünftig auf der Fahrbahn geführt. Der Radweg im Bereich des Platzes wird zurückgebaut.

Die Unterbindung der Durchfahrt des Individualverkehrs durch bauliche Maßnahmen lässt sich aufgrund der Befahrung durch die zuzulassenden Verkehre, wie z.B. Busverkehr, Zufahrten in die Grundstücke, Nutzung der Behindertenstellplätze, Lieferverkehr oder Rettungsfahrten, baulich nicht umsetzen. Es sind hier deshalb zukünftig - besonders in der Umstellungs- und Umgewöhnungsphase - stärkere Kontrollen erforderlich.

Es ist vorgesehen, die asphaltierte Fahrbahn in der Lage und Höhe zu erhalten und ggf. lediglich mit einem hellen Belag zu versehen (analog zur Ständehausstraße zwischen Rathenaustraße und Georgstraße und in der Georgstraße im Bereich der Bushaltestellen). Die angrenzenden Seitenanlagen auf der Westseite und der Radweg auf der Ostseite werden komplett erneuert (siehe Anlage 2).

Die Pflasterung ist in den Laufzonen analog zum ersten Teil der Georgstraße im Bereich der Bushaltestellen und zur Karmarschstraße mit einem Laufband aus hochwertigem Betonpflaster geplant. Der Bereich zwischen den bestehenden Baumscheiben und der heutige Längsparkstreifen werden mit einem versickerungsfähigen Pflaster ausgestattet, so dass hierüber anfallendes Regenwasser weitestgehend versickert werden kann und nicht mehr über die Kanalisation abgeleitet werden muss. Dieser Bereich bietet zukünftig Platz für eine Erweiterung von Außengastronomieflächen, von denen man dann nicht mehr auf parkende Autos schaut, sondern einen freien Blick auf den sehr repräsentativen Platz und die Oper hat.

Durch den Flächengewinn lassen sich auch die bestehenden Baumscheiben deutlich vergrößern und die Lebensbedingungen für die Bäume verbessern. Damit besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit, das Oberflächenwasser der Seitenanlagen neben der geplanten Versickerung über das versickerungsfähige Pflaster zu einem großen Teil in die Baumscheiben zu entwässern und dort zu versickern. Die Bodenpassage bei der Regenwasserversickerung erfüllt eine wirksame Schutzfunktion für das Grundwasser.

Die Seitenanlagen werden mit einem stärkeren Quergefälle als im Bestand vorhanden ausgebaut, um die Fahrbahn niveaugleich in den Platz zu integrieren und damit eine fast durchgängig barrierefreie Querung auf den Platz ermöglichen zu können.

Es wurde auch geprüft, ob Wasser in unterirdischen Zisternen zurückgehalten werden kann, um bei Bedarf dann wieder abgegeben werden zu können. Dies ist leider auf Grund des begrenzten Raumes und der Belegung des Untergrundes mit technischer Infrastruktur, der Unterbauung durch U-Bahn und Tiefgarage im Platzbereich nicht möglich.

Der Oberflächenabfluss der Georgstraße wird trotz des Einbaus von versickerungsfähigem Pflaster und der Vergrößerung der Baumscheiben aufgrund der Höhensituation und Nutzungsansprüche (z.B. Außengastronomie) zu einem Teil weiterhin über Straßenabläufe erfolgen. Diese sind auch erforderlich, um z.B. bei Starkregenereignissen die Entwässerung zu gewährleisten und das anfallende Wasser herkömmlich über das Kanalsystem abzuleiten.

Die in die Jahre gekommenen Mischwasserkanäle werden im Zuge der Oberflächenneugestaltung ebenfalls teilerneuert. Das gewählte Rohrmaterial aus Steinzeug gilt als extrem langlebig, ressourcenschonend, recyclingfähig und ist zu 100% wiederverwertbar.

Im gesamten Planungsbereich werden Fahrradabstellmöglichkeiten vorgesehen. Die bestehenden Behindertenstellplätze bleiben erhalten. Für den Lieferverkehr werden separate Liefer- und Ladezonen ausgewiesen.

Der entfallende Parkraum lässt sich in den umliegenden Parkhäusern, die nicht voll ausgelastet sind, und den umliegenden innenstadtnahen Straßenzügen weitestgehend kompensieren.

Die Beleuchtung wird komplett erneuert und zukünftig in den Bereich zwischen Gehweg und Fahrbahn integriert.

Der geplante Bauabschnitt erstreckt sich über eine Länge von ca. 300 m.


4. Nachhaltige Entwicklung

Zukünftig soll die Georgstraße zu einem für die Bürger*innen und Besucher*innen der Stadt attraktiven Raum, aber auch zu einem überregional wahrgenommenen Beispiel für die Transformation der Innenstädte werden. Ihre ästhetische Anmutung und auch die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten machen erfahrbar, dass auch außerhalb der „Prachtmeilen“ großer Metropolen aktuelle Themen wie Klimawandelanpassung, Verkehrsberuhigung und Aufenthaltsqualität in ingenieurtechnischer, stadtgestalterischer und künstlerischer Kooperation zu guten und zukunftsfähigen Lösungen zusammengeführt werden können.

Mit der vorliegenden Planung ergibt sich die Chance auf eine deutliche Aufwertung des öffentlichen Raumes: breitere Gehwege, eine Reduzierung der wahrgenommenen Fahrbahnbreite, die Herausnahme des Durchgangs- und Parksuchverkehrs, hochwertige Beläge, begrünte und unversiegelte Flächen sowie mögliche Fassadenbegrünungen an privaten Gebäuden tragen dazu bei, den Raum neu und hochwertig zu gestalten.

Mit der Erweiterung der Baumstandorte, aber auch durch zusätzliche Versickerungsmöglichkeiten sowie das Angebot von Fassadenbegrünungen werden wertvolle Beiträge zur Reduzierung der Erwärmung und Hitzeentwicklung im Straßenraum und damit zur deutlichen Verbesserung der Aufenthaltsqualitäten geleistet. Die Einrichtung der blaugrünen Infrastruktur bildet einen wesentlichen Beitrag zum verantwortungsbewussten Umgang mit der rückläufigen Ressource „Wasser“. Offene Flächen fördern zum einen durch Versickern und Verdunsten den lokalen Wasserhaushalt und zum anderen wird die Abflussmenge in den Mischwasserkanälen reduziert. Durch die Abkopplung von nicht belasteten Oberflächenabflüssen vom Mischsystem wird darüber hinaus Wasseranfall und der Reinigungsaufwand im Klärwerk reduziert. Auch die schattenspendenden Bäume tragen dazu bei, das Mikroklima und die Aufenthaltsqualität des Straßenraumes deutlich zu verbessern.

Mit der Reduzierung des MIV wird zudem der CO²-Ausstoss vor Ort verringert. Zusätzlich wird durch die Verbesserung des Angebotes für den Radverkehr (City-Radring) eine deutliche Mehrnutzung erwartet, die sich positiv zu Gunsten des Umweltverbundes auswirken könnte.

Durch die Neugestaltung der Georgstraße entstehen keinerlei negative Auswirkungen auf die Umwelt, sondern es werden durch die Gestaltung zusätzliche nachhaltige, positive Auswirkungen geschaffen. Vielmehr entwickelt sich die Georgstraße durch die Straßenraumgestaltung zu einer Flaniermeile mit gesteigerter Aufenthaltsqualität.

Mit Hilfe einer guten und breit aufgestellten Kommunikation zu den Zielen des Projektes soll für eine verbreitete Akzeptanz und Aufklärung zu notwendigen Maßnahmen der Klimaanpassung am Beispiel der Georgstraße in der Stadtgesellschaft gesorgt werden.


5. UVP

Durch die geplante Baumaßnahme entstehen keine Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt.

6. Beteiligung / Information

Auf Basis der ersten Entwürfe wurde bereits am 22. Januar 2026 eine erste Anliegerinformationsveranstaltung im digitalKiosk in der Röslerstraße durchgeführt, die auf ein breites Interesse gestoßen ist.

Es wurden zunächst die Ziele der Planung und die Umsetzungsideen vorgestellt und im Nachgang die Anregungen, Änderungswünsche und Bedenken der Anliegenden aufgenommen, diskutiert und Fragen beantwortet.

Insbesondere die Herausnahme des Durchgangsverkehrs und damit eine zu erwartende deutliche Steigerung der Aufenthaltsqualität wurde begrüßt und eine konsequente Umsetzung eingefordert. Insgesamt wurden die Ausführungen wohlwollend kommentiert und eine breite Akzeptanz der Umgestaltung signalisiert.

Die weiteren Impulse und Anregungen aus der Anliegerschaft konnten zu weiten Teilen in die Bearbeitung mit aufgenommen werden.


7. Teileinziehung

Die beabsichtigte Teileinziehung erfolgt auf Grundlage von Punkt 39 der beschlossenen Drucksache Nr. 1554/2024 Änderung des Handlungsprogramms im Innenstadtkonzept „Mitte neu denken“ (Beschluss DS 1904/2022). Der Opernplatz soll zum dauerhaften Erlebnisort werden. Hierfür ist vorgesehen, dass die Georgstraße im Abschnitt zwischen Ständehausstraße und An der Börse zur Fußgängerzone wird. Die Behindertenstellplätze in der Georgstraße bleiben erhalten und sind auch zukünftig für Berechtigte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Ausweis aG) oder Sehbehinderte anfahrbar.

Die vorhandenen Ladesäulen für Elektrofahrzeuge werden ins direkte Umfeld verlegt.

Ebenso wird der Standort der Taxenstellplätze in der Ständehausstraße in unmittelbare Nähe zum Kröpcke und der Georgstraße mit Anbindung an die Innenstadt verlegt.

Der öffentliche Personennahverkehr bleibt unverändert. Anders als in der DS 1554/2024 gefordert, soll der Busverkehr weiterhin in der Ständehausstraße und in der Georgstraße verbleiben und die erst vor wenigen Jahren barrierefrei ausgebauten Bushaltestellen am Kröpcke anfahren. Wie mit der DS 1554/2024 beschlossen, hat die Verwaltung eine Verlagerung des Busverkehrs geprüft und dazu auch die Region als Aufgabenträgerin für den ÖPNV in der Landeshauptstadt Hannover angehört.

Ergebnis der Überprüfung war, dass durch eine Verlagerung des Busverkehrs eine deutliche Verschlechterung der Erreichbarkeit des Kröpcke als zentralen Punkt in der Innenstadt sowie als wichtigen Umsteigepunkt zur Stadtbahn verbunden ist. Deshalb hat sich auch die Region sehr deutlich gegen eine Verlagerung des Busverkehrs ausgesprochen.

Darüber hinaus wäre eine Verlagerung mit erheblichen Umbauten im Bereich der Einmündung An der Börse in die Georgstraße, in der Straße An der Börse sowie im Knotenpunkt Rathenaustraße/Theaterstraße/An der Börse erforderlich, um diesen Bereich im 2-Richtungsbetrieb mit Bussen befahren zu können. Die Haltestellen in der Theaterstraße müssten ebenfalls zu Doppelhaltestellen ausgebaut werden.

Da die dort heute vorhandenen Haltestellen und die Haltestellen am Kröpcke in der Georgstraße erst vor wenigen Jahren mit erheblichen Fördermitteln barrierefrei ausgebaut wurden und die Ertüchtigung der Ständehausstraße für den Busverkehr von der Region ebenfalls zu einem erheblichen Teil mitfinanziert wurde, wäre hier mit einer Rückzahlung dieser Mittel zu rechnen.

Weiterhin zugelassen bleibt der Lieferverkehr zu den Lieferzeiten in der Fußgängerzone, die Zufahrt in die Grundstücke und der Radverkehr.

Die ortsübliche Bekanntmachung der Absicht der Teileinziehung gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1, erfolgte ab dem 28.11.2025. Insofern kann die beabsichtigte Teileinziehung mit den in der Anlage 1 dargestellten Festlegungen nach Beschluss der Drucksache bekannt gemacht und mit Umsetzung der Baumaßnahmen vollzogen werden.


8. Bauzeit / Bauablauf

Die Maßnahme soll nach politischem Beschluss im Herbst 2026 mit dem vorbereitenden Leitungsbau beginnen. Anschließend wird der Straßenbau erfolgen. Neben dem politischen Beschluss ist die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginnes im Rahmen der Antragstellung im Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“ eine weitere Voraussetzung für den Projektbeginn.

Durch die Verortung der Baumaßnahme in der Innenstadt sind die Sperrpausen zu den Weihnachtstagen zwingend einzuhalten.

Der Verkehr wird während der Baumaßnahmen wechselweise an der Baustelle vorbei geleitet.

Die Gesamtbauzeit der Maßnahme beträgt ca. 2 Jahre.

66.2 
Hannover / Jun 22, 2026