Drucksache Nr. 1387/2015:
Einrichtung einer Kinderbetreuung im Flüchtlingswohnheim Hildesheimer Str. 161 der Evangelischen-freikirchlichen Gemeinde K.d.ö.R. Am Döhrener Turm

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 22.06.2015: Jugendhilfeausschuss: ersetzt durch Drucksache Nr. 1387/2015 N1 (TOP 35.1)
  • Durch Neufassung erledigt: Ausschuss für Integration Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
  • Durch Neufassung erledigt: Sozialausschuss
  • Durch Neufassung erledigt: Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
  • Durch Neufassung erledigt: Verwaltungsausschuss

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Sozialausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1387/2015
1
 

Einrichtung einer Kinderbetreuung im Flüchtlingswohnheim Hildesheimer Str. 161 der Evangelischen-freikirchlichen Gemeinde K.d.ö.R. Am Döhrener Turm

Antrag,

die Einrichtung einer Kinderbetreuung im Flüchtlingswohnheim Hildesheimer Str. 161 vom 01.08.2015 bis 31.07.2016 gemäß dem beiliegendem Konzept zu beschließen und dem Betreiber eine Zuwendung in Höhe von bis zu 38.950 € zu bewilligen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Insbesondere in dem Flüchtlingswohnheim lebenden Frauen werden durch die Kinderbetreuung entlastet und die Chancen auf eine spätere Integration der Familien werden erheblich verbessert.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 38.950,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -38.950,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -38.950,00 €

Begründung des Antrages

Zurzeit ist es in vielen Fällen nicht möglich, den Kindern aus Flüchtlingswohnheimen Betreuungsplätze in Kindertagesstätten zum gewünschten Zeitpunkt und wohnortnah zur Verfügung zu stellen.
Daher soll eine niedrigschwellige Kinderbetreuung durch den Betreiber des Wohnheims sichergestellt werden, bis die Familien dezentral in eigenen Wohnungen in Hannover leben. Die Kinder müssen somit nicht ihre vertraute Umgebung verlassen und die Eingewöhnung ist dadurch erleichtert. Zudem wird die Zusammenarbeit mit den Eltern durch die Betreuung im Haus erleichtert.
Insbesondere für die Kinder ist es wichtig, frühestmöglich einen strukturierten Tagesablauf zu erfahren und an niederschwelligen Bildungsangeboten teilnehmen zu können. Die Zuwendung soll erst mal für ein Jahr bewilligt werden. Wenn das Betreuungsangebot gut genutzt wird, wird die Verwaltung im 2. Quartal 2016 eine Drucksache ins Verfahren geben.
51.4 
Hannover / 11.06.2015