Antrag Nr. 1386/2020:
Änderungsantrag EV-9 der Elternvertreter im Schul- und Bildungsausschuss (Herr Ralf Popp und Herr Michael Balke) zu Drucks. Nr. 1000/2020: Verfahren zur Fortsetzung des Medienentwicklungsplans (MEP) der Landeshauptstadt Hannover und Umsetzung des DigitalPakt Schule

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Änderungsantrag EV-9 der Elternvertreter im Schul- und Bildungsausschuss (Herr Ralf Popp und Herr Michael Balke) zu Drucks. Nr. 1000/2020: Verfahren zur Fortsetzung des Medienentwicklungsplans (MEP) der Landeshauptstadt Hannover und Umsetzung des DigitalPakt Schule

Antrag

zu beschließen, zum einen, den vorletzten Absatz auf Seite 11 (Tablets für die Lehrkräfte) wie folgt mit der unterstrichenen Passage zu ergänzen:

Tablets für die Lehrkräfte


Die Lehrkräfte verfügen über personalisierte Geräte. Die Nutzung ist innerhalb und außerhalb der Schule möglich. Die Finanzierung muss über das Land erfolgen. Sollte dies nicht vor der jeweiligen Fertigstellung des MEP-Ausbaus an der einzelnen Schule erreicht sein, werden die Geräte an dieser Schule von der Landeshauptstadt Hannover vorfinanziert.

Und zum anderen, Antrag zu beschließen, die entsprechenden Kosten in der die Drucksache 1000/2020 an den entsprechenden Stellen (z.B. S 3 und S. 15) aufzunehmen.

Begründung

Digitaler Unterricht an den Schulen im Sinne des MEP der LHH ist ohne Tablets für die Lehrkräfte nicht durchführbar. Dies haben die ifiB-Studie und alle Befragungen bestätigt. Somit ist es für den Erfolg des MEP essenziell, dass die Lehrkräfte über diese Geräte verfügen. Wenn niemand diese Geräte finanziert, kann digitaler Unterricht an den Schulen im Sinne des MEP der LHH nicht stattfinden, alle MEP-Maßnahmen wären dann unnötig. Daher ist es sinnvoll, dass die LHH die Beschaffung der Geräte zumindest vorfinanziert, bis das Land die Kosten übernimmt, was hoffentlich nur eine Frage der Zeit ist.
Davon abgesehen wäre es auch ohne Finanzierung des Landes stimmig mit der Aussage auf Seite 4 dieser DS in der es heißt: „Die Landeshauptstadt Hannover ist als Schulträgerin für die Sachausstattung und den Unterhalt der IT-Ausstattung in der Schulverwaltung sowie die Ausstattung der Schulen mit Lehr- und Lernmaterialien und damit auch für die Ausstattung von digitalen Medien für die den Lehrplänen des Landes Niedersachsen entsprechende pädagogische Nutzung zuständig."

Ralf Popp Michael Bigalke