Drucksache Nr. 1386/2011:
Einrichtung von Kindergartengruppen im Stadtbezirk Ricklingen

Inhalt der Drucksache:

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1386/2011
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Einrichtung von Kindergartengruppen im Stadtbezirk Ricklingen

Antrag,

zu beschließen,

im Rahmen des Sofortprogramms Kindergarten (DS Nr.: 0644/2011) werden an folgenden Standorten temporäre Kindergartengruppen als "Vorläufer" für spätere, dauerhafte Kindertagesstätten eingerichtet:
  • Eine Kindergartengruppe am Standort der Kindertagesstätte Levester Straße 28 in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Region Hannover e. V. mit 20 Plätzen in Ganztagsbetreuung.
  • Zwei Kindergartengruppen am Standort der Grundschule Stammestraße 53 in Trägerschaft des Caritasverbandes Hannover e. V. mit 50 Plätzen in Ganztagsbetreuung.

und
ab 01.08.2011 für die Stammestraße und ab 01.09.2011 für die Levester Straße, spätestens ab Erteilung der entsprechenden Betriebserlaubnisse, laufende Beihilfen auf Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten (BKE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle


Die investiven Mittel sind bereits mit Drucksache Nummer 0644/2011 dargestellt und beschlossen.

Die anteiligen Betriebskosten für das Jahr 2011 und die Betriebskosten für 2012 werden aus den Planansätzen des Produktes Kindertagesbetreuung (36501) gedeckt.
Insgesamt umfassen die aufgeführten Maßnahmen ein Kostenvolumen von 314.800,00 € jährlich.

Darüber hinaus werden den Trägern Einrichtungsmittel in Höhe von 15.000 € pro Gruppe, hier insgesamt 45.000 €, einmalig zur Verfügung gestellt.

Begründung des Antrages


In der Drucksache 1388/2010 N1 hat die Verwaltung unmittelbaren Handlungsbedarf aufgezeigt und die Schaffung zusätzlicher 225 Kindergartenplätze vorgeschlagen. Diese Plätze wurden im November 2010 vom Verwaltungsausschuss beschlossen.

Um den bestehenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nach § 24 Abs. 1 SGB VIII gewährleisten zu können, wurde mit dem Sofortprogramm Kindergarten (DS Nr.: 0644/2011) beschlossen, die Umsetzung der bereits in Planung befindlichen Plätze teilweise vorzuziehen.
Dazu ist es erforderlich, alle Ressourcen und Kapazitäten zu mobilisieren, um dem genannten Bedarf auch bis zur endgültigen Umsetzung der geplanten Kindergartenplätze kurzfristig begegnen zu können.

Am Standort der Kindertagesstätte Levester Straße wird nach Auszug einer Hortgruppe in freie Räumlichkeiten der Wilhelm-Busch-Schule (DS Nr.: 0977/2010) ein bereits angemieteter Container frei, für den noch eine befristete Baugenehmigung gilt. Dieser Container kann mit geringen Umbaukosten für die erforderliche Kindergartenbetreuung hergerichtet werden. Das bestehende Außengelände kann mit genutzt werden.

Am Standort der Grundschule Stammestraße werden nach erfolgter Schulsanierung einige der für die Auslagerung der Schulklassen benötigten Container wieder frei. Zwei dieser Container können mit geringen Umbaukosten für die erforderliche Kindergartenbetreuung genutzt werden. In der Anlage ist auch eine Küche vorgesehen, so dass beide Gruppen als eigenständige Einheit funktionieren. Den beiden Gruppen wird ein separater Spielbereich zugeordnet.

Beide Einrichtungen gelten als sog. Vorlaufgruppen für dauerhafte Kindertagesstätten, die noch im Stadtbezirk entsprechend umgebaut bzw. neu gebaut werden müssen. Die Überleitung der betreuten Kinder in die neuen Standorte wird sichergestellt.
Die endgültigen neuen Kindertagesstättenprojekte, sowie die damit verbundenen öffentlichen Ausschreibungen der Trägerschaft werden nach Abschluss der Planungen mit gesonderten Drucksachen ins Verfahren gegeben.
51.41 
Hannover / 16.06.2011