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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtMittagessenkonzept für Ganztagsschulen der Landeshauptstadt Hannover
Antrag,
1. die Einführung eines einheitlichen Essenpreises (3,80 € ab dem 01.08.2022 - 31.07.2023 und 4,00 € ab dem 01.08.2023-31.07.2024) für alle hannoverschen Ganztagsschulen,
2. die Einführung eines einheitlichen Bestell- und Abrechnungssystems an allen hannoverschen Ganztagsschulen betrieben durch einen externen Vertragspartner auf Rechnung der Landeshauptstadt Hannover (Full Service),
3. die Beschäftigung von 12 städtischen Küchenhilfen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes an den bisher definierten Grundschulen mit besonderen Herausforderungen,
4. die Zusammenarbeit sowie die technische Verknüpfung der leistungsgewährenden Stellen der Region Hannover, des Jobcenters, der Stelle für Wohngeld (OE 50.3) sowie der Stelle für Hilfen nach dem SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) außerhalb von Einrichtungen (OE 50.1) bei der Gewährung von BuT – Leistungen zu ermöglichen,
5. das Mittagessenkonzept als Ganzes und dessen Umsetzung
zu beschließen.
Sonstige Leistungen im Rahmen des neuen Mittagessenkonzeptes:
1. Auf Wunsch der Schulen besteht die grundsätzliche Möglichkeit der Einführung eines „Komponentensystems“.
2. Je nach Gegebenheiten und Möglichkeiten des jeweiligen Caterers zukünftig in allen „geeigneten“ Mensen die Einführung einer kleinen „Teilproduktion“.
3. Die Berücksichtigung von mehr Nachhaltigkeit, die Entstehung von weniger Müll und Lebensmittelresten.
4. Die Ausschreibung von mehr Bio – Lebensmitteln je nach Wunsch der Schulen.
5. Bewertung des Kriteriums Regionalität bei den Vergaben, um dem Wunsch nach regionalen Caterern nachzukommen.
6. Bildung eines „Schulträger – Netzwerkes“ über die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) u. der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Niedersachsen zum Thema Schulverpflegung bzw. Mittagessen in Schule.
Detailliertere Ausführungen dazu sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Mittagessenversorgung in den Ganztagsschulen richtet sich generell an alle Geschlechter.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 40 für 2022 - Investitionstätigkeit
Produkt 24303 | Schulformübergreifende Programme und Projekte |
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
|---|
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| | Sach- und Dienstleistungen |
€937,447.00 |
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| Saldo ordentliches Ergebnis |
-€937,447.00 |
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Teilergebnishaushalt 40 für 2023
Produkt 24303 Schulformübergreifende Programme und Projekte
Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen
Personalaufwendungen 21.450,00
Sach- und Dienstleistungen 1.076.586,00
Saldo ordentliches Ergebnis -1.098.036,00
Zu den Kosten:
Die ausgewiesenen Beträge in den Kostentabellen beziehen sich auf die Aufwendungen für die Jahre 2022 und 2023.
Der Betrag Sach- und Dienstleistungen für das Jahr 2022 beinhaltet die Kosten für die bisherigen Zuschusszahlungen in Höhe von 1,12 € an Caterer, Schulen und Fördervereine in Höhe von ca. 600.000 € bis zum 31.07.2022. Zusätzlich kommen 337.447 €, die für Aufwendungen ab Beginn des Schuljahres 2022/23 bis zum 31.12.2022 kalkuliert werden. Diese Aufwendungen gehen von einer einheitlichen Zahlung der Eltern von maximal 3,80 € aus.
Für das Jahr 2023 betragen die Aufwendungen an Caterer für den einheitlichen Essenpreis 1.037.586 €. Für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.07.2023 soll der Einheitspreis 3,80 € betragen. Ab dem 01.08.2023 bis zum 31.07.2024 soll dieser auf 4,00 € angehoben werden. Hinzu kommen 39.000 € für das einheitliche Abrechnungssystem für das erste Jahr der Einführung. Das einheitliche Abrechnungssystem soll stufenweise an allen hannoverschen Ganztagsschulen eingeführt werden.
Die jährlichen Aufwendungen für den Einsatz städtischer Küchenhilfen als Ausgabekräfte im Rahmen des Teilhabechancengesetzes an den acht hannoverschen Ganztagsgrundschulen mit besonderen Herausforderungen sind für 2023 mit 21.450 € berechnet.
Insgesamt sollen für das Jahr 2023 durch das neue Mittagessenkonzept Aufwendungen in Höhe von 1.098.036 € veranschlagt werden.
Für das Jahr 2024 betragen die geschätzten Aufwendungen nach einer stufenweisen Umsetzung des Konzeptes wie in der Anlage 2 beigefügten Tabelle aufgeführt.
Die Aufwendungen bei Zahlung des Einheitspreis durch die Eltern in Höhe von 4.00 € liegen in 2024 bei 1.238.378 €.
Durch die in dem neuen Mittagessenkonzept geplante Zusammenarbeit mit der Region Hannover und dem Jobcenter zum Thema BuT wird von einer gesteigerten Anzahl BuT – Berechtigungen ausgegangen.
Bei einer Zunahme der BuT – Berechtigungen für das Jahr 2024 um 20 % liegen die Aufwendungen für den Einheitspreis bei 990.702 €.
Damit wären sowohl für das Jahr 2023 als auch für das Jahr 2024 die Aufwendungen für das neue Mittagessenkonzept nicht höher als die bisher veranschlagten Aufwendungen für die Zuschusszahlungen in Höhe von 1,12 € / Essen.
Begründung des Antrages
Mit dem Beschluss des Antrags Nr. 1513/2021 im Rat der Landeshauptstadt Hannover – „Evaluation und Weiterentwicklung des Mittagessensangebots an hannoverschen Schulen“ wurde die Verwaltung beauftragt eine Weiterentwicklung des bestehenden Konzepts zu erarbeiten und die überarbeitete Fassung den Ratsgremien vorzulegen.“
Bei den Überlegungen zu den Inhalten eines neuen Mittagessenkonzeptes wurden folgende Personen oder Gremien im Rahmen von Workshops, Videokonferenzen oder schriftlichen Rückmeldungen beteiligt:
• Caterer der Schulen der LHH
• Firmen, die ein Abrechnungssystem m. Full – Service anbieten
• Stadtelternrat
• Stadtschüler*innenrat
• Schulformsprecher*innenkreis
• Fa. ODS aus Stuttgart
• Ernährungsrat Hannover
• Agenda 21 Büro
• Region, Jobcenter und FB 50.1 der LHH
• DGE u. Vernetzungsstelle Schulverpflegung
• Andere Schulträger
Das neue Konzept soll das Mittagessen in den hannoverschen Ganztagsschulen kostengünstig, gesund, nachhaltig und attraktiver gestalten. Angestrebt wird, die Zahl der Schüler*innen, die am Mittagessen ihrer Schule teilnehmen, deutlich zu erhöhen und insbesondere auch die Zahl der teilnehmenden Schüler*innen mit BuT – Berechtigung deutlich zu steigern.
Das Konzept ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Über die Entwicklung und Umsetzung des Konzepts wird zukünftig fortlaufend im Rahmen von jährlichen Evaluationen berichtet.
40.24
Hannover / May 19, 2022