Antrag Nr. 1384/2020:
Änderungsantrag EV-7 der Elternvertreter im Schul- und Bildungsausschuss (Herr Ralf Popp und Herr Michael Balke) zu Drucks. Nr. 1000/2020: Verfahren zur Fortsetzung des Medienentwicklungsplans (MEP) der Landeshauptstadt Hannover und Umsetzung des DigitalPakt Schule

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag EV-7 der Elternvertreter im Schul- und Bildungsausschuss (Herr Ralf Popp und Herr Michael Balke) zu Drucks. Nr. 1000/2020: Verfahren zur Fortsetzung des Medienentwicklungsplans (MEP) der Landeshauptstadt Hannover und Umsetzung des DigitalPakt Schule

Antrag

zu beschließen den letzten Absatz auf Seite 9 (Support für Maßnahme 3, Mobiles Lernen) wie folgt mit der unterstrichenen Passage zu ergänzen:

Für den Support vor Ort können die für Systembetreuung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von den Schulen eingesetzt werden, um Dienstleister zu beauftragen. Alle über die zugewiesenen Mittel hinausgehenden Kosten für den, die Maßnahme 2 betreffenden Support, werden von der Landeshauptstadt Hannover auf Antrag der Schulen übernommen. Diese Regelung gilt, bis die Landeshauptstadt Hannover mit den Schulen eine Regelung für die bedarfsgerechte Finanzierung dieses Supports getroffen hat. Außerdem wird die Landeshauptstadt Hannover mit dem Land eine Reglung herbeiführen, die den notwendigerweise durch die Lehrkräfte zu erbringenden Support (u.a. Schüler/Elternanfragen, organisatorisch notwendige Arbeiten und Einstellungen, ...) ermöglicht.

Hinweis: Die oben stehende Änderung betrifft auch die Kostenaufstellung auf Seite 14, die um einen entsprechenden Betrag aufgestockt werden sollte.

Begründung

Durch die Teilnahme an Maßnahme 3 entsteht ein Bedarf an Support, der über den bisherigen Bedarf weit hinaus geht. Die bisher vorhandenen Mittel reichen für den Mehrbedarf nicht aus. Ein Mehr an Netztechnik, eine höhere Komplexität sowie eine Vervielfachung der vorhandenen Endgeräte und vor Allem der Nutzer wird einen adäquaten Support erfordern. Und ein schneller und kompetenter Support ist Grundlage dafür, die Akzeptanz bei allen Beteiligten für den Einsatz der digitalen Medien zu fördern. Es wäre zu prüfen, an welcher Stelle der Budgetplanung für diese DS die Mittel für diesen Support eingespart werden können.
Die im letzten Satz des Antrags herbeizuführende Regelung ist notwendig, weil die Landeshauptstadt Hannover nicht über den durch Landesbedienstete zu erbringenden Support verfügen kann, ohne dies mit dem Land vereinbart zu haben.

Ralf Popp Michael Balke