Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
1. Änderungssatzung zur Satzung über die öffentliche Versorgung mit Fernwärme in der Landeshauptstadt Hannover (Fernwärmesatzung Hannover)
Antrag,
die 1. Änderungssatzung zur Fernwärmesatzung Hannover mit einer Erweiterung des Satzungsgebiets als Umsetzungsmaßnahme der Kommunalen Wärmeplanung zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung sind im Zusammenhang mit dieser Drucksache nicht relevant.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Die Maßnahme hat positive Wirkung auf den Klimaschutz.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die geltende Fassung der Fernwärmesatzung hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover am 29.09.2022 beschlossen (Beschluss-Drucksache 0081/2022 N1). Zweck der Satzung ist die Senkung von Treibhausgasemissionen und weitest mögliche Vermeidung der Verwendung fossiler Energieträger. Mit einer Vergrößerung des Satzungsgebiets können weitere 1.600 Gebäude mit Fernwärme versorgt werden. Das entspricht einer Einsparung von 300.000 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalenten.
Der Vorschlag zur Erweiterung des Satzungsgebietes leitet sich aus den Ergebnissen der Wärmeplanung Hannover ab, die am 28.12.2023 gemäß § 20 (2) Satz 3 Niedersächsisches Klimagesetz (NKlimaG) beim Land Niedersachsen eingereicht wurde. Das NKlimaG in der Fassung vom 28.06.2022 stellt seit dem 1.1.2024 die Rechtsgrundlage für die Durchführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Niedersachsen dar.
Die Wärmeplanung für das Stadtgebiet ergibt für die Cluster 265 und 314 im Stadtbezirk Südstadt-Bult und die Cluster 263 und 264 im Stadtbezirk Nord eine technische und wirtschaftliche Fernwärme-Eignung: Die Cluster weisen eine dichte Bebauung und einen hohen Wärmebedarf auf. Zudem befinden sie sich in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Fernwärmenetz. Es sind ausreichend Netzkapazitäten verfügbar, um die Cluster mit Wärmeenergie zu versorgen. Der Bau von Zubringerleitungen ist erforderlich. Aus der Szenarienberechnung des Wärmeplans Hannover geht hervor, dass in den betroffenen Clustern Fernwärme in den kommenden Jahren für rund 90 Prozent des Gebäude-Wärmebedarfs die preisgünstigste Versorgungsart darstellt.
Gemäß § 20 Abs. 5 NKlimaG hat die Landeshauptstadt Hannover (LHH) mindestens fünf Maßnahmen zu benennen, mit deren Umsetzung in den nächsten fünf Jahren begonnen wird. Die Vergrößerung des Fernwärme-Satzungsgebiets stellt eine Maßnahme zur Umsetzung des Wärmeplans der LHH dar. Die Drucksache zum Kommunalen Wärmeplan der Landeshauptstadt Hannover wird zeitgleich in die kommunalen Gremien eingebracht.
Einen Monat nach Bekanntgabe der verbindlichen Ausweisung des Fernwärmeversorgungsgebiets per Satzungsbeschluss gelten die Pflichten des Gebäudeenergiegesetzes einschließlich der vorgesehenen Übergangsfristen für das Heizen mit erneuerbaren Energien. Gleichzeitig profitieren Eigentümer*innen in den Erweiterungsgebieten von der zusätzlichen Versorgungsoption mittels Fernwärme. Die vom 11.01.2024 bis zum 29.02.2024 durchgeführte Beteiligung hat eine sehr hohe Akzeptanz zum Fernwärmeausbau in den geplanten Erweiterungsgebieten der Nordstadt und der Südstadt ergeben.
67.11
Hannover / Jul 19, 2024